Definition
Was ist Intrastat?
Intrastat ist das Meldesystem der Intrahandelsstatistik. Unternehmen melden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) jeden Monat, welche Waren sie in andere Mitgliedstaaten der EU versandt und aus ihnen erhalten haben. Seit dem Binnenmarkt 1993 gibt es an den Grenzen innerhalb der EU keine Zollanmeldung mehr, aus der die Statistik ihre Daten nehmen könnte. Die Intrastat-Meldung tritt an ihre Stelle.
Den Handel mit Drittländern, den Extrahandel, erfasst die Statistik aus den Zollanmeldungen. Für eine Ausfuhr in die Schweiz, die USA oder nach China geben Sie deshalb keine Intrastat-Meldung ab, dort genügt die Ausfuhranmeldung.
Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, in Deutschland das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG) und die Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV).
- Schwelle Versendung im Jahr
- 1 Mio. €
- Schwelle Eingang im Jahr
- 3 Mio. €
- Arbeitstag nach dem Bezugsmonat
- 10.
- Stellen der Warennummer
- 8
Meldepflicht
Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig ist jeder Unternehmer, der nach § 18 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss und Waren ohne Zollanmeldung zwischen Deutschland und einem anderen EU-Staat versendet oder erhält, gleich, ob er oder sein Vertragspartner den Transport veranlasst. Gemeldet wird in dem Staat, aus dem die Ware körperlich versandt wird oder in dem sie körperlich eingeht.
Melden müssen Sie aber erst über den Anmeldeschwellen. Sie gelten je Verkehrsrichtung: Wer nur mit seinen Versendungen über der Schwelle liegt, meldet nur die Versendungen.
| Verkehrsrichtung | Schwelle seit 2025 |
|---|---|
| VersendungWaren in andere EU-Staaten | 1 Mio. Euro im Jahrbis 2024: 500.000 Euro |
| EingangWaren aus anderen EU-Staaten | 3 Mio. Euro im Jahrbis 2024: 800.000 Euro |
Quelle: § 32 Abs. 1 AHStatDV. Die Schwellen gelten seit dem Berichtsmonat Januar 2025, rückwirkend angehoben durch die Änderungen von AHStatG und AHStatDV (BGBl. 2025 I Nr. 71 und 74, Destatis). Geprüft am 29. Oktober 2026; eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt.
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Maßgeblich ist der Jahreswert je Verkehrsrichtung im Vorjahr oder im laufenden Jahr.
Übersteigt er die Schwelle im laufenden Jahr, melden Sie ab diesem Monat und im ganzen folgenden Jahr.
Liegen Sie in beiden Jahren darunter, sind Sie befreit. Freiwillig melden dürfen Sie trotzdem.
Destatis teilt weder Beginn noch Ende der Pflicht mit: Die Werte prüfen Sie selbst.
Ein Beispiel: Ein Hersteller versendet bis Ende April Waren für 0,9 Millionen Euro in andere EU-Staaten, im Mai steigt die Summe auf 1,1 Millionen Euro. Er meldet ab dem Bezugsmonat Mai, die erste Meldung bis zum 12. Juni 2026, und auch im ganzen Jahr 2027.

Meldung
Was meldet man, und bis wann?
Die Meldung beschreibt die Warenverkehre eines Monats mit diesen Angaben (§ 7 AHStatG):
| Angabe | Was Sie melden |
|---|---|
| Warennummer | achtstellig nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (so finden Sie sie) |
| Warenbezeichnung | handelsübliche Bezeichnung der Ware |
| Verkehrsrichtung und Monat | Versendung oder Eingang, Bezugsmonat |
| Partnerland | Bestimmungsland bei der Versendung, Versendungsland beim Eingang |
| Ursprungsland | Land, in dem die Ware hergestellt wurde |
| USt-IdNr. des Handelspartners | nur bei Versendungen: die Nummer des Partners im Bestimmungsland |
| Bundesland | Ursprungsbundesland bei der Versendung, Bestimmungsbundesland beim Eingang |
| Art des Geschäfts | zweistelliger Schlüssel, etwa 11 für einen Kauf oder Verkauf |
| Verkehrszweig | Beförderung an der Grenze, etwa Straße, Schiene oder See |
| Menge | Eigenmasse in Kilogramm, bei manchen Waren dazu die besondere Maßeinheit (Übersicht) |
| Rechnungsbetrag | in Euro |
| Statistischer Wert | nur Unternehmen über der jährlich festgesetzten Schwelle; für 2025: 49 Mio. Euro im Eingang, 52 Mio. Euro in der Versendung |
Quellen: § 7 AHStatG; Schwelle für den statistischen Wert nach § 32 Abs. 3 und 4 AHStatDV, jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt festgesetzt (Erhebungsportal).
