Warum sich Zolltarifnummern jedes Jahr ändern
Die ersten sechs Stellen jeder Zolltarifnummer stammen aus dem weltweit abgestimmten HS-Code, die Stellen sieben und acht aus der Kombinierten Nomenklatur der EU. Die EU-Kommission veröffentlicht die vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur jedes Jahr per Verordnung, spätestens bis zum 31. Oktober; sie gilt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres. Neue, geteilte oder gestrichene Unterpositionen wirken damit auf die Nummern in Ihren Stammdaten – unabhängig davon, ob sich an Ihrer Ware etwas geändert hat.
Darunter ändern sich die TARIC-Maßnahmen laufend: Zollsätze, Antidumpingzölle und Kontingente können jederzeit neu gelten. Für die deutsche Einfuhranmeldung maßgeblich ist der Elektronische Zolltarif, der beides tagesaktuell zusammenführt.
| Termin | Was passiert | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Bis 31. Oktober 2026 | Die EU-Kommission veröffentlicht die vollständige Kombinierte Nomenklatur 2027 im Amtsblatt. | Änderungen für Ihre Kapitel prüfen |
| 1. Januar 2027 | KN 2027 gilt; TARIC und EZT-Online stellen um, das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik folgt. | Betroffene Artikel mit neuer Nummer anmelden |
| Im Lauf von 2027 | Weltzollorganisation und EU bereiten das HS 2028 vor – Korrelationstabellen und KN 2028 (Veröffentlichung bis 31. Oktober 2027). | Artikelstamm gegen HS 2028 prüfen |
| 1. Januar 2028 | HS 2028 und KN 2028 gelten; vZTA zu geänderten Nummern verlieren ihre Gültigkeit. | Stamm umgestellt, vZTA geprüft |
Was zum 1. Januar 2027 ansteht
Die Kombinierte Nomenklatur 2027 erscheint bis spätestens 31. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU. Sobald sie vorliegt, ergänzen wir hier die Kapitel mit geänderten Unterpositionen. Bis dahin gilt: Prüfen Sie nicht Ihren ganzen Bestand, sondern die Kapitel, in denen Ihre Artikel liegen – die Änderungsverordnung nennt jede neue, geteilte und gestrichene Unterposition.
HS 2028: die große Revision zum 1. Januar 2028
Die Weltzollorganisation hat das Harmonisierte System nach einem sechsjährigen Überprüfungszyklus überarbeitet. Das HS 2028 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft; die EU überträgt es in die Kombinierte Nomenklatur 2028, die bis Ende Oktober 2027 veröffentlicht wird. Für Unternehmen mit großem Artikelstamm ist 2027 deshalb das Jahr der Vorbereitung.
Quelle: Weltzollorganisation, HS 2028 Amendments
Was mit Ihren vZTA passiert
Eine verbindliche Zolltarifauskunft gilt drei Jahre. Sie verliert ihre Gültigkeit aber vorher, wenn sie wegen einer Änderung der Nomenklaturen nicht mehr dem geltenden Recht entspricht. Anders als bei einer geänderten Auslegung, etwa durch neue Erläuterungen, gibt es dann keine sechsmonatige Weiterverwendung für bereits geschlossene Kaufverträge: Ab dem Stichtag gilt die neue Nomenklatur. Prüfen Sie deshalb jede vZTA, deren Nummer von der Änderung betroffen ist – und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine neue; wie das geht, steht im Leitfaden vZTA beantragen.
So prüfen Sie Ihren Artikelstamm in fünf Schritten
Der Aufwand hängt nicht an der Größe Ihres Stamms, sondern an der Zahl der betroffenen Nummern. Wer die Liste sauber eingrenzt, reiht nur neu ein, was sich tatsächlich geändert hat.
- 1
Bestand exportieren
Artikelnummer, Bezeichnung, aktuelle Zolltarifnummer und die wichtigsten Merkmale aus dem ERP – das ist die Arbeitsliste.
- 2
Betroffene Nummern markieren
Verwendete Nummern mit Änderungsverordnung und Korrelationstabellen abgleichen: gestrichene, geteilte und neu gefasste Unterpositionen kennzeichnen.
- 3
Betroffene Artikel neu einreihen
Bei geteilten Unterpositionen nicht die erstbeste Nachfolgenummer übernehmen, sondern anhand der Merkmale neu einreihen und begründen.
- 4
Mit Gültigkeitsdatum übernehmen
Die neue Nummer ab dem 1. Januar im ERP hinterlegen; die alte bleibt für Anmeldungen, die bis zum Jahresende angenommen werden.
- 5
Nachweis und vZTA sichern
Begründung je Artikel ablegen und bestehende vZTA auf Gültigkeit prüfen – bei Bedarf neu beantragen.
Vier typische Fehler beim Jahreswechsel
Alte Nummer im ERP weiterverwenden
Die Anmeldung im Januar läuft mit der Nummer aus dem Stamm – steht dort noch die gestrichene Unterposition, wird die Anmeldung falsch.
Nachfolgenummer blind übernehmen
Wird eine Unterposition geteilt, gibt es mehrere Nachfolger. Welcher passt, entscheiden die Merkmale Ihrer Ware, nicht die Tabelle.
vZTA-Gültigkeit übersehen
Eine vZTA zu einer geänderten Nummer verliert ihre Gültigkeit – wer sich weiter darauf beruft, meldet ohne verbindliche Grundlage an.
Lieferantencodes nicht nachziehen
Lieferanten aus Drittländern stellen ihr HS zu anderen Terminen um. Ihre Nummer richtet sich nach dem EU-Stand am Tag der Anmeldung.
Amtliche Quellen
- Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Art. 12: jährliche Fassung)
- Unionszollkodex, insbesondere Art. 33 und 34 (Gültigkeit verbindlicher Zolltarifauskünfte)
- Weltzollorganisation: HS 2028 Amendments
- Zoll: Verbindliche Zolltarifauskunft
- Zoll: Antrag, Erteilung, Gültigkeit einer vZTA
Rechtzeitig prüfen statt im Januar suchen
Grenzen Sie die betroffenen Nummern ein, reihen Sie diese Artikel mit Begründung neu ein und hinterlegen Sie die neue Nummer mit Gültigkeitsdatum. So läuft die erste Anmeldung im Januar mit der richtigen Nummer.