Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 baut auf folgender Hierarchie auf:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 47 - HALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN ZELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; ABFÄLLE UND AUSSCHUSS VON PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4703 - Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen
- Unterposition: 4703 21 - halbgebleicht oder gebleicht
Zolltarifnummer: 4703 2900 00 0 - aus anderem Holz
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung erfordert die genaue Kenntnis des Aufschlussverfahrens, des Bleichungsgrads und der Holzart. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zellstoff
Der HS-Code für Zellstoff lautet 4703.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4703.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4703.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4703.29.00.00.0.
Einreihung von Zellstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zellstoff folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 4703 für Natron- oder Sulfatzellstoff, AV 3a die Unterposition 4703.21 (Nadelholz) vs. 4703.29 (anderes Holz). Position 4704 betrifft Sulfitzellstoff.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zellstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4703.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4703.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4703.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4704.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4704.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4704.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz | 4704.29.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Zellstoffhaltige Produkte wie Pappe oder Papierwaren können in anderen Kapiteln eingereiht sein:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4703.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4703.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4703.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4704.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4704.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4704.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz | 4704.29.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zellstoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zellstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9735/11-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), als faserige Masse, verwendet als Zusatz bei der Herstellung von Kautschukerzeugnissen | 4703.29.00.00.0 |
| DE9732/11-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), als faserige Masse | 4703.29.00.00.0 |
| DEK/535/06-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), flockige Fasermasse mit anorganischen Zusätzen für Filtration | 4703.29.00.00.0 |
| DEK/682/06-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), flockige Fasermasse für Filtration | 4703.29.00.00.0 |
| DE16353/16-1 | Sulfitzellstoff aus Laubholz (Buche, gebleicht), weiße faserige Masse | 4704.29.00.00.0 |
| DEK/569/09-14 | Sulfitzellstoff aus Laubholz (Buche, gebleicht), weiße faserige Masse | 4704.29.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) auf Basis des Zollwerts.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Industriechemie
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R134a
2903.45.00.10.0 · 5,5 %
Methylisobutylketon
2914.13.00.00.0 · 5,5 %
Pestizid
3808.99.90.90.0 · 6,0 %
Cönzym-Q10
2914.62.00.00.0 · 5,5 %
Xylol
2902.44.00.00.0 · 0 %
Propylencarbonat
2920.90.10.90.0 · 6,5 %
Isobutanol
2905.14.90.00.0 · 5,5 %
L-Tryptophan
2933.99.80.90.0 · 6,5 %
Cetylalkohol
2905.17.00.00.0 · 5,5 %