Fristen und Abgabetermine 2026
Die Meldung muss spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats beim Statistischen Bundesamt sein (§ 11 Abs. 3 AHStatG). Eine Fristverlängerung gibt es nicht, auch nicht mit einer Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie dürfen die Meldung in Teilen abgeben.
| Bezugsmonat | Meldung spätestens am |
|---|---|
| Januar 2026 | 13. Februar 2026 |
| Februar 2026 | 13. März 2026 |
| März 2026 | 16. April 2026 |
| April 2026 | 18. Mai 2026 |
| Mai 2026 | 12. Juni 2026 |
| Juni 2026 | 14. Juli 2026 |
| Juli 2026 | 14. August 2026 |
| August 2026 | 14. September 2026 |
| September 2026 | 14. Oktober 2026 |
| Oktober 2026 | 13. November 2026 |
| November 2026 | 14. Dezember 2026 |
| Dezember 2026 | 15. Januar 2027 |
Quelle: Erhebungsportal, Abgabetermine, geprüft am 29. Oktober 2026. Die Termine für 2027 veröffentlicht das Statistische Bundesamt dort.
Wie wird gemeldet?
Gemeldet wird nur online: im Formular von IDEV, auch mit CSV-Import, oder als Datei über eSTATISTIK.core. Meldungsdateien als Mailanhang nimmt das Statistische Bundesamt nicht an. In Monaten ohne Warenverkehr geben Sie eine Fehlanzeige ab; sie ist gesetzlich verpflichtend.
Grenze: Die Meldung selbst geben Sie oder Ihr Dienstleister ab. Zolltarifnummer.com liefert die Warennummer dazu, keine Meldung.
Abgrenzung
Intrastat und Zusammenfassende Meldung: der Unterschied
Wer Waren an Unternehmen in anderen EU-Staaten liefert, hat oft zwei Meldungen: die Zusammenfassende Meldung (ZM) für die Umsatzsteuer und die Intrastat-Meldung für die Statistik. Sie verfolgen andere Zwecke und gehen an verschiedene Behörden.
| Merkmal | Intrastat-Meldung | Zusammenfassende Meldung |
|---|---|---|
| Zweck | Statistik des Warenverkehrs mit den EU-Staaten | Kontrolle der Umsatzsteuer im Binnenmarkt |
| Empfänger | Statistisches Bundesamt (Destatis) | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
| Rechtsgrundlage | Außenhandelsstatistikgesetz und -Durchführungsverordnung | § 18a Umsatzsteuergesetz |
| Inhalt | je Ware: Warennummer, Menge, Wert, Partnerland, Art des Geschäfts | je Kunde: USt-IdNr. und Summe der Bemessungsgrundlagen, keine Warennummer |
| Richtung | Versendungen und Eingänge | nur Lieferungen und Leistungen an Kunden in anderen EU-Staaten |
| Schwelle | 1 Mio. Euro Versendung, 3 Mio. Euro Eingang | keine; vierteljährlich bis 50.000 Euro Lieferungen je Quartal |
| Frist | 10. Arbeitstag des Folgemonats | 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums |
Quellen: AHStatG und AHStatDV; § 18a UStG, Bundeszentralamt für Steuern.
Die ZM fällt ab der ersten Lieferung in einen anderen EU-Staat an, die Intrastat-Meldung erst über der Schwelle. Eingänge kennt nur Intrastat.
Fehler
Was droht bei Fehlern?
Wer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig meldet, handelt ordnungswidrig (§ 23 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz). Für die Außenhandelsstatistik sieht § 19 AHStatG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Fehlerhafte Meldungen berichtigen Sie über die Berichtigungsformulare in IDEV oder per Datei. Die Unterlagen bewahren Sie für das laufende Jahr und die drei Vorjahre auf (§ 11 Abs. 4 AHStatG).
Sechs häufige Fehler
- 1
Schwelle zu spät bemerkt
Die Pflicht beginnt mit dem Monat, in dem die Summe des Jahres die Schwelle übersteigt, und Destatis schickt keine Mitteilung. Addieren Sie Versendungen und Eingänge getrennt jeden Monat.
