Überblick
HS 2028 auf einen Blick
Das Harmonisierte System der Weltzollorganisation (WZO) bildet die ersten sechs Stellen jeder Zolltarifnummer, weltweit gleich, als HS-Code. HS 2028 ist die achte Ausgabe und das Ergebnis des siebten Überprüfungszyklus, der wegen der Pandemie ausnahmsweise sechs statt fünf Jahre dauerte (Juli 2019 bis Juni 2025). Neu entstehen 6 Positionen und 428 Unterpositionen, 5 Positionen und 172 Unterpositionen entfallen.
Anders als bei den jährlichen Änderungen der Kombinierten Nomenklatur ändern sich damit auch die ersten sechs Stellen, für Ihre Nummern in der EU genauso wie für die HS-Codes Ihrer Kunden und Lieferanten weltweit.
- Änderungspakete
- 299
- neue Unterpositionen
- +428
- entfallende Unterpositionen
- −172
- Unterpositionen im HS 2028
- 5.852
Quelle: Weltzollorganisation, HS 2028 Amendments; danach umfasst das HS 2028 insgesamt 1.229 Positionen und 5.852 Unterpositionen.
Prüfung
Ist Ihre Position betroffen?
Geben Sie die ersten vier oder sechs Stellen Ihrer Zolltarifnummer ein. Der Prüfer gleicht sie mit dem Änderungsdokument der WZO ab und zeigt neue, entfallende und neu gefasste Unterpositionen sowie geänderte Anmerkungen des Kapitels.
Geben Sie die ersten vier oder sechs Stellen Ihrer Zolltarifnummer ein, zum Beispiel 8415 oder 8711.60. Längere Nummern werden auf sechs Stellen gekürzt.
Alle Bereiche
Alle Änderungen nach Bereichen
Die Änderungen verteilen sich auf mehr als 40 Kapitel. Die WZO nennt als Leitthemen öffentliche Gesundheit, Nahrungsergänzungsmittel, Kunststoffabfall und Einwegkunststoffe sowie Waren, die internationalen Übereinkommen unterliegen. Die Tabelle fasst die Bereiche mit den wichtigsten neuen HS-Codes zusammen.
| Bereich | Was sich ändert | Wer betroffen ist |
|---|---|---|
| Impfstoffe und Arzneimittel3002, 3007 (neu), 3008 (neu), 2937.13, 3003.32, 3004.33, 3004.71 | Impfstoffe verlassen Position 3002 und erhalten zwei eigene Positionen; Humanimpfstoffe nach Krankheit gegliedert. Eigene Nummern für Insulin und pharmazeutische Ernährungsprodukte. | Pharma, Impfstoffhersteller, Tiergesundheit, Pharmagroßhandel |
| Medizintechnik und Schutzausrüstung8703.12, 8705.50, 9018.15, 9018.16, 9018.91, 9018.92, 9019.21, 9019.22, 9020.10, 4818.60, 6307.31, 3926.61, 3926.62 | Krankenwagen, mobile Kliniken, Pulsoximeter, Überwachungsmonitore, Intubationssets, Absaugpumpen, Beatmungsgeräte, Schutzmasken nach Material, Gesichtsschutzschilde. | Medizintechnik, Fahrzeugausbauer, PSA-Hersteller und -Händler, Klinikbedarf |
| Nahrungsergänzungsmittel2107 (neu), 2106.20, 2936, 8479.84, 8422.31, 8205.52 | Eigene Position mit Vorrang vor allen anderen Positionen außer Kapitel 30; Vormischungen (Premixes), feinere Gliederung der Vitamine, Tablettenpressen und Kapselmaschinen. | Hersteller und Händler von Nahrungsergänzungsmitteln, Sportnahrung, Vitamin- und Zutatenhandel, Maschinenbau |
| Kunststoffabfall3915 (neu gegliedert): 3915.40, 3915.51–3915.59, 3915.61, 3915.62, 3915.69, 3915.91, 3915.99 | Gliederung nach den Einträgen des Basler Übereinkommens: gefährliche Abfälle, sortenreine Abfälle je Polymer, PVC, Gemische. | Recycler, Entsorger, Kunststoffverarbeiter mit Produktionsabfällen, Abfallexporteure |
| Einweg- und Biokunststoffe3917.24, 3923.31, 3923.91, 3924.21–3924.29, 3926.21, 5601.23, 9503.10, 3907.92–3907.95, 3913.21 | Neuer Begriff „Einweg“ mit eigenen Nummern für Trinkhalme, Verpackungen, Geschirr, Handschuhe, Wattestäbchen und Luftballons; Biopolymere wie PBS, PBAT, PEF und PHA. | Verpackungsindustrie, Gastronomiebedarf, Handel und Eigenmarken, Kunststoffhandel |
