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Textilien und BekleidungKapitel 55Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Acryl-Stoff: 5512.29.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff (5512.29.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Acryl-Stoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Acryl-Stoff Produktbild

Für Acryl-Stoffe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Acryl-Stoff beschreiben: Polyacryl-Anteil in %, Mischfaser, Veredlung, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 55 - SYNTHETISCHE ODER KÜNSTLICHE SPINNFASERN
  • Position: 5512 - Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
  • Unterposition: 5512 21 - mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von 85|GHT oder mehr
  • Unterposition: 5512 29 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5512 2990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Acryl-Stoffs hängt entscheidend vom Fasergewichtsanteil und von der Veredlung ab. Verwenden Sie oder prüfen Sie Ihre Ware anhand der belegten vZTA-Beschlüsse.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Acryl-Stoff

Der HS-Code für Acryl-Stoff lautet 5512.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5512.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5512.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5512.29.90.00.0.

Einreihung von Acryl-Stoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen erfolgt. Gewebe aus synthetischen Spinnfasern mit einem Polyacryl-Anteil von 85 GHT oder mehr fallen in Kapitel 55, Position 5512. Abgrenzung zu Position 5407: Letztere umfasst Gewebe aus synthetischen Filamentgarnen (Endlosfasern). Liegt der Acryl-Stoff als Spinnfaser vor, ist Kapitel 55 maßgebend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff

Alternative Einreihung

5515.21.90.00.0 8,0 %

Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a.

Alternative Einreihung

5515.29.00.00.0 8,0 %

Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt

Alternative Einreihung

5801.36.00.00.0 8,0 %

Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Acryl-Stoff (5512) ≠ Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a. (5515)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Acryl-Stoff (5512) ≠ Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt (5515)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Acryl-Stoff (5512) ≠ Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche (5801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Acryl-Stoff bleibt die Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern Acryl-Stoff nicht als reines Gewebe, sondern als Wirkware oder als Chenillegewebe vorliegt, kommen andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht.

Alternative Einreihung

5515.21.90.00.0 8,0 %

Acryl-Mischgewebe mit Filamenten (Polyacryl <85 GHT), buntgewebt/gefärbt; vZTA: DE14083/10-1, DE7683/15-1, DE5374/13-1 u.a.

