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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Baby-Anzug: 6111.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Baby-Anzug (6111.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Baby-Anzug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Baby-Anzug Produktbild

Ein Baby-Anzug ist eine ein- oder mehrteilige Bekleidung für Säuglinge und Kleinkinder bis etwa 86 cm Körpergröße. Er besteht typischerweise aus Gewirken oder Gestricken wie Jersey, Interlock oder Rippstrick, Hauptmaterial ist Baumwolle oder Baumwoll-Mischgewebe. Die Ware bedeckt den Rumpf, hat Ärmel und Beinteile, oft mit Druckknöpfen im Schritt. Die zolltarifliche Einreihung in Position 6111 ist als lex specialis für Kleinkinderbekleidung aus Gewirken/Gestricken eindeutig. Weitere Einreihungsoptionen nach Material, Machart und Verwendung finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Baby-Anzug beschreiben: Material (z. B. 100 % Baumwolle), Verarbeitung (gewirkt/gestrickt), Größe, einteilig oder mehrteilig

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Baby-Anzug leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisieren Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6111 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
  • Unterposition: 6111 20 - aus Baumwolle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6111 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit (Baumwoll-Gewirke) und wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei abweichenden Materialien (z. B. Synthetik, Wolle) oder Verarbeitungen (Webware) kann eine andere Nummer gelten. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Baby-Anzug prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baby-Anzug

Der HS-Code für Baby-Anzug lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.

Einreihung von Baby-Anzug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die AV-Texte für die Zolltarifnummer 6111209000 sind zu beachten:

Für Baby-Anzüge gelten keine spezifischen AV-Beschränkungen. Die allgemeinen Bestimmungen für Bekleidung aus Kapitel 61 sind anzuwenden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baby-Anzug

Alternative Einreihung

6209.20.00.90.0 12,0 %

Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke

Alternative Einreihung

6111.20.10.00.0 12,0 %

Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder

Alternative Einreihung

6111.30.00.00.0 12,0 %

Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt

Alternative Einreihung

6111.19.00.00.0 12,0 %

Kleidung für Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6114.30.00.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Baby-Anzug (6111) ≠ Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke (6209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baby-Anzug (6111) ≠ Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder (6111)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baby-Anzug (6111) ≠ Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt (6111)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Anzug bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs ist möglich, wenn die Beschaffenheit oder Funktion abweicht:

Alternative Einreihung

6209.20.00.90.0 12,0 %

Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle – andere (Kapitel 62, nicht gewirkt/gestrickt) – greift nur bei Webware statt Gewirke

Alternative Einreihung

6111.20.10.00.0 12,0 %

Handschuhe aus Baumwoll-Gewirken für Kleinkinder

Alternative Einreihung

6111.30.00.00.0 12,0 %

Kleidung für Kleinkinder aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt/gestrickt

Alternative Einreihung

6111.19.00.00.0 12,0 %

Kleidung für Kleinkinder aus anderen Spinnstoffen

Alternative Einreihung

6114.30.00.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baby-Anzug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Baby-Anzug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI24716/17-16111.20.90.00
Baby-Spielanzug, Größe 62/68, aus Gewirken, 100 % Baumwolle, einteilig, Rumpf bedeckend
DEBTI24713/17-16111.20.90.00
Baby-Spielanzug, Modell 22347-01+02, Größe 62/68, aus Gewirken, 100 % Baumwolle
DEBTI10485/23-16111.20.90.00
Babyausstattung, Nike 3 piece Baby-Set, Body aus 60 % Baumwolle/40 % Polyester
DEBTI44976/23-16111.20.90.00
Baby-Bodys, 3-teiliges Set, 100 % Baumwolle, Größe 62
DEF/2998/07-16111.20.90.00
Body für Babys, Größe 68, 100 % Baumwolle, gewirkt
DEF/1612/09-16111.20.90.00
Babybody, Größe 80-86, 100 % Baumwolle, gewirkt
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Baby-Anzug

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Baby-Anzug aus Baumwoll-Gewirke mit der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die anfallenden Kosten ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Baby-Anzüge

Welche Zolltarifnummer hat ein Baby-Anzug?