- 2
Fehlanzeige vergessen
Wer meldepflichtig ist, meldet auch in Monaten ohne Warenverkehr: mit einer Fehlanzeige je Verkehrsrichtung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
- 3
Veraltete Warennummer
Zum 1. Januar gilt das neue Warenverzeichnis. Nummern, die entfallen oder geteilt werden, führen zu Fehlern in der Meldung. Gleichen Sie den Artikelstamm vor der ersten Meldung des Jahres ab.
- 4
Besondere Maßeinheit fehlt
Für rund ein Viertel der Warennummern verlangt das Warenverzeichnis zur Eigenmasse eine zweite Menge, etwa Stück, Paar oder Liter.
- 5
USt-IdNr. des Partners fehlt
Bei Versendungen gehört die USt-IdNr. des Handelspartners im Bestimmungsland in die Meldung.
- 6
Frist verpasst
Spätestens am 10. Arbeitstag nach dem Bezugsmonat muss die Meldung beim Statistischen Bundesamt sein. Eine Fristverlängerung gibt es nicht, auch nicht mit Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Eine falsche Warennummer steckt oft auch in den Zollanmeldungen. Was dann zu tun ist, steht im Leitfaden Falsche Zolltarifnummer korrigieren.
Warennummer
Wie finden Sie die Warennummer für die Intrastat-Meldung?
In der Intrastat-Meldung geben Sie die achtstellige Warennummer an. Sie ist der Code der Kombinierten Nomenklatur der EU und steht im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Bis zur achten Stelle stimmt sie mit der elfstelligen Zolltarifnummer der Einfuhr überein. Wie die Begriffe zusammenhängen, steht unter Statistische Warennummer.
| Stellen | Beispiel | Name | Verwendung |
|---|---|---|---|
| 6 | 8413.70 | HS-Code | internationale Grundlage der Weltzollorganisation |
| 8 | 8413.70.51 | Warennummer (KN-Code) | Intrastat-Meldung und Ausfuhranmeldung |
| 10 | 8413.70.51.90 | TARIC-Code | Einfuhr in die EU, Maßnahmen der EU |
| 11 | 8413.70.51.90.0 | Zolltarifnummer | Einfuhranmeldung in Deutschland |
Beispiel: Radialkreiselpumpe in Blockbauweise. In der Intrastat-Meldung stehen die Warennummer 8413.70.51, die Eigenmasse in Kilogramm und die Anzahl in Stück.
In vier Schritten zur Warennummer
- 1
Im Verzeichnis suchen
Das Zolltarifnummern-Verzeichnis gliedert die 98 Kapitel nach den 21 Abschnitten des Zolltarifs. Von dort führt jede Ebene bis zur achtstelligen Warennummer.
- 2
Nummernseite prüfen
Auf der Nummernseite stehen der Wortlaut, die Nachbarnummern und die besondere Maßeinheit, etwa für die Warennummer 8413.70.51.
- 3
Ware einreihen
Beschreiben Sie den Artikel im Eingabefeld oben. Sie erhalten die Warennummer und die elfstellige Zolltarifnummer mit Begründung, amtlichen Vergleichsfällen und PDF-Nachweis.
- 4
Artikelstamm auf einmal
Für viele Artikel laden Sie eine Excel- oder CSV-Liste in die Sammelsuche hoch. Jede Position erhält ihre Nummer, unter Ihrer Artikelnummer.
Maßeinheit
Besondere Maßeinheit: Stück, Paar, Liter und weitere
Die Menge melden Sie grundsätzlich als Eigenmasse in Kilogramm. Für 2.711 Warennummern des Warenverzeichnisses 2026 verlangt die Statistik zusätzlich eine besondere Maßeinheit, am häufigsten Stück, Quadratmeter, Kubikmeter, Liter und Paar. Welche Einheit gilt, steht bei der Warennummer im Warenverzeichnis und auf jeder Nummernseite.
