Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelVERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE38
- PositionZubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen3824
- Unterpositionandere382491
- Unterpositionandere382499
- Kombinierte Nomenklaturandere38249945
- Kombinierte Nomenklaturandere38249975
- Kombinierte Nomenklaturandere38249996
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Additiv
Der HS-Code für Additiv lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Additiv nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Additiven erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 3a, da Additive als chemische Erzeugnisse der Position 3824 zuzuweisen sind, sofern keine spezifischere Position der Kapitel 28 bis 38 einschlägig ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Additiv
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungzubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton – eng gefasste Unterposition für baustoffspezifische Additive | 3824.40.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAdditive für Schmieröle – für Mineralöladditive | 3811.29.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungzubereitete Vulkanisationsbeschleuniger – für Kautschukadditive | 3812.10.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungReaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger – wenn die Ware als Katalysator dient | 3815.90.90.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAppretur- oder Endausrüstungsmittel für Papierindustrie | 3809.92.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Additiv (3824) ≠ zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton – eng gefasste Unterposition für baustoffspezifische Additive (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Additiv bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Additiv (3824) ≠ Additive für Schmieröle – für Mineralöladditive (3811) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Additiv bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Additiv (3824) ≠ zubereitete Vulkanisationsbeschleuniger – für Kautschukadditive (3812) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Additiv bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Additiv (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24100/22-1 | Klinkeradditiv für die Zementproduktion | 3824.40.00.00.0 |
| DEBTI61133/18-1 | Vulkanisationsbeschleuniger | 3812.10.00.90.0 |
| DE16806/16-1 | Antikorrosivadditiv für Schmieröle | 3811.29.00.90.0 |
| DE2444/17-1 | Reaktionsauslöser/Reaktionsbeschleuniger | 3815.90.90.90.0 |
| DE11389/13-1 | Calciumcarbonat-Suspension für Papierindustrie | 3809.92.00.00.0 |
| DEBTI5639/18-1 | OPTONIT 60 - Zusatz für Putz- und Mörtelindustrie | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI54466/24-1 | Zubereitung aus TiO2 und SiO2 für keramische Massen | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI4021/18-1 | EXPANDIT 10 - Zusatzmittel für Putz, Mörtel und Estrich | 3824.99.96.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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