Die Zolltarifnummer für einen Baby-Anzug (Babyanzug, Babyset, Baby-Outfit) aus Baumwoll-Gewirken lautet 6111.20.90.00.0. Diese Einreihung gilt für ein- oder mehrteilige Kleinkinderbekleidung aus Gewirken oder Gestricken (z. B. Jersey, Interlock), Hauptmaterial Baumwolle, die den Rumpf bedeckt und Ärmel sowie Beinteile hat. Sie wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Mitgliedstaaten bestätigt, darunter DEBTI24716/17-1 für einen Baby-Spielanzug.

Welchen HS-Code hat ein Baby-Anzug?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Baby-Anzug aus Baumwoll-Gewirken lautet 611120. Diese Position umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken für Kleinkinder, speziell aus Baumwolle. Die darauf aufbauende Kombinierte Nomenklatur (8-stellig) lautet 61112090 („andere“), der TARIC-Code (10-stellig) ist 6111209000 und die vollständige deutsche Zolltarifnummer (11-stellig) lautet 6111.20.90.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Baby-Anzug?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Baby-Anzüge der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert inklusive der Zölle berechnet wird. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Ursprungsregeln eingehalten werden.

Wie unterscheidet sich ein Baby-Anzug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Baby-Anzugs ergibt sich aus Material und Machart. Abgrenzung zu Kapitel 62 (Webware): Ein Baby-Anzug besteht fast immer aus dehnbaren Gewirken (Jersey, Rippstrick), sodass Kapitel 61 (Position 6111) einschlägig ist. Alternative bei Webware wäre Kapitel 62 (Position 6209). Abgrenzung zu Position 6114 („andere Bekleidung aus Gewirken“): Da Position 6111 als lex specialis für Kleinkinder (Körpergröße bis 86 cm) gilt, geht sie der allgemeinen Position 6114 vor. Die Abgrenzung zu Handschuhen (Unterposition 61112010) erfolgt über die Funktion: Ein Baby-Anzug bedeckt den Rumpf und ist kein Handschuh.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Baby-Anzug verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu mehreren Problemen führen: Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen, Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Bei regelmäßigen Importen kann eine falsche Einreihung zudem zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Um dies zu vermeiden, sollte die Einreihung anhand der konkreten Warenbeschaffenheit geprüft oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Baby-Anzüge?

Für Baby-Anzüge der Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 gelten Einfuhrkontrollen für Waren, die Katzen- und Hundefelle oder Robbenerzeugnisse enthalten (Maßnahmen 745 und 746). Diese Verbote sind EU-weit streng. Sofern der Baby-Anzug aus Baumwolle oder synthetischen Fasern ohne diese tierischen Bestandteile besteht, sind diese Einschränkungen nicht relevant. Die Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen ist ebenfalls kontrolliert (Maßnahme 740). Es bestehen keine mengenmäßigen Beschränkungen oder Antidumpingzölle für diese Position.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Baby-Anzug?

Die Zolltarifnummer für einen Baby-Anzug hat 11 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus dem international harmonisierten HS-Code (6 Stellen, 611120), den weiteren Unterteilungen der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen, 61112090), des TARIC (2 weitere Stellen, 6111209000) und der abschließenden nationalen Unterteilung (1 Stelle, 6111.20.90.00.0). Die formatierte Darstellung mit Punkten lautet 6111.20.90.00.0, die reine Ziffernfolge ist 6111.20.90.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Baby-Anzüge?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich zum 1. Januar eine aktualisierte KN. Für Baby-Anzüge blieb die relevante Position 6111 („Kleidung für Kleinkinder“) in den letzten Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen und Maßnahmen (Zollsätze, Präferenzabkommen) ändern. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC zu prüfen oder eine gültige verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen.

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