| Maßeinheit | Warennummern | Beispiel |
|---|---|---|
| StückKürzel: St | 1.645 |
|
| QuadratmeterKürzel: m2 | 429 |
|
| KubikmeterKürzel: m3 | 172 |
|
| LiterKürzel: l | 157 |
|
| PaarKürzel: Paar | 102 |
|
| Liter reiner AlkoholKürzel: lAlk. 100% | 57 |
|
| GrammKürzel: g | 49 |
|
| Kilogramm berechnet auf 90% trockenKürzel: kgtr 90 % | 17 |
|
| Kilogramm Stickstoff (Chemie)Kürzel: kg N | 14 |
|
| MeterKürzel: m | 13 |
|
| 1.000 StückKürzel: 1 000 St | 9 |
|
| Gramm spaltbare IsotopeKürzel: g spaltb.Isotope | 7 |
|
| KaratKürzel: Karat | 5 |
|
| Kilogramm KaliummonoxidKürzel: kg K2O | 5 |
|
| Kilogramm DiphosphorpentaoxidKürzel: kg P2O5 | 5 |
|
| Kilogramm AbtropfgewichtKürzel: kg/net eda | 5 |
|
| Kilogramm UranKürzel: kg U | 4 |
|
| Anzahl ZellenKürzel: AnzZel | 3 |
|
| LadetonneKürzel: Lade-t | 3 |
|
| 100 StückKürzel: 100 St | 2 |
|
| Terajoule (oberer Heizwert)Kürzel: TJ | 2 |
|
| 1.000 KilowattstundenKürzel: 1 000 kWh | 1 |
|
| 1.000 KubikmeterKürzel: 1 000 m3 | 1 |
|
| Kilogramm WasserstoffperoxidKürzel: kg H2O2 | 1 |
|
| Kilogramm KaliumhydroxidKürzel: kg KOH | 1 |
|
| Kilogramm NatriumhydroxidKürzel: kg NaOH | 1 |
|
| Kilogramm MethylamineKürzel: kg met.am. | 1 |
|
Quelle: Statistisches Bundesamt, Besondere Maßeinheiten zum Warenverzeichnis 2026 (Excel-Liste aller Warennummern), abgerufen am 29. Oktober 2026. Die Liste der Einheiten ist seit Januar 2023 unverändert; welche Nummern eine besondere Maßeinheit tragen, kommt mit jeder Ausgabe neu.
In welchen Kapiteln?
Besondere Maßeinheiten kommen in 57 Kapiteln vor, die meisten in Kapitel 84 (463 Warennummern). Die Kapitelseiten führen zu jeder Warennummer.
Alle 57 Kapitel mit besonderer Maßeinheit
- Kapitel 84Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte: 463, meist Stück
- Kapitel 85Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon: 235, meist Stück
- Kapitel 22Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig: 212, meist Liter
- Kapitel 44Holz und Holzwaren: 182, meist Kubikmeter
- Kapitel 62Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken: 158, meist Stück
- Kapitel 87Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör: 156, meist Stück
- Kapitel 61Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken: 132, meist Stück
- Kapitel 52Baumwolle: 93, meist Quadratmeter
- Kapitel 55Synthetische oder künstliche Spinnfasern: 86, meist Quadratmeter
- Kapitel 90Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte: 77, meist Stück
- Kapitel 70Glas und Glaswaren: 72, meist Stück
- Kapitel 64Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren: 71, meist Paar
- Kapitel 41Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder: 65, meist Stück
- Kapitel 01Lebende Tiere: 59, meist Stück
- Kapitel 71Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus: 43, meist Gramm
- Kapitel 54Synthetische oder künstliche Filamente: 41, meist Quadratmeter
- Kapitel 57Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen: 40, meist Quadratmeter
- Kapitel 89Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen: 40, meist Stück
- Kapitel 91Uhrmacherwaren: 38, meist Stück
- Kapitel 06Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels: 27, meist Stück
- Kapitel 88Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon: 26, meist Stück
- Kapitel 63Andere konfektionierte Spinnstoffwaren: 24, meist Stück
- Kapitel 28Anorganische chemische Erzeugnisse: 23, meist Kubikmeter
- Kapitel 31Düngemittel: 22, meist Kilogramm Stickstoff (Chemie)
- Kapitel 59Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe: 21, meist Quadratmeter
- Kapitel 37Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken: 20, meist Meter
- Kapitel 40Kautschuk und Waren daraus: 20, meist Stück
- Kapitel 58Spezialgewebe: 20, meist Quadratmeter
- Kapitel 96Verschiedene Waren: 19, meist Stück
- Kapitel 47Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: 17, meist Kilogramm berechnet auf 90% trocken
- Kapitel 51Wolle, feine und grobe Tierhaare: 17, meist Quadratmeter