| Fisch und Meeresfrüchte0310 (neu), 0311 (neu); 0306 und 0309 entfallen; 0302–0305, 0307, 0308 | Krebstiere in jeder Form in einer neuen Position, Mehle und Pellets für die menschliche Ernährung eigens; Alaska-Seelachs und Rochen getrennt erfasst. | Fischimporteure und -verarbeiter, Lebensmittelhandel, Gastronomie-Großhandel |
| Obst, Gemüse, Tee und Pflanzendrinks0804.51–0804.54, 0810.41, 0810.91–0810.95, 0710.41, 0902, 2202.21–2202.29, 1207.80 | Mango, Guave, Heidelbeeren, Litschi, Drachenfrucht und weitere Früchte einzeln; Mini-Maiskolben; Teesorten; Soja-, Hafer-, Reis-, Mandel- und Kokosdrinks; Hanf in mehreren Kapiteln. | Obst- und Gemüseimport, Teehandel, Hersteller pflanzlicher Getränke, Hanfprodukte |
| Chemikalien unter Übereinkommen2903.84, 2915.91, 2930.81, 2930.82, 2931, 2710.92, 2710.93, 2918.31, 2924.26, 2933.36, 2827.61 | Eigene Nummern für Stoffe wie HBCD und PFOA, bestimmte Pflanzenschutzwirkstoffe, PCB-haltige Altöle, Organophosphorverbindungen sowie Ausgangsstoffe von Drogen und Fentanyl. | Chemiehandel, Agrochemie, Pharma-Wirkstoffe, Entsorgung |
| Klimageräte und Wärmepumpen8415.11, 8415.19, 8415.31, 8415.39, 8415.82, 8415.83, 8418.62, 8418.68 | Geräte, die mit fluorierten Kältemitteln (HFKW, HFCKW) vorbefüllt oder dafür ausgelegt sind, werden von anderen getrennt. | Klima-, Kälte- und Wärmepumpenbranche, Großhandel, Installationsbetriebe mit eigenem Import |
| E-Mobilität und Photovoltaik8711.61, 8711.62, 8703.81, 8413.71, 8513.11 | Eigene Nummern für E-Bikes mit Pedalantrieb, E-Tretroller, Elektroautos mit Range Extender, Photovoltaik-Pumpen und Solar-Handlampen. | Fahrradhandel, Mikromobilität, Automobil, Solar- und Off-Grid-Anbieter |
| Holz4401.23, 4403.27–4403.29, 4403.43–4403.47, 4403.81–4403.83, 4407.15, 4407.16, 4407.31–4407.49, 4412.35–4412.38, 4415.21, 4416.10 | Zahlreiche Holzarten einzeln, darunter Lärche, Douglasie, Walnuss, Ahorn, Esche, Teak und Tropenhölzer; Paletten und Eichenfässer eigens. | Holzhandel, Möbel, Bau, Paletten- und Verpackungshersteller, Weinwirtschaft |
| Gold7108.14–7108.18, 7118.91 | Bergbaugold, also nie raffiniertes Gold aus Minen oder Flüssen, wird von anderem Rohgold getrennt; Goldmünzen eigens. | Edelmetallhandel, Scheideanstalten, Banken, Schmuckindustrie |
| Schrauben, Muttern, Nieten7318.30, 7318.41–7318.49, 7318.51–7318.59 | Die Position 7318 wird neu gegliedert: Anker, nicht geschraubte und geschraubte Waren in neuen Unterpositionen. | Befestigungstechnik, Maschinen- und Anlagenbau, technischer Handel |
| Maschinen, Labor, Haushaltsgeräte8419.41, 8419.82, 8419.83, 8426.30, 7017.11–7017.99, 9028.21, 8508.12, 8509.50, 9405.32 | Rotationsverdampfer, Heizhauben, Laborbäder, Laborglas, Tropfenzähler, Portal-Drehkräne, Saugroboter, elektrische Zahnbürsten und Lichterketten erhalten eigene Nummern. | Laborausstatter, Maschinenbau, Elektrohandel und Importeure |
| Waffen, Reizstoffsprays, Drohnen9304.10, 9304.21, 9304.29; Kapitel 88: Anmerkung zu 8806 | Druckluftwaffen und Abwehrsprays getrennt; eine neue Anmerkung bestimmt, wann eine Drohne „für ferngesteuerten Flug“ gebaut ist. | Sicherheits- und Waffenhandel, Drohnenhersteller und -händler |
| Tabak und Nikotin2404 (Wortlaut), Anmerkungen zu Kapitel 24 | Begriff „Inhalation ohne Verbrennung“ definiert; Nikotinprodukte zur Rauchentwöhnung bleiben in Kapitel 24. | Anbieter von E-Zigaretten, Tabakerhitzern und Nikotinbeuteln |
Positionen nach dem Änderungsdokument NG0304Ba der WZO; Auswahl, die Liste ist nicht abschließend. Die Zuordnung der Branchen ist unsere Einordnung.
