Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN67
- PositionPerücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen6704
- Unterpositionaus synthetischen Spinnstoffen670411
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung
Der HS-Code für Wimpernverlängerung lautet 6704.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.19.00.00.0.
Einreihung von Wimpernverlängerung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1) ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Position 6704 nennt ausdrücklich ‚Augenwimpern‘ als eigene Warengruppe. Da synthetische Spinnstoffe das typische Material sind, erfolgt die Einreihung in die Unterposition 6704.19 ‚andere‘, da vollständige Perücken (6704.11) nicht vorliegen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungvollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.11.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative Einreihungaus Menschenhaaren | 6704.20.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative Einreihungaus anderen Stoffen (Position 6704) | 6704.90.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungSchminkmittel (Make-up) für die Augen | 3304.20.00.00.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungKünstliche Blumen aus Kunststoff | 6702.10.00.00.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wimpernverlängerung (6704) ≠ vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus Menschenhaaren (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus anderen Stoffen (Position 6704) (6704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Kapitel und Positionen, die für Wimpernverlängerungen in Betracht kommen könnten, aber aus fachlichen Gründen ausscheiden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchminkmittel (Make-up) für die Augen | 3304.20.00.00.0 | 2,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wimpernverlängerung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2081/10-1 | Augenwimpern aus synthetischen Spinnstoffen, Einzelwimpern 7-15 mm | 6704.19.00.00.0 |
| DE2086/10-1 | Augenwimpern aus synthetischen Spinnstoffen, Einzelwimpern 7-15 mm | 6704.19.00.00.0 |
| DEBTI59176/19-1 | Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DEBTI59210/19-1 | Augenwimpernkränze aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DEBTI59185/19-1 | Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DEBTI59192/19-1 | Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DE2084/10-1 | Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
| DEBTI9645/20-1 | Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen | 6704.19.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
Aktive Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Wimpernverlängerungen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Wimpernverlängerungen zu berechnen. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Aktive Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Kosmetik & Pflege
Hier finden Sie verwandte Produkte aus den Bereichen Kosmetik und Pflege, die oft gemeinsam mit Wimpernverlängerungen eingeführt werden.