- Kapitel 50Seide: 15, meist Quadratmeter
- Kapitel 73Waren aus Eisen oder Stahl: 14, meist Stück
- Kapitel 86Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon: 14, meist Stück
- Kapitel 92Musikinstrumente: 14, meist Stück
- Kapitel 43Pelzfelle und künstliches Pelzwerk: 13, meist Stück
- Kapitel 93Waffen und Munition: 11, meist Stück
- Kapitel 29Organische chemische Erzeugnisse: 10, meist Gramm
- Kapitel 42Lederwaren: 10, meist Stück
- Kapitel 53Andere pflanzliche Spinnstoffe: 10, meist Quadratmeter
- Kapitel 65Kopfbedeckungen und Teile davon: 10, meist Stück
- Kapitel 95Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte: 10, meist Stück
- Kapitel 04Milch und Milcherzeugnisse: 9, meist Stück
- Kapitel 27Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation: 8, meist Kubikmeter
- Kapitel 39Kunststoffe und Waren daraus: 7, meist Stück
- Kapitel 69Keramische Waren: 7, meist Quadratmeter
- Kapitel 76Aluminium und Waren daraus: 5, meist Quadratmeter
- Kapitel 82Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen: 5, meist Stück
- Kapitel 20Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen: 4, meist Kilogramm Abtropfgewicht
- Kapitel 66Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon: 4, meist Stück
- Kapitel 24Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe: 3, meist 1.000 Stück
- Kapitel 68Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen: 3, meist Quadratmeter
- Kapitel 21Verschiedene Lebensmittelzubereitungen: 2, meist Liter reiner Alkohol
- Kapitel 05Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1, meist Stück
- Kapitel 07Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: 1, meist Kilogramm Abtropfgewicht
- Kapitel 30Pharmazeutische Erzeugnisse: 1, meist Stück
- Kapitel 94Möbel: 1, meist Stück
Ausblick
Was ändert sich 2027?
Neues Warenverzeichnis
Ab dem Bezugsmonat Januar 2027 gilt das Warenverzeichnis 2027 auf Grundlage der Kombinierten Nomenklatur 2027. Einzelne Nummern entfallen oder werden geteilt, etwa die Lithium-Ionen-Akkumulatoren 8507.60.00. Welche, steht im Leitfaden Zolltarifnummern 2027: Änderungen in KN und Warenverzeichnis.
Meldung für Dezember 2026
Sie ist bis zum 15. Januar 2027 fällig und folgt noch dem Warenverzeichnis 2026.
Dateimeldung im Format INSTAT/XML
Über IDEV senden Sie solche Dateien letztmals für den Bezugszeitraum 2027, ab Januar 2028 nur noch über eSTATISTIK.core. Dort prüft das Statistische Bundesamt Schema und Inhalt schon beim Hochladen.
HS 2028
Zum 1. Januar 2028 tritt die nächste Fassung des Harmonisierten Systems in Kraft. Was sie für Ihre Nummern bedeutet, steht im Leitfaden HS 2028.
Stand 29. Oktober 2026. Für 2027 ist keine Änderung der Anmeldeschwellen bekannt. Quelle zur Dateimeldung: Erhebungsportal, Aktuelles.
Quellen
Amtliche Quellen
- Erhebungsportal: Intrahandel
- Auskunftspflicht, Meldeschwellen, Beginn und Ende der Meldepflicht.
- Erhebungsportal: Informationen zur Meldungsabgabe
- Abgabetermine 2026, Fehlanzeige, Meldewege IDEV und eSTATISTIK.core, Umstieg der INSTAT/XML-Dateien.
- Statistisches Bundesamt: Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026
- Amtliche Anleitung zur Meldung (PDF).
- Statistisches Bundesamt: Anhebung der Anmeldeschwellen ab Januar 2025
- Neue Schwellen und Rechtsänderungen (BGBl. 2025 I Nr. 71 und 74).
- § 7 AHStatG
- Erhebungsmerkmale der Intrahandelsstatistik.
- § 11 AHStatG
- Bezugszeitraum und Meldefrist bis zum zehnten Arbeitstag des Folgemonats.
- § 14 AHStatG
- Befreiung über die Anmeldeschwellen, Beginn der Meldepflicht im laufenden Jahr.
- § 32 AHStatDV
- Höhe der Anmeldeschwellen und Schwelle für den statistischen Wert.
- § 19 AHStatG und § 23 BStatG
- Ordnungswidrigkeiten und Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
- § 18a UStG
- Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Statistisches Bundesamt: Rechtsgrundlagen Außenhandel
- Verordnung (EU) 2019/2152, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, AHStatG, AHStatDV.