Zum Hauptinhalt springen
gültig seit 01.01.19991 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0 – Gezwirnte Leinengarne nicht einzeln

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gezwirnte Leinengarne aus Flachs, die nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen. Gezwirnte Leinengarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf gehören in Zolltarifnummer 5306.20.90.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
PositionGarne aus Flachs (Leinengarne)
Unterpositionungezwirnt
Unterpositiongezwirnt
Zolltarifnummernicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDiese Seite
Zolltarifnummerin Aufmachungen für den Einzelverkauf

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5306.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5306.20.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5306.20.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5306.20.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0?

Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und … › 5306 Garne aus Flachs (Leinengarne)
✓gezwirntDie Garne müssen gezwirnt sein, also aus mehreren zusammengedrehten Fäden bestehen. Am Garn erkennen Sie das an mehreren verdrehten Fäden, die zu einem Faden zusammengefasst sind.
✓nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Garne dürfen nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen. Prüfen Sie die Aufmachung der Garne beim Verkauf, nicht nur die Garnart.
5306.20.10.00.0Gezwirnte Leinengarne, nicht im Einzelverkauf

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5306.20.10

ZolltarifnummerWortlaut
5306.20.10.00.0nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5306.20.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5306.20.902Leinengarn, Foto siehe Anlage. Laut Antrag: 2 Stück in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappaufhänger verpackt, jeweils mit einer Länge von 20 m, auf einer Unterlage (Sternkarte) aufgemacht, mit einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0

€
5306.20.10.00.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5306.20.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 53, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306.10.90, 5306.20.90 und 5308.20.90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5306.20.10

  1. 01.01.19995306.20.10neu eingeführt · „nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 5306.20.11, 5306.20.19
  2. 01.01.19995306.20.10.00.0neu eingeführt · „nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · aus 5306.20.11, 5306.20.19

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →