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Kosmetik & PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen: 3306.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen (3306.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zahnaufhellungsstreifen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zahnaufhellungsstreifen Produktbild

Zahnaufhellungsstreifen sind flexible Kunststofffolien, die mit einem Bleichmittelgel beschichtet sind und kosmetisch Verfärbungen aufhellen. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem charakterbestimmenden Bleichmittelgel. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zahnaufhellungsstreifen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3306 - Zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel, einschließlich Haftpuder und -pasten für Zahnprothesen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3306 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Zahnaufhellungsstreifen erfordert eine genaue Prüfung der Beschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen

Der HS-Code für Zahnaufhellungsstreifen lautet 3306.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3306.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3306.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3306.90.00.00.0.

Einreihung von Zahnaufhellungsstreifen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Zahnaufhellungsstreifen erfolgt nach AV 3b, da die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht (Kunststoffträger und Bleichmittelgel). Das Bleichmittelgel verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Zahnaufhellungsmittel. Daher ist die Position 3306 (zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel) maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3919.90.80 0 %

Andere Tafeln, Platten, Folien und Bänder, aus Kunststoff, selbstklebend

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zahnaufhellungsstreifen (3306) ≠ Zahnputzmittel (3306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsstreifen bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zahnaufhellungsstreifen (3306) ≠ Andere Tafeln, Platten, Folien und Bänder, aus Kunststoff, selbstklebend (3919)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnaufhellungsstreifen bleibt die Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist möglich, wenn die Ware anders beschaffen ist. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.

Alternative Einreihung

3306.10.00.00.0 0 %

Zahnputzmittel

Alternative Einreihung

3919.90.80 0 %

Andere Tafeln, Platten, Folien und Bänder, aus Kunststoff, selbstklebend

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnaufhellungsstreifen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI32205/23-13306.90.00.00.0
Kunststoffschienen mit Zahnaufheller-Gel – als zubereitetes Zahnpflegemittel in Unterposition 3306 9000 eingereiht
DE5660/14-13306.90.00.00.0
Kunststoffschienen mit Zahnaufheller-Gel – Position 3306
DE3984/13-13306.90.00.00.0
Zahnaufheller-Kit mit Spritzen und Gel – Position 3306
DE16079/17-13306.90.00.00.0
Bleichmittel für Zähne (Carbamidperoxid) – Position 3306
DEBTI44587/22-13306.90.00.00.0
Zahnaufhellungsgel mit LED-Schiene – Unterposition 3306 9000
DE16976/16-13306.90.00.00.0
Bleichmittel für Zähne im Stift – Position 3306
DE8837/10-13306.90.00.00.0
Zahnweissersystem mit Kunststoffschalen und Bleichmittel – Position 3306
DEK/810/04-13306.90.00.00.0
Gel zur Zahnaufhellung – Position 3306
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Zahnaufhellungsstreifen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Zahnaufhellungsstreifen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Zahnaufhellungsstreifen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen

Welche Zolltarifnummer hat Zahnaufhellungsstreifen?

Zahnaufhellungsstreifen werden unter der Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst den HS-Code 330690, die KN-Code 33069000 und den TARIC-Code 3306900000. Die Einreihung erfolgt als „andere zubereitete Zahn- und Mundpflegemittel“ in Position 3306.

Welchen HS-Code hat Zahnaufhellungsstreifen?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Zahnaufhellungsstreifen lautet 330690. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von zubereiteten Zahn- und Mundpflegemitteln verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zahnaufhellungsstreifen?

Der Drittlandszollsatz für Zahnaufhellungsstreifen (Zolltarifnummer 3306.90.00.00.0) beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz kann ebenfalls ein Zollsatz von 0 % gelten.

Wie unterscheidet sich Zahnaufhellungsstreifen zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Zahnaufhellungsstreifen ist vor allem die Position 3306 (Zahn- und Mundpflegemittel) gegenüber Zahnputzmitteln (330610) oder Kunststofffolien (3919). Charakterbestimmend ist das Bleichmittelgel, weshalb die Ware nicht als selbstklebende Folie, sondern als Mundpflegemittel eingereiht wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie mögliche Bußgelder wegen falscher Anmeldung. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung unter 3306.90.00.00.0 ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zahnaufhellungsstreifen?

Ja, für Zahnaufhellungsstreifen gilt die REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmenart 761). Das bedeutet, dass die enthaltenen chemischen Stoffe (z. B. Wasserstoffperoxid) gemäß der EU-Chemikalienverordnung REACH registriert sein müssen. Die Einfuhr ist nur bei Nachweis der REACH-Konformität zulässig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Zahnaufhellungsstreifen lautet 3306.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (330690), dem 8-stelligen KN-Code (33069000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3306900000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zahnaufhellungsstreifen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Zahnaufhellungsstreifen ist die Position 3306 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, um Änderungen der Unterpositionen oder Zollsätze rechtzeitig zu erkennen.

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