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Leitfaden · Verfahren · 12 Min. Lesezeit

Intrastat: Wer melden muss, welche Schwellen gelten und wie Sie die Warennummer finden

Intrastat ist die Meldung zur Statistik des Warenverkehrs mit den anderen EU-Staaten. Meldepflichtig sind Unternehmen, deren Versendungen 1 Million Euro oder deren Eingänge 3 Millionen Euro im Jahr übersteigen. Gemeldet wird jeden Monat bis zum 10. Arbeitstag, für jede Ware mit ihrer achtstelligen Warennummer.

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Warennummer für Ihre Intrastat-Meldung finden

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Definition

Was ist Intrastat?

Intrastat ist das Meldesystem der Intrahandelsstatistik. Unternehmen melden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) jeden Monat, welche Waren sie in andere Mitgliedstaaten der EU versandt und aus ihnen erhalten haben. Seit dem Binnenmarkt 1993 gibt es an den Grenzen innerhalb der EU keine Zollanmeldung mehr, aus der die Statistik ihre Daten nehmen könnte. Die Intrastat-Meldung tritt an ihre Stelle.

Den Handel mit Drittländern, den Extrahandel, erfasst die Statistik aus den Zollanmeldungen. Für eine Ausfuhr in die Schweiz, die USA oder nach China geben Sie deshalb keine Intrastat-Meldung ab, dort genügt die Ausfuhranmeldung.

Rechtsgrundlagen sind die Verordnung (EU) 2019/2152 über europäische Unternehmensstatistiken mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, in Deutschland das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG) und die Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV).

Schwelle Versendung im Jahr
1 Mio. €
Schwelle Eingang im Jahr
3 Mio. €
Arbeitstag nach dem Bezugsmonat
10.
Stellen der Warennummer
8

Meldepflicht

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig ist jeder Unternehmer, der nach § 18 Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss und Waren ohne Zollanmeldung zwischen Deutschland und einem anderen EU-Staat versendet oder erhält, gleich, ob er oder sein Vertragspartner den Transport veranlasst. Gemeldet wird in dem Staat, aus dem die Ware körperlich versandt wird oder in dem sie körperlich eingeht.

Melden müssen Sie aber erst über den Anmeldeschwellen. Sie gelten je Verkehrsrichtung: Wer nur mit seinen Versendungen über der Schwelle liegt, meldet nur die Versendungen.

VerkehrsrichtungSchwelle seit 2025
VersendungWaren in andere EU-Staaten1 Mio. Euro im Jahrbis 2024: 500.000 Euro
EingangWaren aus anderen EU-Staaten3 Mio. Euro im Jahrbis 2024: 800.000 Euro

Quelle: § 32 Abs. 1 AHStatDV. Die Schwellen gelten seit dem Berichtsmonat Januar 2025, rückwirkend angehoben durch die Änderungen von AHStatG und AHStatDV (BGBl. 2025 I Nr. 71 und 74, Destatis). Geprüft am 29. Oktober 2026; eine Änderung für 2027 ist nicht bekannt.

Ab wann gilt die Meldepflicht?

Maßgeblich ist der Jahreswert je Verkehrsrichtung im Vorjahr oder im laufenden Jahr.

Übersteigt er die Schwelle im laufenden Jahr, melden Sie ab diesem Monat und im ganzen folgenden Jahr.

Liegen Sie in beiden Jahren darunter, sind Sie befreit. Freiwillig melden dürfen Sie trotzdem.

Destatis teilt weder Beginn noch Ende der Pflicht mit: Die Werte prüfen Sie selbst.

Ein Beispiel: Ein Hersteller versendet bis Ende April Waren für 0,9 Millionen Euro in andere EU-Staaten, im Mai steigt die Summe auf 1,1 Millionen Euro. Er meldet ab dem Bezugsmonat Mai, die erste Meldung bis zum 12. Juni 2026, und auch im ganzen Jahr 2027.

