Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Baby-Anzug leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder6111
- Unterpositionaus Baumwolle611120
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baby-Anzug
Der HS-Code für Baby-Anzug lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.
Einreihung von Baby-Anzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die AV-Texte für die Zolltarifnummer 6111209000 sind zu beachten:
Für Baby-Anzüge gelten keine spezifischen AV-Beschränkungen. Die allgemeinen Bestimmungen für Bekleidung aus Kapitel 61 sind anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baby-Anzug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke | 6209.20.00.90.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungHandschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder | 6111.20.10.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt | 6111.30.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKleidung für Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen | 6111.19.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere Bekleidung aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern | 6114.30.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baby-Anzug (6111) ≠ Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke (6209) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baby-Anzug (6111) ≠ Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder (6111) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baby-Anzug (6111) ≠ Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt (6111) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs ist möglich, wenn die Beschaffenheit oder Funktion abweicht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke | 6209.20.00.90.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baby-Anzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24716/17-1 | Baby-Spielanzug, Größe 62/68, aus Gewirken, 100 % Baumwolle, einteilig, Rumpf bedeckend | 6111.20.90.00 |
| DEBTI24713/17-1 | Baby-Spielanzug, Modell 22347-01+02, Größe 62/68, aus Gewirken, 100 % Baumwolle | 6111.20.90.00 |
| DEBTI10485/23-1 | Babyausstattung, Nike 3 piece Baby-Set, Body aus 60 % Baumwolle/40 % Polyester | 6111.20.90.00 |
| DEBTI44976/23-1 | Baby-Bodys, 3-teiliges Set, 100 % Baumwolle, Größe 62 | 6111.20.90.00 |
| DEF/2998/07-1 | Body für Babys, Größe 68, 100 % Baumwolle, gewirkt | 6111.20.90.00 |
| DEF/1612/09-1 | Babybody, Größe 80-86, 100 % Baumwolle, gewirkt | 6111.20.90.00 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Baby-Anzug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Baby-Anzug aus Baumwoll-Gewirke mit der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die anfallenden Kosten ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Die folgenden Produkte werden ebenfalls in das Kapitel 61 oder angrenzende Kapitel des Zolltarifs eingereiht: