Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für eine Welle:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8483 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager; Wellengleitlager; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Getriebe, auch in Form von Wechsel- oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugel- oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen (einschließlich Universalkupplungen)
- Unterposition: 8483 10 - Wellen (einschließlich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln
Kombinierte Nomenklatur: 8483 1095 - andere
Zolltarifnummer: 8483 1095 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier dargestellten Informationen dienen als erste Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung Ihrer Welle nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool oder beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Welle
Der HS-Code für Welle lautet 8483.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8483.10.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8483.10.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8483.10.95.90.0.
Einreihung von Welle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Welle in die Position 8483 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Welle
Alternative Einreihung
für zivile Luftfahrzeuge – spezifischer, wenn die Welle ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt ist
Alternative Einreihung
Keilwelle (Torsionswelle) aus Stahllegierung mit definierten Parametern (17-50 Zähne, Ø 35-145 mm, Länge 200-1345 mm, Härte 35-45 HRC)
Alternative Einreihung
Stufenwelle aus Kohlenstoffstahl mit definierten Parametern (Ø 16-18 mm, Länge 137-155 mm, Gewicht 0,12-0,28 kg)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Welle (8483) ≠ für zivile Luftfahrzeuge – spezifischer, wenn die Welle ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt ist (8483)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Welle bleibt die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Welle (8483) ≠ Keilwelle (Torsionswelle) aus Stahllegierung mit definierten Parametern (17-50 Zähne, Ø 35-145 mm, Länge 200-1345 mm, Härte 35-45 HRC) (8483)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Welle bleibt die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Welle (8483) ≠ Stufenwelle aus Kohlenstoffstahl mit definierten Parametern (Ø 16-18 mm, Länge 137-155 mm, Gewicht 0,12-0,28 kg) (8483)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Welle bleibt die Zolltarifnummer 8483.10.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wellen, die als Teil einer spezifischen Maschine oder Einrichtung ausgeführt sind, können in andere Kapitel eingereiht werden:
Wenn die Welle integraler Bestandteil eines Getriebes ist und nicht eigenständig fungibel ist.
Zahnräder, Getriebe und Drehmomentwandler
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Welle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Welle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
4,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen für diese Zolltarifnummer
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie hier die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Welle. Grundlage sind Drittlandszollsatz (4 %) und Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Präferenzabkommen können eine Zollbefreiung ermöglichen.
Ausfuhr in Nicht-EU-Länder
Exportmaßnahmen für diese Zolltarifnummer
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Antriebe & Getriebe
Hier finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Antriebstechnik und Maschinenelemente mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen.
Lüfter-Motor
8501.40.20.80.0 · 2,7 %
Zugfeder
7320.20.85.90.0 · 2,7 %
Achse
8708.50.35.00.0 · 4,5 %
Gleichstrommotor
8501.31.00.99.0 · 2,7 %
Lagersatz
8482.10.90.00.0 · 8 %
Industrie-Stoßdämpfer
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Lenkrolle
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Eisenkette
7315.11.90.00.0 · 2,7 %
Vibrationsmotor
8501.10.99.90.0 · 2,7 %