Wann die Intrastat-Meldepflicht beginnt, am Beispiel der Versendungen eines Unternehmens: Von Januar bis April 2026 summieren sie sich auf 0,9 Mio. Euro, es gibt keine Meldung. Im Mai 2026 steigen sie auf 1,1 Mio. Euro, die Schwelle von 1 Mio. Euro ist überschritten: Meldung ab Mai, die erste bis zum 12. Juni 2026. Bis Dezember 2027 wird jeden Monat gemeldet, bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats, auch im ganzen Jahr 2027.

Meldung

Was meldet man, und bis wann?

Die Meldung beschreibt die Warenverkehre eines Monats mit diesen Angaben (§ 7 AHStatG):

AngabeWas Sie melden
Warennummerachtstellig nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (so finden Sie sie)
Warenbezeichnunghandelsübliche Bezeichnung der Ware
Verkehrsrichtung und MonatVersendung oder Eingang, Bezugsmonat
PartnerlandBestimmungsland bei der Versendung, Versendungsland beim Eingang
UrsprungslandLand, in dem die Ware hergestellt wurde
USt-IdNr. des Handelspartnersnur bei Versendungen: die Nummer des Partners im Bestimmungsland
BundeslandUrsprungsbundesland bei der Versendung, Bestimmungsbundesland beim Eingang
Art des Geschäftszweistelliger Schlüssel, etwa 11 für einen Kauf oder Verkauf
VerkehrszweigBeförderung an der Grenze, etwa Straße, Schiene oder See
MengeEigenmasse in Kilogramm, bei manchen Waren dazu die besondere Maßeinheit (Übersicht)
Rechnungsbetragin Euro
Statistischer Wertnur Unternehmen über der jährlich festgesetzten Schwelle; für 2025: 49 Mio. Euro im Eingang, 52 Mio. Euro in der Versendung

Quellen: § 7 AHStatG; Schwelle für den statistischen Wert nach § 32 Abs. 3 und 4 AHStatDV, jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt festgesetzt (Erhebungsportal).

Fristen und Abgabetermine 2026

Die Meldung muss spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats beim Statistischen Bundesamt sein (§ 11 Abs. 3 AHStatG). Eine Fristverlängerung gibt es nicht, auch nicht mit einer Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Sie dürfen die Meldung in Teilen abgeben.

BezugsmonatMeldung spätestens am
Januar 202613. Februar 2026
Februar 202613. März 2026
März 202616. April 2026
April 202618. Mai 2026
Mai 202612. Juni 2026
Juni 202614. Juli 2026
Juli 202614. August 2026
August 202614. September 2026
September 202614. Oktober 2026
Oktober 202613. November 2026
November 202614. Dezember 2026
Dezember 202615. Januar 2027

Quelle: Erhebungsportal, Abgabetermine, geprüft am 29. Oktober 2026. Die Termine für 2027 veröffentlicht das Statistische Bundesamt dort.

Wie wird gemeldet?

Gemeldet wird nur online: im Formular von IDEV, auch mit CSV-Import, oder als Datei über eSTATISTIK.core. Meldungsdateien als Mailanhang nimmt das Statistische Bundesamt nicht an. In Monaten ohne Warenverkehr geben Sie eine Fehlanzeige ab; sie ist gesetzlich verpflichtend.

Grenze: Die Meldung selbst geben Sie oder Ihr Dienstleister ab. Zolltarifnummer.com liefert die Warennummer dazu, keine Meldung.

Abgrenzung

Intrastat und Zusammenfassende Meldung: der Unterschied

Wer Waren an Unternehmen in anderen EU-Staaten liefert, hat oft zwei Meldungen: die Zusammenfassende Meldung (ZM) für die Umsatzsteuer und die Intrastat-Meldung für die Statistik. Sie verfolgen andere Zwecke und gehen an verschiedene Behörden.

