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MedizintechnikKapitel 34Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnabdruck: 3407.00.00.00.0

Zahnabdrücke (Gebissabdrücke) werden aus Abformmassen wie Alginat, Silikon oder Polyether hergestellt und dienen der Herstellung von Gipsmodellen für Zahnersatz, Schienen oder kieferorthopädische Geräte. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach AV 1 in die Position 3407 – Zahnabdruckmassen.

Zahnabdruck Produktbild

Die Einreihung des Zahnabdrucks selbst und der zugehörigen Abformmassen ist in der Position 3407 abschließend geregelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gib den Zahnabdruck ein, z. B. Alginat-Abdruck oder Silikon-Abformung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zahnabdruck wird im Zolltarif in folgender Hierarchie geführt:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 34 - SEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3407 0000 00 0 - Modelliermassen, auch zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes "Dentalwachs" oder "Zahnabdruckmassen" in Zusammenstellungen, in Packungen für den Einzelverkauf oder in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen; andere Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Grundlage von Gips

Hinweis zur Einreihung

Nicht jeder dentalmedizinische Artikel fällt unter Position 3407. Verwechseln Sie den Zahnabdruck nicht mit zahnärztlichen Instrumenten (Kapitel 90) oder Füllstoffen (Kapitel 30). Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine präzise Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnabdruck

Der HS-Code für Zahnabdruck lautet 3407.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3407.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3407.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3407.00.00.00.0.

Einreihung von Zahnabdruck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Zahnabdrucks in die Position 3407 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Der Wortlaut der Position umfasst ausdrücklich „Zahnabdruckmassen“ sowie daraus hergestellte Erzeugnisse. Eine Heranziehung anderer Positionen oder Kapitel ist nach AV 1 ausgeschlossen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnabdruck

Alternative Einreihung

9018.41.00.00.0 0 %

Dentalbohrmaschinen

Alternative Einreihung

9018.49.90.00.0 0 %

Andere zahnärztliche Instrumente

Alternative Einreihung

3006.40.00.00.0 0 %

Zahnzement und Zahnfüllstoffe

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnabdruck (3407) ≠ Dentalbohrmaschinen (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnabdruck (3407) ≠ Andere zahnärztliche Instrumente (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnabdruck (3407) ≠ Zahnzement und Zahnfüllstoffe (3006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnabdruck bleibt die Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige verwandte Produkte aus anderen Kapiteln könnten ebenfalls in Betracht gezogen werden:

Alternative Einreihung

9018.41.00.00.0 0 %

Dentalbohrmaschinen

Alternative Einreihung

9018.49.90.00.0 0 %

Andere zahnärztliche Instrumente

Alternative Einreihung

3006.40.00.00.0 0 %

Zahnzement und Zahnfüllstoffe

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnabdruck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnabdruck (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/7761/07-13407.00.00.00.0
Schnell abbindendes Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan
DEF/7762/07-13407.00.00.00.0
Warenzusammenstellung zur Herstellung von Gebissabdrücken mit verschiedenen Zahnabdruckmassen
DEF/7763/07-13407.00.00.00.0
Warenzusammenstellung mit Kartuschen Zahnabdruckmasse auf Basis von Polyether
DEF/7767/07-13407.00.00.00.0
Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken (Bissregistrierung) auf Basis von Polyether
DEF/7770/07-13407.00.00.00.0
Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan
DEF/7771/07-13407.00.00.00.0
Schnell abbindendes Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Vinyl Polysiloxan
DEF/7772/07-13407.00.00.00.0
Abformmaterial zur Herstellung von Gebissabdrücken auf Basis von Polyether
DEF/7773/07-13407.00.00.00.0
Hydrophiles Abformmaterial auf Basis von Vinyl Polysiloxan, feste Konsistenz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollkosten berechnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Zahnabdruck mit Angabe des Warenwerts, des Ursprungslands und des Verwendungszwecks.

Zolldaten werden geladen…

Export und Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnabdrücke

Welche Zolltarifnummer hat ein Zahnabdruck?

Ein Zahnabdruck wird unter der Zolltarifnummer 3407.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Modelliermassen, Dentalwachs und Zahnabdruckmassen in allen Zubereitungsformen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Die Einreihung folgt aus der ausdrücklichen Nennung in Position 3407 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat ein Zahnabdruck?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für den Zahnabdruck lautet 3407.00. Auf sechsstelliger Ebene werden Zahnabdruckmassen und Dentalwachse zusammengefasst. Die Unterposition 3407.00 ist die zentrale Anlaufstelle für alle zahnmedizinischen Abformmaterialien, unabhängig vom konkret verwendeten Trägermaterial wie Silikon oder Polyether.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnabdruck?

Der Drittlandszollsatz für Zahnabdrucke der Position 3407 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert zu entrichten. Präferenzabkommen mit bestimmten Ländern ändern am Zollsatz von 0 % nichts.

Wie unterscheidet sich der Zahnabdruck zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung des Zahnabdrucks erfolgt über seine Funktion als Negativform für die Zahntechnik. Im Unterschied zu zahnärztlichen Instrumenten (Position 9018) handelt es sich nicht um aktive Geräte, sondern um ein ausgehärtetes Abformmaterial. Die Alternative Dentalbohrmaschine (9018) unterscheidet sich durch ihren Werkzeugeinsatz, Zahnzement (3006) durch seine Füllfunktion. Beide Alternativen sind nicht auf Abformung ausgelegt und daher von der Einreihung in 3407 ausgeschlossen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Zahnabdruck verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen, Einfuhrabgaben sowie zu Bußgeldern führen. Im Falle einer unrichtigen Deklaration wird der Zollwert neu festgesetzt und die Einfuhrumsatzsteuer nacherhoben. Zudem können Lieferungen verzögert oder zurückgewiesen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zahnabdruck?

Für Zahnabdrucke der Position 3407 bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, Lizenzen oder Antidumpingmaßnahmen. Es gelten keine Kontingente. Die Einfuhr ist zollfrei möglich. Zu beachten ist jedoch die medizinprodukterechtliche Konformität nach der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), die zollrechtlich nicht relevant ist, aber für das Inverkehrbringen erforderlich sein kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zahnabdruck?

Die Zolltarifnummer für den Zahnabdruck ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 3407.00, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 3407.00.00, dem 10-stelligen TARIC-Code 3407.00.00.00 und der 11-stelligen nationalen Nummer 3407.00.00.00.0. Diese vollständige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnabdruck?

Die grundlegende Position 3407 für Zahnabdruckmassen ist seit Jahren stabil. Änderungen auf der 11-stelligen Ebene sind selten und werden jährlich im Rahmen des TARIC-Updates veröffentlicht. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen TARIC-Daten wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die korrekte Nummer verwendet wird.

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