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Kosmetik & PflegeKapitel 67Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung: 6704.19.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung (6704.19.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Wimpernverlängerung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Wimpernverlängerung Produktbild

Wimpernverlängerungen sind fertig konfektionierte kosmetische Accessoires aus Kunststofffasern. Sie werden auf das Augenlid geklebt und dienen der optischen Verdichtung der natürlichen Wimpern. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Material (synthetische Spinnstoffe), der Beschaffenheit (gebogene Büschel oder Einzelfasern) und dem Verwendungszweck ab. Mögliche Abgrenzungen zu Perücken oder Make-up finden Sie in den Alle Möglichkeiten im Überblick →

Wimpernverlängerung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  • Position: 6704 - Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 6704 11 - aus synthetischen Spinnstoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6704 1900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 basiert auf der aktuellen TARIC-Datenbank der EU. Für verbindliche Auskünfte nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung

Der HS-Code für Wimpernverlängerung lautet 6704.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.19.00.00.0.

Einreihung von Wimpernverlängerung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1) ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Position 6704 nennt ausdrücklich ‚Augenwimpern‘ als eigene Warengruppe. Da synthetische Spinnstoffe das typische Material sind, erfolgt die Einreihung in die Unterposition 6704.19 ‚andere‘, da vollständige Perücken (6704.11) nicht vorliegen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung

Alternative Einreihung

6704.11.00.00.0 2,2 %

vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6704.20.00.00.0 2,2 %

aus Menschenhaaren

Alternative Einreihung

6704.90.00.00.0 2,2 %

aus anderen Stoffen (Position 6704)

Alternative Einreihung

3304.20.00.00.0 2,2 %

Schminkmittel (Make-up) für die Augen

Alternative Einreihung

6702.10.00.00.0 2,2 %

Künstliche Blumen aus Kunststoff

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Wimpernverlängerung (6704) ≠ vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus Menschenhaaren (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Wimpernverlängerung (6704) ≠ aus anderen Stoffen (Position 6704) (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wimpernverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere Kapitel und Positionen, die für Wimpernverlängerungen in Betracht kommen könnten, aber aus fachlichen Gründen ausscheiden:

Alternative Einreihung

6704.11.00.00.0 2,2 %

vollständige Perücken aus synthetischen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6704.20.00.00.0 2,2 %

aus Menschenhaaren

Alternative Einreihung

6704.90.00.00.0 2,2 %

aus anderen Stoffen (Position 6704)

Alternative Einreihung

3304.20.00.00.0 2,2 %

Schminkmittel (Make-up) für die Augen

Alternative Einreihung

6702.10.00.00.0 2,2 %

Künstliche Blumen aus Kunststoff

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Wimpernverlängerung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2081/10-16704.19.00.00.0
Augenwimpern aus synthetischen Spinnstoffen, Einzelwimpern 7-15 mm
DE2086/10-16704.19.00.00.0
Augenwimpern aus synthetischen Spinnstoffen, Einzelwimpern 7-15 mm
DEBTI59176/19-16704.19.00.00.0
Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen
DEBTI59210/19-16704.19.00.00.0
Augenwimpernkränze aus synthetischen Spinnstoffen
DEBTI59185/19-16704.19.00.00.0
Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen
DEBTI59192/19-16704.19.00.00.0
Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen
DE2084/10-16704.19.00.00.0
Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen
DEBTI9645/20-16704.19.00.00.0
Augenwimpernbänder aus synthetischen Spinnstoffen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,2 %

Drittlandszoll

USA2,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,2 %

Drittlandszoll

Aktive Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Wimpernverlängerungen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Wimpernverlängerungen zu berechnen. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Aktive Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Wimpernverlängerungen

Welche Zolltarifnummer hat Wimpernverlängerung?

Wimpernverlängerungen aus synthetischen Spinnstoffen werden unter der Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer ist 11-stellig und gilt für Waren der Position 6704 (Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern aus Spinnstoffen), Unterposition ‚andere‘. Die Angabe ist für die Zollanmeldung verbindlich.

Welchen HS-Code hat Wimpernverlängerung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Wimpernverlängerungen lautet 670419. Dies ist die 6-stellige internationale Basis für die zolltarifliche Einreihung. Die ersten vier Ziffern (6704) bezeichnen die Position für Perücken und ähnliche Waren, die Ziffern 5 und 6 (19) die Unterposition ‚andere‘.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Wimpernverlängerung?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Wimpernverlängerungen der Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 beträgt 2,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Wimpernverlängerung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt gegenüber Make-up (Position 3304), das kosmetische Zubereitungen umfasst. Eine Wimpernverlängerung als fertige Spinnstoffware fällt dagegen in Position 6704. Eine Alternative ist die Einreihung als Perücke (6704.11), was jedoch nicht zutrifft, da Wimpern keine vollständigen Perücken sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und Bußgeldern führen. Bei wiederholten Verstößen droht eine Verschärfung der Zollkontrollen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Wimpernverlängerung?

Für Wimpernverlängerungen aus synthetischen Spinnstoffen der Position 6704 bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen. Die Waren unterliegen dem Regelzollsatz von 2,2 % und der Einfuhrumsatzsteuer. Eine Überwachung nach der REACH-Verordnung kann bei bestimmten Kunststoffen erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Wimpernverlängerung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Wimpernverlängerungen lautet 6704.19.00.00.0 (ohne Punkte) bzw. 6704.19.00.00.0 (mit Punkten). Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 670419, dem 8-stelligen KN-Code 67041900 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6704190000, ergänzt um eine 11. Stelle für statistische Zwecke.

Ändern sich Zolltarifnummern für Wimpernverlängerung?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die Position 6704 für Perücken und Wimpern ist seit Jahren stabil. Die 11-stellige Nummer 6704.19.00.00.0 ist aktuell gültig. Über Änderungen informiert das Elektronische Zolltarif (EZT) der deutschen Zollverwaltung.

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