Im Detail
Die wichtigsten Änderungen im Detail
Gesundheit: Impfstoffe, Medizintechnik, Schutzausrüstung
Öffentliche Gesundheit nennt die WZO als zentrales Thema von HS 2028: Impfstoffe, Schutzausrüstung und Medizinprodukte sollen sich im Handel genauer verfolgen lassen. Impfstoffe verlassen die Position 3002 und erhalten zwei eigene Positionen: 3007 für Humanimpfstoffe, gegliedert nach Krankheiten von Masern über Hepatitis und Influenza bis zu Coronaviren und Mpox, sowie 3008 für Tierimpfstoffe und andere. Insulin erhält eigene Nummern (2937.13, 3003.32, 3004.33), ebenso pharmazeutische Ernährungsprodukte (3004.71, 3004.79), die eine neue Anmerkung zu Kapitel 30 bestimmt.
In der Medizintechnik kommen Pulsoximeter (9018.15), Geräte zur Überwachung mehrerer Vitalparameter (9018.16), Intubationssets (9018.91), Absaugpumpen (9018.92) und Beatmungsgeräte (9019.22) hinzu. Krankenwagen werden als 8703.12 eigens erfasst, mobile Kliniken als 8705.50. Schutzmasken werden nach Material getrennt: aus Papier und Zellstoff (4818.60), aus Spinnstoffen (6307.31) und als Atemschutzmasken (9020.10).
Nahrungsergänzungsmittel: eigene Position mit Vorrang
Mit der neuen Position 2107 erhalten Nahrungsergänzungsmittel erstmals eine eigene Position: in abgemessenen Dosen wie Kapseln und Tabletten (2107.10) und in anderen Aufmachungen für den Einzelverkauf (2107.90). Eine neue Anmerkung gibt der Position 2107 Vorrang vor allen anderen Positionen der Nomenklatur außer denen des Kapitels 30. Bisher verteilten sich solche Waren auf verschiedene Positionen, häufig 2106. Vormischungen zur Anreicherung von Lebensmitteln stehen künftig unter 2106.20, Tablettenpressen unter 8479.84 und Kapselmaschinen unter 8422.31.
Kunststoffe: Abfall nach Basler Übereinkommen, Einweg als eigener Begriff
Die Position 3915 für Kunststoffabfälle wird vollständig neu gegliedert und folgt den Einträgen des Basler Übereinkommens über grenzüberschreitende Abfallverbringungen: gefährlicher Kunststoffabfall (3915.40), sortenreine Abfälle einzelner nicht halogenierter Polymere wie PE, PP, PS, PET oder PC (3915.51 bis 3915.59), PVC-Abfälle (3915.61) und Gemische (3915.91, 3915.99). Für Recycler und Entsorger heißt das: Sortierung und Verunreinigung entscheiden künftig über die Nummer.
Neu ist außerdem der Begriff „Einweg“: Eine Anmerkung zu Kapitel 39 bestimmt, was üblicherweise nach einmaligem Gebrauch entsorgt wird. Darauf bauen eigene Nummern für Trinkhalme, Flaschen, Verpackungen, Geschirr und Einweghandschuhe auf. Dazu kommen Biopolymere wie PBS, PBAT und PEF (3907.92 bis 3907.95) und PHA (3913.21, 3913.29).