MerkmalIntrastat-MeldungZusammenfassende Meldung
ZweckStatistik des Warenverkehrs mit den EU-StaatenKontrolle der Umsatzsteuer im Binnenmarkt
EmpfängerStatistisches Bundesamt (Destatis)Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
RechtsgrundlageAußenhandelsstatistikgesetz und -Durchführungsverordnung§ 18a Umsatzsteuergesetz
Inhaltje Ware: Warennummer, Menge, Wert, Partnerland, Art des Geschäftsje Kunde: USt-IdNr. und Summe der Bemessungsgrundlagen, keine Warennummer
RichtungVersendungen und Eingängenur Lieferungen und Leistungen an Kunden in anderen EU-Staaten
Schwelle1 Mio. Euro Versendung, 3 Mio. Euro Eingangkeine; vierteljährlich bis 50.000 Euro Lieferungen je Quartal
Frist10. Arbeitstag des Folgemonats25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums

Quellen: AHStatG und AHStatDV; § 18a UStG, Bundeszentralamt für Steuern.

Die ZM fällt ab der ersten Lieferung in einen anderen EU-Staat an, die Intrastat-Meldung erst über der Schwelle. Eingänge kennt nur Intrastat.

Fehler

Was droht bei Fehlern?

Wer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig meldet, handelt ordnungswidrig (§ 23 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz). Für die Außenhandelsstatistik sieht § 19 AHStatG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Fehlerhafte Meldungen berichtigen Sie über die Berichtigungsformulare in IDEV oder per Datei. Die Unterlagen bewahren Sie für das laufende Jahr und die drei Vorjahre auf (§ 11 Abs. 4 AHStatG).

Sechs häufige Fehler

  1. 1

    Schwelle zu spät bemerkt

    Die Pflicht beginnt mit dem Monat, in dem die Summe des Jahres die Schwelle übersteigt, und Destatis schickt keine Mitteilung. Addieren Sie Versendungen und Eingänge getrennt jeden Monat.

  2. 2

    Fehlanzeige vergessen

    Wer meldepflichtig ist, meldet auch in Monaten ohne Warenverkehr: mit einer Fehlanzeige je Verkehrsrichtung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

  3. 3

    Veraltete Warennummer

    Zum 1. Januar gilt das neue Warenverzeichnis. Nummern, die entfallen oder geteilt werden, führen zu Fehlern in der Meldung. Gleichen Sie den Artikelstamm vor der ersten Meldung des Jahres ab.

  4. 4

    Besondere Maßeinheit fehlt

    Für rund ein Viertel der Warennummern verlangt das Warenverzeichnis zur Eigenmasse eine zweite Menge, etwa Stück, Paar oder Liter.

  5. 5

    USt-IdNr. des Partners fehlt

    Bei Versendungen gehört die USt-IdNr. des Handelspartners im Bestimmungsland in die Meldung.

  6. 6

    Frist verpasst

    Spätestens am 10. Arbeitstag nach dem Bezugsmonat muss die Meldung beim Statistischen Bundesamt sein. Eine Fristverlängerung gibt es nicht, auch nicht mit Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Eine falsche Warennummer steckt oft auch in den Zollanmeldungen. Was dann zu tun ist, steht im Leitfaden Falsche Zolltarifnummer korrigieren.

Warennummer

Wie finden Sie die Warennummer für die Intrastat-Meldung?

In der Intrastat-Meldung geben Sie die achtstellige Warennummer an. Sie ist der Code der Kombinierten Nomenklatur der EU und steht im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik. Bis zur achten Stelle stimmt sie mit der elfstelligen Zolltarifnummer der Einfuhr überein. Wie die Begriffe zusammenhängen, steht unter Statistische Warennummer.

StellenBeispielNameVerwendung
68413.70HS-Codeinternationale Grundlage der Weltzollorganisation
88413.70.51Warennummer (KN-Code)Intrastat-Meldung und Ausfuhranmeldung
108413.70.51.90TARIC-CodeEinfuhr in die EU, Maßnahmen der EU
118413.70.51.90.0ZolltarifnummerEinfuhranmeldung in Deutschland

Beispiel: Radialkreiselpumpe in Blockbauweise. In der Intrastat-Meldung stehen die Warennummer 8413.70.51, die Eigenmasse in Kilogramm und die Anzahl in Stück.

