Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 55 - SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
- Position: 5512 - Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
- Unterposition: 5512 21 - mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
- Unterposition: 5512 29 - andere
Zolltarifnummer: 5512 2990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Acryl-Stoffs hängt entscheidend vom Fasergewichtsanteil und von der Veredlung ab. Verwenden Sie oder prüfen Sie Ihre Ware anhand der belegten vZTA-Beschlüsse.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Acryl-Stoff
Der HS-Code für Acryl-Stoff lautet 5512.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5512.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5512.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5512.29.90.00.0.
Einreihung von Acryl-Stoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen erfolgt. Gewebe aus synthetischen Spinnfasern mit einem Polyacryl-Anteil von 85 GHT oder mehr fallen in Kapitel 55, Position 5512. Abgrenzung zu Position 5407: Letztere umfasst Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen (Endlosfasern). Liegt der Acryl-Stoff als Spinnfaser vor, ist Kapitel 55 maßgebend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff
Alternative Einreihung
Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a.
Alternative Einreihung
Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt
Alternative Einreihung
Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Acryl-Stoff (5512) ≠ Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a. (5515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Acryl-Stoff (5512) ≠ Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt (5515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Acryl-Stoff (5512) ≠ Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche (5801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern Acryl-Stoff nicht als reines Gewebe, sondern als Wirkware oder als Chenillegewebe vorliegt, kommen andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht.
Alternative Einreihung
Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a.
Alternative Einreihung
Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt
Alternative Einreihung
Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Acryl-Stoff ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Acryl-Stoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Chenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige... Mehr anzeigenChenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige Oberfläche, - die restlichen Garne bestehen aus Chemiefasern. Weniger anzeigen
Chenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige... Mehr anzeigenChenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige Oberfläche, - die restlichen Garne bestehen aus Chemiefasern. Weniger anzeigen
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Imperator, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge... Mehr anzeigenMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Imperator, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen" Weniger anzeigen
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine... Mehr anzeigenMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5407, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen" Weniger anzeigen
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine... Mehr anzeigenMit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff) bestrichen ist, somit keine Ware der Position 5906, - von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. "Gewebe, mit Kunststoff (Polyacryl) bestrichen, anderes als solche der Position 5902, mit Schauseite aus Spinnstoffen" Weniger anzeigen
Chenillegewebe, Art. D24087, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Chenillegewebe (Doppelgewebe), -- aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus 100 % Polyacryl), -- mit Flock-Chenillegarnen, die mit ihrem Flor eine samtartige... Mehr anzeigenChenillegewebe, Art. D24087, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Chenillegewebe (Doppelgewebe), -- aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus 100 % Polyacryl), -- mit Flock-Chenillegarnen, die mit ihrem Flor eine samtartige Oberfläche bilden. "Chenillegewebe, keine Ware der Positionen 5802 oder 5806, aus Chemiefasern" Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Weißes Polyestergewebe in verschiedenen Breiten, beidseitig mit Polyacrylatbeschichtung Flächengewicht: 365 g/m² Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Weißes Flächenerzeugnis mit einem inneren Polyestergewebe. Auf beiden Seiten ist das Gewebe mit Lagen von zelligem... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Weißes Polyestergewebe in verschiedenen Breiten, beidseitig mit Polyacrylatbeschichtung Flächengewicht: 365 g/m² Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Weißes Flächenerzeugnis mit einem inneren Polyestergewebe. Auf beiden Seiten ist das Gewebe mit Lagen von zelligem Kunststoff (Polyacrylat) beschichtet. Befund: Es handelt sich um eine andere gewebeverstärkte Kunststofffolie aus Additionspolymerisationserzeugnissen (Polyacrylat). Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt " Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt " Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus weiß-melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirnen) aus jeweils... