Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 baut auf folgender Hierarchie auf:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelHALBSTOFFE AUS HOLZ ODER ANDEREN ZELLULOSEHALTIGEN FASERSTOFFEN; ABFÄLLE UND AUSSCHUSS VON PAPIER ODER PAPPE47
- PositionChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ausgenommen solche zum Auflösen4703
- Unterpositionhalbgebleicht oder gebleicht470321
- Zolltarifnummeraus anderem Holz
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zellstoff
Der HS-Code für Zellstoff lautet 4703.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4703.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4703.29.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4703.29.00.00.0.
Einreihung von Zellstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zellstoff folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 4703 für Natron- oder Sulfatzellstoff, AV 3a die Unterposition 4703.21 (Nadelholz) vs. 4703.29 (anderes Holz). Position 4704 betrifft Sulfitzellstoff.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zellstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4703.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4703.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4703.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz | 4704.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz | 4704.19.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz | 4704.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungChemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus anderem Holz | 4704.29.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus Nadelholz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zellstoff (4703) ≠ Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht, aus Nadelholz (4703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zellstoff bleibt die Zolltarifnummer 4703.29.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zellstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9735/11-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), als faserige Masse, verwendet als Zusatz bei der Herstellung von Kautschukerzeugnissen | 4703.29.00.00.0 |
| DE9732/11-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), als faserige Masse | 4703.29.00.00.0 |
| DEK/535/06-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), flockige Fasermasse mit anorganischen Zusätzen für Filtration | 4703.29.00.00.0 |
| DEK/682/06-1 | Sulfatzellstoff aus Laubholz (gebleicht), flockige Fasermasse für Filtration | 4703.29.00.00.0 |
| DE16353/16-1 | Sulfitzellstoff aus Laubholz (Buche, gebleicht), weiße faserige Masse | 4704.29.00.00.0 |
| DEK/569/09-14 | Sulfitzellstoff aus Laubholz (Buche, gebleicht), weiße faserige Masse | 4704.29.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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