Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zahnabdruck wird im Zolltarif in folgender Hierarchie geführt:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- ZolltarifnummerModelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnabdruck
Der HS-Code für Zahnabdruck lautet 3407.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3407.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3407.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3407.00.00.00.0.
Einreihung von Zahnabdruck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Zahnabdrucks in die Position 3407 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Der Wortlaut der Position umfasst ausdrücklich „Zahnabdruckmassen“ sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Eine Heranziehung anderer Positionen oder Kapitel ist nach AV 1 ausgeschlossen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnabdruck
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDentalbohrmaschinen | 9018.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere zahnärztliche Instrumente | 9018.49.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZahnzement und Zahnfüllstoffe | 3006.40.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zahnabdruck (3407) ≠ Dentalbohrmaschinen (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zahnabdruck (3407) ≠ Andere zahnärztliche Instrumente (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zahnabdruck (3407) ≠ Zahnzement und Zahnfüllstoffe (3006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Produkte aus anderen Kapiteln könnten ebenfalls in Betracht gezogen werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDentalbohrmaschinen | 9018.41.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere zahnärztliche Instrumente | 9018.49.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZahnzement und Zahnfüllstoffe | 3006.40.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnabdruck (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/7761/07-1 | Schnell abbindendes Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7762/07-1 | Warenzusammenstellung zur Herstellung von Gebissabdrücken mit verschiedenen Zahnabdruckmassen | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7763/07-1 | Warenzusammenstellung mit Kartuschen Zahnabdruckmasse auf Basis von Polyether | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7767/07-1 | Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken (Bissregistrierung) auf Basis von Polyether | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7770/07-1 | Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7771/07-1 | Schnell abbindendes Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7772/07-1 | Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Polyether | 3407.00.00.00.0 |
| DEF/7773/07-1 | Hydrophiles Abformmaterial auf Basis von Vinyl Polysiloxan, feste Konsistenz | 3407.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Zahnabdruck mit Angabe des Warenwerts, des Ursprungslands und des Verwendungszwecks.
Export und Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Diese Produkte teilen sich den Zolltarifbereich der Medizintechnik oder haben ähnliche Einreihungskriterien.