Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
- Position: 6704 - Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 6704 11 - aus synthetischen Spinnstoffen
Zolltarifnummer: 6704 1900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 basiert auf der aktuellen TARIC-Datenbank der EU. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung
Der HS-Code für Wimpernverlängerung lautet 6704.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.19.00.00.0.
Einreihung von Wimpernverlängerung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1) ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Position 6704 nennt ausdrücklich ‚Augenwimpern‘ als eigene Warengruppe. Da synthetische Spinnstoffe das typische Material sind, erfolgt die Einreihung in die Unterposition 6704.19 ‚andere‘, da vollständige Perücken (6704.11) nicht vorliegen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung
Alternative Einreihung
vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen
Alternative Einreihung
aus Menschenhaaren
Alternative Einreihung
aus anderen Stoffen (Position 6704)
Alternative Einreihung
Schminkmittel (Make-up) für die Augen
Alternative Einreihung
Künstliche Blumen aus Kunststoff
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Wimpernverlängerung (6704) ≠ vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen (6704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus Menschenhaaren (6704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus anderen Stoffen (Position 6704) (6704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Kapitel und Positionen, die für Wimpernverlängerungen in Betracht kommen könnten, aber aus fachlichen Gründen ausscheiden:
Alternative Einreihung
vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen
Alternative Einreihung
aus Menschenhaaren
Alternative Einreihung
aus anderen Stoffen (Position 6704)
Alternative Einreihung
Schminkmittel (Make-up) für die Augen
Alternative Einreihung
Künstliche Blumen aus Kunststoff
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wimpernverlängerung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Aktive Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Wimpernverlängerungen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Wimpernverlängerungen zu berechnen. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Aktive Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Kosmetik & Pflege
Hier finden Sie verwandte Produkte aus den Bereichen Kosmetik und Pflege, die oft gemeinsam mit Wimpernverlängerungen eingeführt werden.
