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Leitfaden · 9 Min. Lesezeit

Zolltarifnummern 2027: Jahreswechsel und HS 2028

Jedes Jahr zum 1. Januar gilt eine neue Kombinierte Nomenklatur, zum 1. Januar 2028 kommt die große Revision des Harmonisierten Systems hinzu. Dieser Leitfaden zeigt, woher die Änderungen kommen, was mit Ihren vZTA passiert und wie Sie Ihren Artikelstamm rechtzeitig prüfen.

Autor
Tom Bössow
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
9 Min.

Warum sich Zolltarifnummern jedes Jahr ändern

Die ersten sechs Stellen jeder Zolltarifnummer stammen aus dem weltweit abgestimmten HS-Code, die Stellen sieben und acht aus der Kombinierten Nomenklatur der EU. Die EU-Kommission veröffentlicht die vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur jedes Jahr per Verordnung, spätestens bis zum 31. Oktober; sie gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. Neue, geteilte oder gestrichene Unterpositionen wirken damit auf die Nummern in Ihren Stammdaten – unabhängig davon, ob sich an Ihrer Ware etwas geändert hat.

Darunter ändern sich die TARIC-Maßnahmen laufend: Zollsätze, Antidumpingzölle und Kontingente können jederzeit neu gelten. Für die deutsche Einfuhranmeldung maßgeblich ist der Elektronische Zolltarif, der beides tagesaktuell zusammenführt.

Zeitleiste Jahreswechsel 2027 und HS 2028
TerminWas passiertWas Sie tun
Bis 31. Oktober 2026Die EU-Kommission veröffentlicht die vollständige Kombinierte Nomenklatur 2027 im Amtsblatt.Änderungen für Ihre Kapitel prüfen
1. Januar 2027KN 2027 gilt; TARIC und EZT-Online stellen um, das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik folgt.Betroffene Artikel mit neuer Nummer anmelden
Im Lauf von 2027Weltzollorganisation und EU bereiten das HS 2028 vor – Korrelationstabellen und KN 2028 (Veröffentlichung bis 31. Oktober 2027).Artikelstamm gegen HS 2028 prüfen
1. Januar 2028HS 2028 und KN 2028 gelten; vZTA zu geänderten Nummern verlieren ihre Gültigkeit.Stamm umgestellt, vZTA geprüft

Was zum 1. Januar 2027 ansteht

Die Kombinierte Nomenklatur 2027 erscheint bis spätestens 31. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU. Sobald sie vorliegt, ergänzen wir hier die Kapitel mit geänderten Unterpositionen. Bis dahin gilt: Prüfen Sie nicht Ihren ganzen Bestand, sondern die Kapitel, in denen Ihre Artikel liegen – die Änderungsverordnung nennt jede neue, geteilte und gestrichene Unterposition.

HS 2028: die große Revision zum 1. Januar 2028

Die Weltzollorganisation hat das Harmonisierte System nach einem sechsjährigen Überprüfungszyklus überarbeitet. Das HS 2028 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft; die EU überträgt es in die Kombinierte Nomenklatur 2028, die bis Ende Oktober 2027 veröffentlicht wird. Für Unternehmen mit großem Artikelstamm ist 2027 deshalb das Jahr der Vorbereitung.

299Änderungspakete
+428neue Unterpositionen
−172gestrichene Unterpositionen
5.852Unterpositionen im HS 2028

Quelle: Weltzollorganisation, HS 2028 Amendments

Was mit Ihren vZTA passiert

Eine verbindliche Zolltarifauskunft gilt drei Jahre. Sie verliert ihre Gültigkeit aber vorher, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklaturen nicht mehr dem geltenden Recht entspricht. Anders als bei einer geänderten Auslegung, etwa durch neue Erläuterungen, gibt es dann keine sechsmonatige Weiterverwendung für bereits geschlossene Kaufverträge: Ab dem Stichtag gilt die neue Nomenklatur. Prüfen Sie deshalb jede vZTA, deren Nummer von der Änderung betroffen ist – und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine neue; wie das geht, steht im Leitfaden vZTA beantragen.

So prüfen Sie Ihren Artikelstamm in fünf Schritten

Der Aufwand hängt nicht an der Größe Ihres Stamms, sondern an der Zahl der betroffenen Nummern. Wer die Liste sauber eingrenzt, reiht nur neu ein, was sich tatsächlich geändert hat.

  1. 1

    Bestand exportieren

    Artikelnummer, Bezeichnung, aktuelle Zolltarifnummer und die wichtigsten Merkmale aus dem ERP – das ist die Arbeitsliste.

  2. 2

    Betroffene Nummern markieren

    Verwendete Nummern mit Änderungsverordnung und Korrelationstabellen abgleichen: gestrichene, geteilte und neu gefasste Unterpositionen kennzeichnen.