Technik: Klimageräte, E-Mobilität, Maschinen und Stahlwaren
Für Hersteller technischer Produkte sind vier Änderungen besonders relevant. Klimageräte und Wärmepumpen werden danach getrennt, ob sie mit fluorierten Kältemitteln (HFKW, HFCKW) vorbefüllt oder dafür ausgelegt sind (8415.11, 8415.31, 8415.82, 8418.62). Das Kältemittel wird damit zum Einreihungsmerkmal. E-Bikes mit Pedalantrieb (8711.61) und E-Tretroller (8711.62) erhalten eigene Nummern, ebenso Elektroautos mit Verbrennungsmotor nur zum Laden der Batterie (8703.81).
Im Maschinenbau kommen eigene Nummern für Tablettenpressen (8479.84), Rotationsverdampfer (8419.41), Heizhauben und Laborbäder (8419.82, 8419.83) sowie Portal-Drehkräne (8426.30) hinzu. Die Position 7318 für Schrauben, Muttern, Nieten und Scheiben aus Eisen oder Stahl wird neu gegliedert. Weil Waren der Position 7318 unter das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM fallen, müssen Importeure dort die CBAM-Meldungen mit den neuen Nummern führen.
Chemie: Stoffe unter internationalen Übereinkommen
Viele neue Unterpositionen in den Kapiteln 29 und 38 betreffen Stoffe, die internationale Übereinkommen regeln: persistente Schadstoffe wie HBCD (2903.84) und PFOA (2915.91), bestimmte Pflanzenschutzwirkstoffe (2930.81, 2930.82), PCB-haltige Altöle (2710.92) sowie Ausgangsstoffe für Drogen und Fentanyl (unter anderem 2918.31, 2924.26, 2933.36). Die Position 2931 für Organophosphorverbindungen wird vollständig neu gegliedert. Für Chemiehändler bedeutet das: Stoffe, die bisher unter einer Sammelnummer liefen, stehen künftig einzeln im Tarif und damit einzeln in Statistik und Kontrolle.
Lebensmittel, Holz und Gold
Krebstiere werden in jeder Form in der neuen Position 0310 zusammengefasst; die Positionen 0306 und 0309 entfallen. Alaska-Seelachs und Rochen werden durchgehend vom übrigen Fisch getrennt. Bei Obst erhalten Mango, Guave, Heidelbeeren, Litschi und Drachenfrucht eigene Nummern, bei Getränken Soja-, Hafer-, Reis-, Mandel- und Kokosdrinks (2202.21 bis 2202.29).
Bei Holz werden zahlreiche Arten einzeln erfasst, etwa Lärche, Walnuss, Ahorn und Esche als Rohholz (4403.27, 4403.81 bis 4403.83), Douglasie als Schnittholz (4407.16) und mehrere Tropenhölzer. Bei Gold wird Bergbaugold, das noch nie raffiniert wurde, von anderem Rohgold getrennt (7108.14). Eine ähnliche Abgrenzung kennt die Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821: Ihr Anhang I erfasst Gold der Position 7108, das die Veredelungsstufe noch nicht durchlaufen hat.
Richtigstellung
Was HS 2028 nicht ändert
Nicht jede Ankündigung zu HS 2028 stimmt. Für Batterien, Halbleiter und Wasserstoff sieht das Änderungsdokument der WZO keine neuen Positionen oder Unterpositionen vor.
Batterien und Akkus
Position 8507 bleibt in der HS-Gliederung unverändert. Die Änderungen bei Lithium-Ionen-Akkus kommen schon zum 1. Januar 2027, auf EU-Ebene in der KN 2027.
Halbleiter und Elektronik
8541 und 8542 erhalten keine neuen Unterpositionen. Neu gefasst wird die Anmerkung 12 zu Kapitel 85, unter anderem zu Multichip-Bauteilen.
Smartphones, Drohnen, Elektroschrott
Eigene Unterpositionen für Smartphones (8517.13), Drohnen (8806) und Elektroschrott (8549) gibt es schon seit HS 2022.
Eisen, Stahl und Aluminium
Die Kapitel 72 und 76 bleiben unverändert. Bei Stahlwaren ändert sich die Position 7318 (Schrauben, Muttern, Nieten).