In vier Schritten zur Warennummer

  1. 1

    Im Verzeichnis suchen

    Das Zolltarifnummern-Verzeichnis gliedert die 98 Kapitel nach den 21 Abschnitten des Zolltarifs. Von dort führt jede Ebene bis zur achtstelligen Warennummer.

  2. 2

    Nummernseite prüfen

    Auf der Nummernseite stehen der Wortlaut, die Nachbarnummern und die besondere Maßeinheit, etwa für die Warennummer 8413.70.51.

  3. 3

    Ware einreihen

    Beschreiben Sie den Artikel im Eingabefeld oben. Sie erhalten die Warennummer und die elfstellige Zolltarifnummer mit Begründung, amtlichen Vergleichsfällen und PDF-Nachweis.

  4. 4

    Artikelstamm auf einmal

    Für viele Artikel laden Sie eine Excel- oder CSV-Liste in die Sammelsuche hoch. Jede Position erhält ihre Nummer, unter Ihrer Artikelnummer.

Maßeinheit

Besondere Maßeinheit: Stück, Paar, Liter und weitere

Die Menge melden Sie grundsätzlich als Eigenmasse in Kilogramm. Für 2.711 Warennummern des Warenverzeichnisses 2026 verlangt die Statistik zusätzlich eine besondere Maßeinheit, am häufigsten Stück, Quadratmeter, Kubikmeter, Liter und Paar. Welche Einheit gilt, steht bei der Warennummer im Warenverzeichnis und auf jeder Nummernseite.

MaßeinheitWarennummernBeispiel
StückKürzel: St1.645
QuadratmeterKürzel: m2429
  • 6907.21.00 Keramische Fliesen und Platten, Wasseraufnahme bis 0,5 %
KubikmeterKürzel: m3172
LiterKürzel: l157
  • 2202.99.19 Andere nicht alkoholhaltige Getränke ohne Milcherzeugnisse
PaarKürzel: Paar102
  • 6404.11.00 Sportschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen
Liter reiner AlkoholKürzel: lAlk. 100%57
GrammKürzel: g49
  • 7113.19.00 Schmuckwaren aus Edelmetallen außer Silber
Kilogramm berechnet auf 90% trockenKürzel: kgtr 90 %17
Kilogramm Stickstoff (Chemie)Kürzel: kg N14
MeterKürzel: m13
  • 9607.11.00 Reißverschlüsse mit Zähnen aus unedlen Metallen
1.000 StückKürzel: 1 000 St9
  • 2402.20.90 Zigaretten, Tabak enthaltend, ohne Nelken
Gramm spaltbare IsotopeKürzel: g spaltb.Isotope7
KaratKürzel: Karat5
Kilogramm KaliummonoxidKürzel: kg K2O5
Kilogramm DiphosphorpentaoxidKürzel: kg P2O55
Kilogramm AbtropfgewichtKürzel: kg/net eda5
  • 2005.70.00 Oliven, zubereitet oder haltbar gemacht
Kilogramm UranKürzel: kg U4
Anzahl ZellenKürzel: AnzZel3
  • 8507.20.80 Blei-Akkumulatoren, nicht mit flüssigem Elektrolyt
LadetonneKürzel: Lade-t3
100 StückKürzel: 100 St2
Terajoule (oberer Heizwert)Kürzel: TJ2
1.000 KilowattstundenKürzel: 1 000 kWh1
1.000 KubikmeterKürzel: 1 000 m31
  • 2705.00.00 Steinkohlengas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase
Kilogramm WasserstoffperoxidKürzel: kg H2O21
Kilogramm KaliumhydroxidKürzel: kg KOH1
Kilogramm NatriumhydroxidKürzel: kg NaOH1
  • 2815.12.00 Natriumhydroxid in wässriger Lösung (Natronlauge)
Kilogramm MethylamineKürzel: kg met.am.1
  • 2921.11.00 Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze

Quelle: Statistisches Bundesamt, Besondere Maßeinheiten zum Warenverzeichnis 2026 (Excel-Liste aller Warennummern), abgerufen am 29. Oktober 2026. Die Liste der Einheiten ist seit Januar 2023 unverändert; welche Nummern eine besondere Maßeinheit tragen, kommt mit jeder Ausgabe neu.