  3. 3

    Betroffene Artikel neu einreihen

    Bei geteilten Unterpositionen nicht die erstbeste Nachfolgenummer übernehmen, sondern anhand der Merkmale neu einreihen und begründen.

  4. 4

    Mit Gültigkeitsdatum übernehmen

    Die neue Nummer ab dem 1. Januar im ERP hinterlegen; die alte bleibt für Anmeldungen, die bis zum Jahresende angenommen werden.

  5. 5

    Nachweis und vZTA sichern

    Begründung je Artikel ablegen und bestehende vZTA auf Gültigkeit prüfen – bei Bedarf neu beantragen.

Vier typische Fehler beim Jahreswechsel

Alte Nummer im ERP weiterverwenden

Die Anmeldung im Januar läuft mit der Nummer aus dem Stamm – steht dort noch die gestrichene Unterposition, wird die Anmeldung falsch.

Nachfolgenummer blind übernehmen

Wird eine Unterposition geteilt, gibt es mehrere Nachfolger. Welcher passt, entscheiden die Merkmale Ihrer Ware, nicht die Tabelle.

vZTA-Gültigkeit übersehen

Eine vZTA zu einer geänderten Nummer verliert ihre Gültigkeit – wer sich weiter darauf beruft, meldet ohne verbindliche Grundlage an.

Lieferantencodes nicht nachziehen

Lieferanten aus Drittländern stellen ihr HS zu anderen Terminen um. Ihre Nummer richtet sich nach dem EU-Stand am Tag der Anmeldung.

Amtliche Quellen

Rechtzeitig prüfen statt im Januar suchen

Grenzen Sie die betroffenen Nummern ein, reihen Sie diese Artikel mit Begründung neu ein und hinterlegen Sie die neue Nummer mit Gültigkeitsdatum. So läuft die erste Anmeldung im Januar mit der richtigen Nummer.

Häufige Fragen

FAQ zum Jahreswechsel im Zolltarif

Wann wird die Kombinierte Nomenklatur 2027 veröffentlicht?

Die EU-Kommission veröffentlicht jedes Jahr per Durchführungsverordnung die vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur im Amtsblatt der EU, spätestens bis zum 31. Oktober. Die neue Fassung gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres – die KN 2027 also ab dem 1. Januar 2027.

Ab wann gilt das HS 2028?

Die Änderungen des Harmonisierten Systems treten am 1. Januar 2028 in Kraft. Die Weltzollorganisation nennt 299 Änderungspakete; 428 Unterpositionen kommen hinzu, 172 entfallen. Die EU überträgt die Änderungen in die Kombinierte Nomenklatur 2028.

Muss ich zum Jahreswechsel alle Artikel neu einreihen?

Nein. Betroffen sind die Artikel, deren Kapitel, Position oder Unterposition geändert, geteilt, gestrichen oder neu gefasst wird. Gleichen Sie Ihre verwendeten Nummern mit der Änderungsverordnung und den Korrelationstabellen ab und reihen Sie nur diese Artikel neu ein – mit Begründung und Gültigkeitsdatum.

Was passiert mit meiner verbindlichen Zolltarifauskunft?

Eine vZTA gilt drei Jahre, verliert ihre Gültigkeit aber vorher, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklaturen nicht mehr dem geltenden Recht entspricht (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a UZK). Die sechsmonatige Weiterverwendung für vorher geschlossene Kaufverträge gewährt der Zoll nur, wenn eine vZTA wegen geänderter Auslegung ungültig wird, etwa durch neue Erläuterungen – nicht, wenn eine EU-Verordnung wie die jährliche Änderung der Kombinierten Nomenklatur sie ungültig macht.

Welche Nummer gilt für Waren, die im Dezember versandt und im Januar angemeldet werden?

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Zollschuld entsteht. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist das die Annahme der Zollanmeldung. Wird die Anmeldung im Januar angenommen, gilt die neue Nomenklatur – auch wenn die Ware im Dezember verschickt wurde.

Wo finde ich die Änderungen für meine Waren?

Die Änderungen stehen in der jährlichen Durchführungsverordnung zur Kombinierten Nomenklatur im Amtsblatt der EU; für das HS 2028 veröffentlicht die Weltzollorganisation die Änderungen und Korrelationstabellen. Für die deutsche Einfuhranmeldung maßgeblich ist der Elektronische Zolltarif (EZT-Online), der die Umstellung zum 1. Januar abbildet.

Betroffene Artikel neu einreihen

Laden Sie Ihre Artikelliste hoch und erhalten Sie für jede betroffene Position die neue Zolltarifnummer mit Begründung und Ihrer Artikelnummer.