Import und Export
Was HS 2028 für Importeure und Exporteure bedeutet
Die neue Nummer wirkt in jede Meldung, in der die Warennummer steht, bei der Einfuhr wie bei der Ausfuhr, und in die Maßnahmen, die an zehnstelligen TARIC-Codes hängen. Anders als bei der KN 2027 ändern sich diesmal auch die HS-Codes auf Rechnungen und Ursprungsnachweisen Ihrer internationalen Geschäftspartner.
Importeure
Einfuhranmeldung
Ab dem 1. Januar 2028 gelten die Nummern der KN und des TARIC 2028. Nummern, die entfallen, tragen keine Anmeldung mehr.
vZTA
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu entfallenden oder geteilten Nummern enden am 1. Januar 2028, ohne sechsmonatige Weiterverwendung. Neue vZTA nach Erscheinen der KN 2028 beantragen.
Maßnahmen und Zollsätze
Die EU legt die Sätze für neue Nummern in der KN 2028 fest. Antidumpingzölle, Kontingente und Zollaussetzungen werden in TARIC umgeschlüsselt; maßgeblich bleibt die Warenbeschreibung der Maßnahme.
EU-Listen mit KN-Nummern
Listen wie der Anhang der CBAM-Verordnung (betrifft u. a. 7318) oder der Konfliktmineralien-Verordnung (Gold der Position 7108) arbeiten mit KN-Nummern und müssen umgestellt werden.
Exporteure
Ausfuhranmeldung und Intrastat
Ausfuhranmeldung und Intrastat-Meldung brauchen ab Januar 2028 die achtstellige Warennummer nach dem Warenverzeichnis 2028.
Kunden im Drittland
Die Vertragsparteien des HS-Übereinkommens stellen zum 1. Januar 2028 auf HS 2028 um. Stellen Sie HS-Codes auf Handelsrechnungen und Packlisten rechtzeitig um; nationale Tarife wie in den USA oder der Schweiz folgen eigenen Verfahren.
Präferenzursprung
Ursprungsregeln in Abkommen sind in einer HS-Fassung geschrieben und werden oft erst Jahre später angepasst. Kalkulationen mit Positionswechsel brauchen dann alte und neue Nummer.
Ausfuhrkontrolle und Sanktionen
Das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA folgt dem Warenverzeichnis und Sanktionsanhänge nennen KN-Nummern. Beides nach der Umstellung erneut abgleichen.
Präferenzursprung
Präferenzursprung: alte Regeln, neue Nummern
Die Listenregeln der Freihandelsabkommen sind in einer bestimmten Fassung des HS geschrieben. Nach einer Revision passen die Gremien des Abkommens sie per Beschluss an, oft Jahre später. So beruhten die warenspezifischen Ursprungsregeln im Abkommen der EU mit Zentralamerika noch 2023 auf HS 2012 und HS 2017 (Beschluss (EU) 2023/2442), im Abkommen mit Kolumbien, Peru und Ecuador noch 2025 (Beschluss (EU) 2025/602).
Für Exporteure heißt das: Wechselt ein Vormaterial oder die Ware mit HS 2028 die Position (etwa Impfstoffe von 3002 nach 3007, Nahrungsergänzungsmittel nach 2107 oder Krebstiere nach 0310), kann sich das Ergebnis einer Prüfung auf Positionswechsel ändern. Halten Sie in Stücklisten deshalb alte und neue Nummer fest, bis die Ursprungsregeln Ihrer Abkommen umgestellt sind.
Zeitplan
Zeitplan bis 2028
| Termin | Was passiert |
|---|---|
| März 2025 | Der HS-Ausschuss der WZO nimmt die Änderungsempfehlung auf seiner 75. Tagung vorläufig an. |
| 23. und 26. Juni 2025 | Der Rat der EU legt den Standpunkt der Union fest (Beschluss (EU) 2025/1308); der Rat der WZO empfiehlt die Änderungen. |
| Januar 2026 | Nach der Einspruchsfrist gelten die Änderungen als angenommen; die WZO veröffentlicht sie. |
| 2026 | Die WZO veröffentlicht Korrelationstabellen HS 2022 ↔ HS 2028 (ohne Rechtsstatus) und bereitet Erläuterungen vor. |
| 1. Januar 2027 | Zwischenschritt: die KN 2027 mit eigenen Änderungen der EU, unter anderem bei Akkus, Magneten und Schrott. |
| Bis 31. Oktober 2027 | Die EU veröffentlicht die Kombinierte Nomenklatur 2028 im Amtsblatt; danach folgen Warenverzeichnis, TARIC und EZT-Online 2028. |
| 1. Januar 2028 | HS 2028 und KN 2028 gelten; vZTA zu geänderten Nummern verlieren ihre Gültigkeit. |
| Ab 2028 | Die Gremien der Freihandelsabkommen passen die Ursprungsregeln an, erfahrungsgemäß mit Verzögerung. |
Vorbereitung
So bereiten Sie Ihren Artikelstamm vor
Zwischen der Veröffentlichung der KN 2028 und dem Stichtag liegen nur zwei Monate. Was sich vorher erledigen lässt, sollte 2027 erledigt werden.
