Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0 ist in der folgenden Hierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4421 - Andere Waren aus Holz
- Unterposition: 4421 91 - andere
- Unterposition: 4421 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4421 9999 - andere
TARIC: 4421 9999 91 - andere
Zolltarifnummer: 4421 9999 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt von genauen Produktmerkmalen ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zahnstocher
Der HS-Code für Zahnstocher lautet 4421.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4421.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4421.99.99.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4421.99.99.99.0.
Einreihung von Zahnstocher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Zahnstocher sind Gebrauchsgegenstände der Zahnhygiene. Die Einreihung richtet sich nach der Allgemeinen Vorschrift (AV) 1 für die Position 4421 'Andere Waren aus Holz'. Maßgeblich sind Material (Holz) und Funktion (Zahnreinigung). vZTA bestätigen durchgehend die Einreihung in die Codenummer 4421.99.99.99.0 für Birkenholz-Zahnstocher.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zahnstocher
Alternative Einreihung
Zahnstocher aus Bambus (eigene Unterposition)
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel aus Kunststoff (für Plastik-Zahnstocher)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zahnstocher (4421) ≠ Zahnstocher aus Bambus (eigene Unterposition) (4421)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnstocher bleibt die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zahnstocher (4421) ≠ Geschirr und andere Artikel aus Kunststoff (für Plastik-Zahnstocher) (3924)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zahnstocher bleibt die Zolltarifnummer 4421.99.99.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternativ könnten auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht aus Holz besteht:
Alternative Einreihung
Zahnstocher aus Bambus (eigene Unterposition)
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel aus Kunststoff (für Plastik-Zahnstocher)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zahnstocher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zahnstocher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und eventueller Antidumpingzölle.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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