In welchen Kapiteln?

Besondere Maßeinheiten kommen in 57 Kapiteln vor, die meisten in Kapitel 84 (463 Warennummern). Die Kapitelseiten führen zu jeder Warennummer.

Alle 57 Kapitel mit besonderer Maßeinheit
  • Kapitel 84Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte: 463, meist Stück
  • Kapitel 85Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon: 235, meist Stück
  • Kapitel 22Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig: 212, meist Liter
  • Kapitel 44Holz und Holzwaren: 182, meist Kubikmeter
  • Kapitel 62Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken: 158, meist Stück
  • Kapitel 87Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör: 156, meist Stück
  • Kapitel 61Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken: 132, meist Stück
  • Kapitel 52Baumwolle: 93, meist Quadratmeter
  • Kapitel 55Synthetische oder künstliche Spinnfasern: 86, meist Quadratmeter
  • Kapitel 90Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte: 77, meist Stück
  • Kapitel 70Glas und Glaswaren: 72, meist Stück
  • Kapitel 64Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren: 71, meist Paar
  • Kapitel 41Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder: 65, meist Stück
  • Kapitel 01Lebende Tiere: 59, meist Stück
  • Kapitel 71Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus: 43, meist Gramm
  • Kapitel 54Synthetische oder künstliche Filamente: 41, meist Quadratmeter
  • Kapitel 57Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen: 40, meist Quadratmeter
  • Kapitel 89Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen: 40, meist Stück
  • Kapitel 91Uhrmacherwaren: 38, meist Stück
  • Kapitel 06Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels: 27, meist Stück
  • Kapitel 88Luftfahrzeuge und Raumfahrzeuge, Teile davon: 26, meist Stück
  • Kapitel 63Andere konfektionierte Spinnstoffwaren: 24, meist Stück
  • Kapitel 28Anorganische chemische Erzeugnisse: 23, meist Kubikmeter
  • Kapitel 31Düngemittel: 22, meist Kilogramm Stickstoff (Chemie)
  • Kapitel 59Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe: 21, meist Quadratmeter
  • Kapitel 37Erzeugnisse zu fotografischen oder kinematografischen Zwecken: 20, meist Meter
  • Kapitel 40Kautschuk und Waren daraus: 20, meist Stück
  • Kapitel 58Spezialgewebe: 20, meist Quadratmeter
  • Kapitel 96Verschiedene Waren: 19, meist Stück
  • Kapitel 47Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: 17, meist Kilogramm berechnet auf 90% trocken
  • Kapitel 51Wolle, feine und grobe Tierhaare: 17, meist Quadratmeter
  • Kapitel 50Seide: 15, meist Quadratmeter
  • Kapitel 73Waren aus Eisen oder Stahl: 14, meist Stück
  • Kapitel 86Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon: 14, meist Stück
  • Kapitel 92Musikinstrumente: 14, meist Stück
  • Kapitel 43Pelzfelle und künstliches Pelzwerk: 13, meist Stück
  • Kapitel 93Waffen und Munition: 11, meist Stück
  • Kapitel 29Organische chemische Erzeugnisse: 10, meist Gramm
  • Kapitel 42Lederwaren: 10, meist Stück
  • Kapitel 53Andere pflanzliche Spinnstoffe: 10, meist Quadratmeter
  • Kapitel 65Kopfbedeckungen und Teile davon: 10, meist Stück
  • Kapitel 95Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte: 10, meist Stück
  • Kapitel 04Milch und Milcherzeugnisse: 9, meist Stück
  • Kapitel 27Mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation: 8, meist Kubikmeter
  • Kapitel 39Kunststoffe und Waren daraus: 7, meist Stück
  • Kapitel 69Keramische Waren: 7, meist Quadratmeter
  • Kapitel 76Aluminium und Waren daraus: 5, meist Quadratmeter
  • Kapitel 82Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen: 5, meist Stück
  • Kapitel 20Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen: 4, meist Kilogramm Abtropfgewicht
  • Kapitel 66Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon: 4, meist Stück
  • Kapitel 24Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe: 3, meist 1.000 Stück
  • Kapitel 68Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen: 3, meist Quadratmeter
  • Kapitel 21Verschiedene Lebensmittelzubereitungen: 2, meist Liter reiner Alkohol
  • Kapitel 05Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 1, meist Stück
  • Kapitel 07Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden: 1, meist Kilogramm Abtropfgewicht
  • Kapitel 30Pharmazeutische Erzeugnisse: 1, meist Stück
  • Kapitel 94Möbel: 1, meist Stück