Alternative Einreihung

5515.29.00.00.0 8,0 %

Acryl-Mischgewebe (<85 GHT), andere nicht in 5515.21 oder 5515.22 genannt

Alternative Einreihung

5801.36.00.00.0 8,0 %

Chenillegewebe aus Polyacryl-Spinnfasern mit samtartiger Oberfläche

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Acryl-Stoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Acryl-Stoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE14083/10-15515.21.90.00.0
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm. "Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, aus Polyacryl-Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"
DEF/1109/08-15801.36.00.00.0
Chenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige... Mehr anzeigen
DEF/1110/08-15801.36.00.00.0
Chenillegewebe - als Meterware, - mit einer Breite von 148 cm, - laut Untersuchungsergebnis handelt es sich um ein Chenillegewebe (Jacquardgewebe), -- buntgewebt, -- die eingearbeiteten Chenillegarne bestehen ganz aus synthetischen Chemiefasern (Polyacryl-Spinnfasern) und bilden mit ihrem Florteil eine samtartige... Mehr anzeigen
DEBTI29769/22-15903.90.91.00.0
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Imperator, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 142 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), das auf der    Rückseite mit dem bloßen Auge... Mehr anzeigen
DEBTI49655/22-15903.90.91.00.0
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff)   bestrichen ist, somit keine... Mehr anzeigen
DEBTI11834/23-15903.90.91.00.0
Mit Kunststoff bestrichenes Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus synthetischen Chemiefasern, das auf der Rückseite mit   dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunststoff (laut Antrag Polyacryl; kein Zellkunststoff)   bestrichen ist, somit keine... Mehr anzeigen
DE17527/13-15801.36.00.00.0
Chenillegewebe, Art. D24087, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- Chenillegewebe (Doppelgewebe), -- aus Garnen aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag aus 100 % Polyacryl), -- mit Flock-Chenillegarnen, die mit ihrem Flor eine samtartige... Mehr anzeigen
DEBTI17861/24-13921.19.00.99.0
Angaben des Antragstellers: Weißes Polyestergewebe in verschiedenen Breiten, beidseitig mit Polyacrylatbeschichtung Flächengewicht: 365 g/m² Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Weißes Flächenerzeugnis mit einem inneren Polyestergewebe. Auf beiden Seiten ist das Gewebe mit Lagen von zelligem... Mehr anzeigen
DE13714/15-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr... Mehr anzeigen
DE2889/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen... Mehr anzeigen
DE7269/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE7270/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE7268/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE4735/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DEF/5335/07-15512.29.90.00.0
Gewebe (lt. Antrag: "OD Breno 758168 300 cm") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyacryl), - gefärbt, - in Musterbindung
DEF/3336/04-15512.29.90.00.0
Gewebe, laut Antrag "Gewebe, Art.-Nr. WS4-1027" - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag 100 GHT Polyacryl) - in Köperbindung, - buntgewebt
DE7683/15-15515.21.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag: Polyester), -- aus weiß-melierten Kett- und Schussgarnen (Effektzwirnen) aus jeweils... Mehr anzeigen
DE14083/10-15515.21.90.00.0
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm. "Andere Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT, aus Polyacryl-Spinnfasern, hauptsächlich mit synthetischen Filamenten gemischt, buntgewebt"
DE5374/13-15515.21.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff Art. Nr. 448/19, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus grauen und schwarzen Kett- und Schussgarnen (Chenillegarne)... Mehr anzeigen
DE21556/14-15515.21.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Art. Baron, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus dünnen Kett- und Schussgarnen aus synthetischen Filamenten (laut Antrag aus Polyester), -- aus dicken Kett- und Schussgarnen (Effektgarne) aus jeweils zwei... Mehr anzeigen
DE24263/10-15515.21.90.00.0
Gewebe, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- buntgewebt, -- mit einem Anteil an --- Garnen aus Polyester-Filamenten (synthetische Filamente) von 48 GHT, --- Chenillegarnen aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern) von 28 GHT, ---... Mehr anzeigen
DEF/2992/04-15515.21.90.00.0
Gewebe, sog. Dekorationsstoffe Art.-Nr. 830955 - als Meterware, - buntgewebt in Leinwandbindung, - aus Garnen aus 33,1 GHT Polyesterfilamente (synthetische Filamente), 16,9 GHT Poly- esterspinnfasern, 25 GHT Polyacrylspinnfasern (beides synthetische Spinnfasern) und 25 GHT Baumwolle.
DEF/3371/04-15515.21.90.00.0
Gewebe, sog. Dekorationsstoffe Art.-Nr. 830955 - als Meterware, - buntgewebt in Leinwandbindung, - aus Garnen aus 33,1 GHT Polyesterfilamente (synthetische Filamente), 16,9 GHT Poly- esterspinnfasern, 25 GHT Polyacrylspinnfasern (beides synthetische Spinnfasern) und 25 GHT Baumwolle.
DEF/3064/08-15515.21.90.00.0
Jacquardgewebe (lt. Antrag: "Möbelbezugsstoff Skyflower") - als Meterware (Breite lt. Antrag: 140 cm), - aus verschiedenen nicht hochfesten, gezwirnten und ungezwirnten Garnen (Filamentgarne, Gimpen, Chenillegarnen); die eingesetzten Chenillegarne erzeugen keine samtartige Oberfläche (daher kein Chenillegewebe... Mehr anzeigen
DE13714/15-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware; mit einer Breite von laut Antrag 160 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr... Mehr anzeigen
DE2889/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff (Outdoor geeignet), Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Polyacryl-Spinnfasern (synthetische Spinnfasern), -- gefärbt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen... Mehr anzeigen
DE7269/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE7270/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE7268/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 120 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DE4735/16-15512.29.90.00.0
Gewebe, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von laut Antrag 137 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus synthetischen Spinnfasern (Polyacryl), -- buntgewebt, -- in Leinwandbindung. "Gewebe aus synthetischen Spinnfasern, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85... Mehr anzeigen
DEF/5335/07-15512.29.90.00.0
Gewebe (lt. Antrag: "OD Breno 758168 300 cm") - als Meterware, - mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Spinnfasern (lt. Antrag: Polyacryl), - gefärbt, - in Musterbindung
DEF/3336/04-15512.29.90.00.0
Gewebe, laut Antrag "Gewebe, Art.-Nr. WS4-1027" - als Meterware mit einer Breite von mehr als 30 cm, - aus synthetischen Spinnfasern (laut Antrag 100 GHT Polyacryl) - in Köperbindung, - buntgewebt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Abgabenrechner für Acryl-Stoff

Berechnen Sie die Höhe der Einfuhrabgaben auf Basis Ihres Warenwerts und des Ursprungslands.

Zolldaten werden geladen…

Export und Ausfuhrabgaben

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Acryl-Stoffe

Welche Zolltarifnummer hat Acryl-Stoff?

Die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff (Polyacrylgewebe) lautet 5512.29.90.00.0. Sie gilt für Gewebe aus synthetischen Spinnfasern mit einem Polyacryl-Anteil von 85 GHT oder mehr, die gefärbt oder buntgewebt sind.

Welchen HS-Code hat Acryl-Stoff?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Acryl-Stoff mit mindestens 85 GHT Polyacryl-Spinnfasern lautet 551229. Dieser sechsstellige Code wird von allen Zollverwaltungen weltweit für die Einreihung von Polyacrylgeweben verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Acryl-Stoff?

Der Drittlandszollsatz für Acryl-Stoff der Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 beträgt 8 Prozent des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern ohne Präferenzabkommen, z.B. aus China, Indien oder Thailand.

Wie unterscheidet sich Acryl-Stoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Acryl-Stoff erfolgt nach dem Fasergewichtsanteil und der Webart. Wichtigste Alternative ist die Mischware (Position 5515), wenn der Polyacryl-Anteil unter 85 GHT liegt. Auch Chenillegewebe (Position 5801) ist eine Alternative.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Acryl-Stoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschlägen, Bußgeldern oder einer Betriebsprüfung durch die Zollverwaltung führen. Zudem können Sendungen zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Acryl-Stoff?

Für Acryl-Stoff der Zolltarifnummer 5512.29.90.00.0 gelten keine mengenmäßigen Beschränkungen. Es sind jedoch die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung und ein nichtpräferenzielles Zollkontingent als mögliche Maßnahmen registriert.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff?

Die vollständige Zolltarifnummer für Acryl-Stoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 5512.29.90.00.0. Sie besteht aus dem 6-stelligen HS-Code (551229), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (55122990) und dem 10-stelligen TARIC-Code (5512299000).

Ändern sich Zolltarifnummern für Acryl-Stoff?

Die Zolltarifnummer für Acryl-Stoff kann sich mit der jährlichen Änderung der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die sechsstellige HS-Ebene (551229) ist dagegen stabil und wird nur selten angepasst.

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