Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Baby-Anzug leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6111 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
- Unterposition: 6111 20 - aus Baumwolle
Zolltarifnummer: 6111 2090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit (Baumwoll-Gewirke) und wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei abweichenden Materialien (z. B. Synthetik, Wolle) oder Verarbeitungen (Webware) kann eine andere Nummer gelten. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Baby-Anzug prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baby-Anzug
Der HS-Code für Baby-Anzug lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.
Einreihung von Baby-Anzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die AV-Texte für die Zolltarifnummer 6111209000 sind zu beachten:
Für Baby-Anzüge gelten keine spezifischen AV-Beschränkungen. Die allgemeinen Bestimmungen für Bekleidung aus Kapitel 61 sind anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baby-Anzug
Alternative Einreihung
Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke
Alternative Einreihung
Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder
Alternative Einreihung
Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt
Alternative Einreihung
Kleidung für Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Baby-Anzug (6111) ≠ Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke (6209)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Baby-Anzug (6111) ≠ Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder (6111)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Baby-Anzug (6111) ≠ Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt (6111)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs ist möglich, wenn die Beschaffenheit oder Funktion abweicht:
Alternative Einreihung
Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke
Alternative Einreihung
Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder
Alternative Einreihung
Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt
Alternative Einreihung
Kleidung für Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baby-Anzug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baby-Anzug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Baby-Anzug
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Baby-Anzug aus Baumwoll-Gewirke mit der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die anfallenden Kosten ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Die folgenden Produkte werden ebenfalls in das Kapitel 61 oder angrenzende Kapitel des Zolltarifs eingereiht:
Baumwoll-Beutel
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Kinderkleidung
6111.20.90.00.0 · 12 %
Jogginghose
6104.62.00.00.0 · 12 %
Polyester-Gewebe
5407.53.00.00.0 · 8 %
Damen-Top
6114.20.00.00.0 · 12 %
Schleier
6117.10.00.00.0 · 12 %
Stickerei
5810.92.90.90.0 · 7,2 %
Baumwoll-Socke
6115.95.00.00.0 · 12 %
Tunika
6211.42.90.00.0 · 12 %