Ausblick

Was ändert sich 2027?

Neues Warenverzeichnis

Ab dem Bezugsmonat Januar 2027 gilt das Warenverzeichnis 2027 auf Grundlage der Kombinierten Nomenklatur 2027. Einzelne Nummern entfallen oder werden geteilt, etwa die Lithium-Ionen-Akkumulatoren 8507.60.00. Welche, steht im Leitfaden Zolltarifnummern 2027: Änderungen in KN und Warenverzeichnis.

Meldung für Dezember 2026

Sie ist bis zum 15. Januar 2027 fällig und folgt noch dem Warenverzeichnis 2026.

Dateimeldung im Format INSTAT/XML

Über IDEV senden Sie solche Dateien letztmals für den Bezugszeitraum 2027, ab Januar 2028 nur noch über eSTATISTIK.core. Dort prüft das Statistische Bundesamt Schema und Inhalt schon beim Hochladen.

HS 2028

Zum 1. Januar 2028 tritt die nächste Fassung des Harmonisierten Systems in Kraft. Was sie für Ihre Nummern bedeutet, steht im Leitfaden HS 2028.

Stand 29. Oktober 2026. Für 2027 ist keine Änderung der Anmeldeschwellen bekannt. Quelle zur Dateimeldung: Erhebungsportal, Aktuelles.

Quellen

Amtliche Quellen

Erhebungsportal: Intrahandel
Auskunftspflicht, Meldeschwellen, Beginn und Ende der Meldepflicht.
Erhebungsportal: Informationen zur Meldungsabgabe
Abgabetermine 2026, Fehlanzeige, Meldewege IDEV und eSTATISTIK.core, Umstieg der INSTAT/XML-Dateien.
Statistisches Bundesamt: Anhebung der Anmeldeschwellen ab Januar 2025
Neue Schwellen und Rechtsänderungen (BGBl. 2025 I Nr. 71 und 74).
§ 7 AHStatG
Erhebungsmerkmale der Intrahandelsstatistik.
§ 11 AHStatG
Bezugszeitraum und Meldefrist bis zum zehnten Arbeitstag des Folgemonats.
§ 14 AHStatG
Befreiung über die Anmeldeschwellen, Beginn der Meldepflicht im laufenden Jahr.
§ 32 AHStatDV
Höhe der Anmeldeschwellen und Schwelle für den statistischen Wert.
§ 19 AHStatG und § 23 BStatG
Ordnungswidrigkeiten und Geldbuße bis zu 50.000 Euro.
§ 18a UStG
Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Statistisches Bundesamt: Rechtsgrundlagen Außenhandel
Verordnung (EU) 2019/2152, Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, AHStatG, AHStatDV.
IntrastatIntrahandelsstatistikWarennummerMeldepflicht
Tom Bössow

Über den Autor

Tom Bössow

Gründer von Zolltarifnummer.com

Tom entwickelt dokumentierbare Arbeitsabläufe für Zolltarifierung und unterstützt Unternehmen dabei, Einreihungen mit Produktdaten, Begründungen und amtlichen Referenzen nachvollziehbar abzulegen.

Häufige Fragen

FAQ zu Intrastat

Was ist Intrastat?

Intrastat ist die Meldung zur Intrahandelsstatistik: Unternehmen melden dem Statistischen Bundesamt jeden Monat, welche Waren sie in andere EU-Staaten versandt und aus ihnen erhalten haben. Weil es an den Grenzen innerhalb der EU keine Zollanmeldung gibt, ersetzt die Meldung die Daten, die im Handel mit Drittländern aus den Zollanmeldungen kommen.

Wer muss eine Intrastat-Meldung abgeben?

Meldepflichtig ist ein Unternehmen, das Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben muss und Waren zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten versendet oder erhält, sobald seine Versendungen 1 Million Euro oder seine Eingänge 3 Millionen Euro im Jahr übersteigen. Die Schwellen gelten je Verkehrsrichtung, für das Vorjahr oder das laufende Jahr.

Welche Schwellen gelten 2026 für die Intrastat-Meldung?

Seit dem Berichtsmonat Januar 2025 liegen die Anmeldeschwellen bei 1 Million Euro für Versendungen und 3 Millionen Euro für Eingänge (§ 32 AHStatDV); vorher waren es 500.000 Euro und 800.000 Euro. Wer eine Schwelle im laufenden Jahr überschreitet, meldet ab diesem Monat und im ganzen folgenden Jahr. Mehr dazu: Wer ist meldepflichtig?.

Bis wann muss die Intrastat-Meldung abgegeben werden?

Die Meldung muss spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats beim Statistischen Bundesamt sein, für Oktober 2026 also am 13. November 2026. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Alle Termine 2026 stehen in der Tabelle auf dieser Seite. Mehr dazu: Abgabetermine 2026.

Was wird in der Intrastat-Meldung gemeldet?

Gemeldet werden unter anderem die achtstellige Warennummer, Partnerland, Ursprungsland, Art des Geschäfts, Verkehrszweig, Menge in Kilogramm und gegebenenfalls in der besonderen Maßeinheit sowie der Rechnungsbetrag; bei Versendungen auch die USt-IdNr. des Handelspartners. Den statistischen Wert melden nur große Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Intrastat und der Zusammenfassenden Meldung?

Die Intrastat-Meldung geht an das Statistische Bundesamt und beschreibt die Waren mit Warennummer, Menge und Wert, erst über den Anmeldeschwellen. Die Zusammenfassende Meldung geht an das Bundeszentralamt für Steuern, dient der Umsatzsteuer und nennt je Kunde nur USt-IdNr. und Betrag, ab der ersten Lieferung in einen anderen EU-Staat.

Ist die Intrastat-Warennummer die Zolltarifnummer?

Bis zur achten Stelle ja. In der Intrastat-Meldung geben Sie die achtstellige Warennummer des Warenverzeichnisses an, also den Code der Kombinierten Nomenklatur. Die Zolltarifnummer der Einfuhr hat elf Stellen; ihre ersten acht Stellen sind die Warennummer. Mehr dazu: Statistische Warennummer.

Muss ich melden, wenn in einem Monat keine Waren versandt wurden?

Ja, wenn Sie meldepflichtig sind: Für jeden Monat ohne innergemeinschaftlichen Warenverkehr geben Sie je Verkehrsrichtung eine Fehlanzeige ab. Sie ist gesetzlich verpflichtend und geht in IDEV oder eSTATISTIK.core über ein Formular.

Was passiert bei einer falschen oder verspäteten Intrastat-Meldung?

Wer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig meldet, handelt ordnungswidrig (§ 23 Bundesstatistikgesetz). Für die Außenhandelsstatistik sieht § 19 AHStatG eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Fehlerhafte Meldungen berichtigen Sie über die Berichtigungsformulare in IDEV oder per Datei. Mehr dazu: Häufige Fehler.

Wo finde ich den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026?

Das Statistische Bundesamt stellt den Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026 im Erhebungsportal unter Informationen, Außenhandel, Links und Downloads als PDF bereit, auf Deutsch und auf Englisch. Der Link steht in den Quellen auf dieser Seite. Mehr dazu: Amtliche Quellen.

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Die richtige Warennummer für Ihre Intrastat-Meldung

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