- 1
Bestand nach Positionen auswerten
Exportieren Sie Artikel mit Zolltarifnummer und zählen Sie, welche vierstelligen Positionen Sie verwenden. Das ist die Grundlage für alles Weitere.
- 2
Betroffene Positionen markieren
Gleichen Sie die Positionen mit dem Prüfer oben oder den Korrelationstabellen der WZO ab. Markieren Sie entfallende, geteilte und neu gefasste Unterpositionen.
- 3
Geteilte Nummern einzeln prüfen
Wo eine alte Nummer mehrere Nachfolger hat, entscheidet die Ware: bei Klimageräten das Kältemittel, bei Kunststoffwaren die Frage „Einweg“, bei Holz die Holzart, bei Gold die Herkunft.
- 4
Fehlende Merkmale beschaffen
Fragen Sie Merkmale, die bisher keine Rolle spielten, bei Lieferanten an, solange Zeit ist: Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Holzartenzertifikate, Analysewerte.
- 5
Achtstellige Nummern zuordnen
Nach Erscheinen der KN 2028 (bis 31. Oktober 2027) die betroffenen Artikel neu einreihen und die neue Nummer mit Gültigkeit ab 1. Januar 2028 im ERP hinterlegen.
- 6
vZTA, Ursprung und Bewilligungen nachziehen
vZTA zu geänderten Nummern neu beantragen, Präferenzkalkulationen und Lieferantenerklärungen prüfen, Bewilligungen mit Warennummern anpassen lassen.
Quellen
Amtliche Quellen
- Weltzollorganisation: HS 2028
- Eckdaten der Änderungen zum 1. Januar 2028: 299 Änderungspakete, 1.229 Positionen, 5.852 Unterpositionen.
- WZO-Dokument NG0304Ba
- Vollständiger Wortlaut aller Änderungen nach der Empfehlung vom 26. Juni 2025; Quelle aller Positionsangaben und des Prüfers.
- WZO-Pressemitteilung vom 21.01.2026
- Annahme der Änderungen und Leitthemen der Revision.
- WZO: Kunststoffabfall
- Neue Unterpositionen der Position 3915 nach dem Basler Übereinkommen.
- WZO: Korrelationstabellen
- Zuordnung HS 2022 – HS 2028 in beide Richtungen, ohne Rechtsstatus.
- Beschluss (EU) 2025/1308
- Standpunkt der Union im Rat der WZO zur Änderung des Harmonisierten Systems.
- Verordnung (EWG) Nr. 2658/87
- Kombinierte Nomenklatur; die Fassung 2028 erscheint bis 31. Oktober 2027.
- Unionszollkodex, Art. 33 und 34
- Ungültigkeit verbindlicher Zolltarifauskünfte bei Änderung der Nomenklaturen.
- Verordnung (EU) 2023/956
- CO₂-Grenzausgleichssystem; Anhang I nennt unter anderem 7308 und 7318.
- Verordnung (EU) 2017/821
- Konfliktmineralien; Anhang I erfasst nicht raffiniertes Gold der Position 7108.
- Beschluss (EU) 2023/2442
- Ursprungsregeln EU – Zentralamerika, bis dahin auf HS 2012 und HS 2017.
- Beschluss (EU) 2025/602
- Ursprungsregeln EU – Kolumbien, Peru, Ecuador, bis dahin auf HS 2012 und HS 2017.
- BAZG Schweiz: Änderungen auf 2028
- Umsetzung von HS 2028 im Schweizer Zolltarif.
- Zoll: Gültigkeit einer vZTA
- Antrag, Erteilung und Gültigkeit verbindlicher Zolltarifauskünfte.
- Statistisches Bundesamt: Warenverzeichnis
- Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik mit Gegenüberstellung der Änderungen.