Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2933.99.80.90.0 setzt sich aus den folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC zusammen:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2933 - Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e)
- Unterposition: 2933 91 - andere
- Unterposition: 2933 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2933 9980 - andere
Zolltarifnummer: 2933 9980 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
L-tryptophan wird häufig irrtümlich als Aminosäure der Position 2922 zugeordnet. Der Indolring macht es jedoch zu einer heterocyclischen Verbindung der Position 2933. Verwenden Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für L-tryptophan
Der HS-Code für L-tryptophan lautet 2933.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2933.99.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2933.99.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2933.99.80.90.0.
Einreihung von L-tryptophan nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von L-tryptophan in die Position 2933 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 3b der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für L-tryptophan
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIndol, 3-Methylindol (Skatol), ...; Salze dieser Erzeugnisse | 2933.99.20.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen | 2922.50.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| L-tryptophan (2933) ≠ Indol, 3-Methylindol (Skatol), ...; Salze dieser Erzeugnisse (2933) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für L-tryptophan bleibt die Zolltarifnummer 2933.99.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| L-tryptophan (2933) ≠ Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen (2922) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für L-tryptophan bleibt die Zolltarifnummer 2933.99.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn die chemische Struktur oder der Verwendungszweck nicht eindeutig sind, können sogar andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht gezogen werden.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIndol, 3-Methylindol (Skatol), ...; Salze dieser Erzeugnisse | 2933.99.20.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit Sauerstoff-Funktionen | 2922.50.00.00.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für L-tryptophan ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von L-tryptophan (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24005/12-1 | Heterocyclische Verbindung; L-Lysin-D-prolyl-L-threonin-acetat (Peptid mit heterocyclischer Aminosäure) | 2933.99.80.90.0 |
| DE1949/10-1 | N-(1-L-Lysyl-D-prolyl)-L-threonin - heterocyclische Verbindung, nur mit Stickstoff als Heteroatom | 2933.99.80.90.0 |
| DE18796/12-1 | N-(1-L-Lysyl-D-prolyl)-L-threonin - heterocyclische Verbindung, nur mit Stickstoff als Heteroatom | 2933.99.80.90.0 |
| DEBTI31909/23-1 | Di-Natrium-Pyrrolochinolinchinon - andere heterocyclische Verbindung, nur mit Stickstoff als Heteroatome | 2933.99.80.90.0 |
| DE7338/09-1 | Coelenterazin H - heterocyclische Verbindung mit nur Stickstoff als Heteroatom | 2933.99.80.90.0 |
| DEK/239/09-1 | 2-[2-Hydroxy-3,5-di(1,1-dimethylbenzyl)phenyl]-2H-benzotriazol - heterocyclische Verbindung | 2933.99.80.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Einfuhrabgaben-Rechner für L-tryptophan
Mit unserem Einfuhrabgaben-Rechner berechnen Sie die anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer für L-tryptophan aus jedem Drittland. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein und erhalten Sie sofort die fälligen Importkosten.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese chemischen Erzeugnisse werden ebenfalls in Kapitel 29 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht und können als Vergleichsfälle für die zolltarifliche Bewertung dienen.
Eisen-Pulver
7205.29.00.00.0 · 0 %
Kaolin
2507.00.20.00.0 · 0 %
Natrium-Cyclamat
2929.90.90.10.0 · 0 %
Schwefelsäure
2807.00.00.00.0 · 3 %
Reinigungslösungsmittel
3814.00.90.99.0 · 6,5 %
Destilliertes Wasser
2853.90.10.00.0 · 2,7 %
Natriumlactat
2918.11.00.00.0 · 0 %
Zinkchlorid
2827.39.85.90.0 · 5,5 %
Magnesiumchlorid
2827.31.00.00.0 · 4,6 %
