Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Zeitmessgeräte gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 91 - UHRMACHERWAREN
- Position: 9106 - Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.|B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)
Zolltarifnummer: 9106 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Zeitmessgeräts hängt von der genauen Bauart und Funktion ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zeitmessgerät
Der HS-Code für Zeitmessgerät lautet 9106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9106.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9106.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9106.90.00.00.0.
Einreihung von Zeitmessgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zeitmessgeräten erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3a, wenn das Gerät mehrere Funktionen vereint (z.B. Timer und Uhr).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zeitmessgerät
Alternative Einreihung
Andere Uhren (Position 9105) - andere - mit Batterie/Akkumulator betrieben
Alternative Einreihung
Andere Uhren - Wecker - mit Batterie/Akkumulator betrieben
Alternative Einreihung
Zeitschalter und andere Zeitauslöser (Position 9107) - andere
Alternative Einreihung
Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zeitmessgerät (9106) ≠ Andere Uhren (Position 9105) - andere - mit Batterie/Akkumulator betrieben (9105)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zeitmessgerät (9106) ≠ Andere Uhren - Wecker - mit Batterie/Akkumulator betrieben (9105)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zeitmessgerät (9106) ≠ Zeitschalter und andere Zeitauslöser (Position 9107) - andere (9107)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zeitmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, wenn die Funktion des Geräts abweicht.
Alternative Einreihung
Andere Uhren (Position 9105) - andere - mit Batterie/Akkumulator betrieben
Alternative Einreihung
Andere Uhren - Wecker - mit Batterie/Akkumulator betrieben
Alternative Einreihung
Zeitschalter und andere Zeitauslöser (Position 9107) - andere
Alternative Einreihung
Arbeitszeitregistrieruhren; Zeit- und Datumstempeluhren
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zeitmessgerät ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zeitmessgerät (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Zeitmessgerät
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Zeitmessgerät mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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