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus weiß-melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirnen) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester) und einem dicken Garn aus Polyacryl-Spinnfasern, -- aus grauen und schwarzen Chenillegarnen aus Polyacryl-Spinnfasern, -- können folgende Antragsangaben als zutreffend angesehen werden: --- 65 % Polyacryl (synthetische Spinnfasern), --- 35 % Polyester (synthetische Filamente), -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- aufgrund der großen Garnabstände ohne samtartige Oberfläche, somit kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Art. Nr. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus grauen und schwarzen Kett- und Schussgarnen (Chenillegarne)... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff Art. Nr. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus grauen und schwarzen Kett- und Schussgarnen (Chenillegarne) aus Polyacryl-Spinnfasern, -- aus dicken, melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirne) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) und einem dicken Garn aus Polyester- und Polyacryl-Spinnfasern, -- mit einem Gesamtanteil an: --- Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 44 GHT, --- Polyester-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 17 GHT, --- Polyester-Filamenten (synthetische Filamenten) von 39 GHT, -- buntgewebt, -- in Musterbindung, -- aufgrund des hohen Anteils an Effektgarnen und der großen Garnabstände kein Chenillegewebe. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Baron, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus dicken Kett- und Schussgarnen (Effektgarne) aus jeweils zwei... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Baron, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus dicken Kett- und Schussgarnen (Effektgarne) aus jeweils zwei dünnen Garnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester) und einem dicken Garn aus Polyacryl-Spinnfasern, -- können folgende Antragsangaben als zutreffend angesehen werden: --- 70 % Polyacryl (synthetische Spinnfasern), somit keine Ware der Position 5407, --- 30 % Polyester (synthetische Filamente), -- buntgewebt, -- in Musterbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl- Spinnfasern, ausschließlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- mit einem Anteil an --- Garnen aus Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 48 GHT, --- Chenillegarnen aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 28 GHT, ---... Mehr anzeigenGewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- mit einem Anteil an --- Garnen aus Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 48 GHT, --- Chenillegarnen aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 28 GHT, --- Garnen aus Polypropylen-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 24 GHT, -- ohne samtartige Oberfläche (somit kein Chenillegewebe der Position 5801), -- auf der Rückseite geraut und - mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar - dünn mit Kunststoff bestrichen, - dient laut Antrag als Möbelbezugsstoff. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, anderes als in den Positionen 5512 bis 5514 genannte, aus Polyacryl-Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt" Weniger anzeigen
Jacquardgewebe (lt. Antrag: "Möbelbezugsstoff Skyflower") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 140 cm), - aus verschiedenen nicht hochfesten, gezwirnten und ungezwirnten Garnen (Filamentgarne, Gimpen, Chenillegarnen); die eingesetzten Chenillegarne erzeugen keine samtartige Oberfläche (daher kein Chenillegewebe... Mehr anzeigenJacquardgewebe (lt. Antrag: "Möbelbezugsstoff Skyflower") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 140 cm), - aus verschiedenen nicht hochfesten, gezwirnten und ungezwirnten Garnen (Filamentgarne, Gimpen, Chenillegarnen); die eingesetzten Chenillegarne erzeugen keine samtartige Oberfläche (daher kein Chenillegewebe der Pos. 5801), - mit einem Anteil an (lt. Untersuchung, mechanischer Trennung) synthetischen Spinnfasern von 57,7 GHT (davon 41,3 GHT Polyacryl-Spinnfasern und 16,4 GHT Polyester-Spinnfasern) und synthetischen Filamenten (Polyester) von 42,3 GHT, - buntgewebt Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt " Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, gefärbt " Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigenGewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT, mit einem Anteil an Polyacryl-Spinnfasern von mehr als 85 GHT, buntgewebt" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Abgabenrechner für Acryl-Stoff
Berechnen Sie die Höhe der Einfuhrabgaben auf Basis Ihres Warenwerts und des Ursprungslands.
Export und Ausfuhrabgaben
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien und Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit deren Zolltarifnummern.
Softshell-Jacke
6101.30.90.00.0 · 12 %
Wollgarn
5109.10.90.00.0 · 5 %
Skort
6104.53.00.00.0 · 12 %
Baby-Anzug
6111.20.90.00.0 · 12 %
Damen-Tanktop
6109.10.00.90.0 · 12 %
Arbeitshandschuh
6116.10.20.91.0 · 8,0 %
Tischläufer
6302.51.00.90.0 · 12 %
Gymnastikanzug
6114.20.00.00.0 · 12 %
Herrenschuh
6403.59.95.00.0 · 8 %
