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IndustriechemieKapitel 26Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gold-konzentrat: 2616.90.00.10.0

Goldkonzentrat wird als Zwischenprodukt der Goldgewinnung zolltariflich in Kapitel 26 eingereiht. Die zutreffende Zolltarifnummer lautet 2616.90.00.10.0.

Gold-konzentrat Produktbild

Die Einreihung erfolgt im Bereich der Erze und Konzentrate. Abweichende Positionen für raffiniertes Gold oder goldhaltige Abfälle sind zu prüfen – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gold-konzentrat beschreiben, z. B. Goldkonzentrat: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Codeebenen zusammen. Sie zeigt den genauen Weg von der übergeordneten Warengruppe bis zur spezifischen Unterposition.

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 26 - ERZE SOWIE SCHLACKEN UND ASCHEN
  • Position: 2616 - Edelmetallerze und ihre Konzentrate
  • Unterposition: 2616 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2616 9000 10 0 - Golderze und ihre Konzentrate

Hinweis zur Einreihung

Goldkonzentrat muss als Erzkonzentrat in Kapitel 26 eingereiht werden. Eine fehlerhafte Zuordnung zu Kapitel 71 (raffiniertes Gold) oder 2620 (Rückstände) führt zu falschen Zollsätzen und Maßnahmen. Nutzen Sie den Klassifikationsassistenten, um die korrekte Position zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold-konzentrat

Der HS-Code für Gold-konzentrat lautet 2616.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2616.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2616.90.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2616.90.00.10.0.

Einreihung von Gold-konzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Goldkonzentrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold-konzentrat

Alternative Einreihung

2616.90.00.90.0 0 %

andere (Auffangposition für Edelmetallerze/-konzentrate, die nicht Gold sind)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2616.90.00.90.0 0 %

andere (Edelmetallerze und ihre Konzentrate)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gold-konzentrat (2616) ≠ andere (Auffangposition für Edelmetallerze/-konzentrate, die nicht Gold sind) (2616)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold-konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2616.90.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gold-konzentrat (2616) ≠ andere (Edelmetallerze und ihre Konzentrate) (2616)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gold-konzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2616.90.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Alternativen innerhalb der Position 2616 gibt es auch Einreihungsmöglichkeiten in anderen Kapiteln. Diese kommen nur in Betracht, wenn es sich nicht um ein Erzkonzentrat handelt.

Das Produkt ist bereits raffiniertes Gold (Feingehalt >= 99,5 %) in Pulverform. Es dient als Rohstoff für die Schmuck- oder Elektronikindustrie.

7108.11.00.00.0 0 %

Gold in Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold-konzentrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold-konzentrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12216/11-17112.99.00.00.0
Anodenschlamm Bei der Ware handelt es sich um ein graues, stückiges Material, welches bei der elektrolytischen Raffination von Kupfer anfällt. Der so genannte Anodenschlamm enthält neben anderen Verunreinigungen Gold, Silber und Platinmetalle. Die genannten Edelmetalle werden aus dem Schlamm... Mehr anzeigen
DEK/1514/07-12620.29.00.00.0
Rückstände, Metallverbindungen enthaltend Bei dem als "gemischte Metalle" bezeichneten Erzeugnis, handelt es sich laut Angabe um ein Nebenprodukt aus der Goldgewinnung. Es liegt als feines graues Pulver vor. Nach den Analysendaten besteht das Pulver gewichtsmäßig überwiegend aus anorganischen Bleiverbindungen. Es... Mehr anzeigen
DE16035/16-17108.11.00.00.0
Goldpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver mit einer Korngröße von 1 - 100 µm bzw. d50 = 15-60 µm. Es wird mittels Gasverdüsung aus der Schmelze hergestellt. Nach den Angaben besteht es aus Gold mit einer Reinheit von 99,9 GHT und findet Verwendung in Lotpasten, Sinterteilen und generativen... Mehr anzeigen
DE16036/16-17108.11.00.00.0
Goldpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver mit einer Korngröße von 1 - 100 µm bzw. d50 = 15-60 µm. Es wird mittels Gasverdüsung aus der Schmelze hergestellt. Nach den Angaben besteht es aus den Legierungselementen Gold 75,1%, Silber 12,8% und Kupfer 12,1% und findet Verwendung in Lotpasten,... Mehr anzeigen
DE16037/16-17108.11.00.00.0
Goldpulver Bei der Ware handelt es sich um ein feines Pulver mit einer Korngröße von 1 - 100 µm bzw. d50 = 15-60 µm. Es wird mittels Gasverdüsung aus der Schmelze hergestellt. Nach den Angaben besteht es aus den Legierungselementen Gold 75,1%, Silber 5,0% und Kupfer 19,9% und findet Verwendung in Lotpasten,... Mehr anzeigen
DE3924/09-12843.10.90.00.0
Kolloidales Gold Bei der Ware handelt es sich um eine Testlösung für bestimmte Filter auf der Basis kolloidal gelösten Goldes. Laut Datenblatt handelt es sich um kolloidales Gold (< 0,5 g/L) mit Zusätzen von Natriumcitrat (< 0,5 g/L), Natriumlaurylsulfat (<5,0 g/L), Polyvinylpyrrolidon (< 30 ,0 g/L) sowie geringen... Mehr anzeigen
DE17664/11-17112.91.00.00.0
Verbrauchte Targets aus Feingold Bei der Ware handelt es sich um ausgebrauchte Targets, die in Sputteranlagen (Kathodenzerstäubung) zum Beschichten von Materialien, im vorliegenden Fall mit Gold, eingesetzt wurden. Dabei wird das Edelmetall Gold vom Sputtertarget auf entsprechende Rohlinge übertragen. Nachdem ein Teil... Mehr anzeigen
DEBTI28044/17-17112.91.00.00.0
Verbrauchte Targets aus Gold Bei der Ware handelt es sich um verbrauchte Targets aus Gold, die in Sputteranlagen (Kathodenzerstäubung) zum Beschichten von Materialien mit Gold eingesetzt wurden. Dabei wird das Edelmetall Gold vom Sputtertarget auf das zu beschichtende Material übertragen. Nachdem ein Teil des... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Goldkonzentrat berechnen: Drittlandszollsatz 0 % zzgl. 19 % EUSt.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldkonzentrate

Welche Zolltarifnummer hat Goldkonzentrat?

Goldkonzentrat, auch als Golderzkonzentrat oder goldhaltiges Konzentrat bezeichnet, wird unter der Zolltarifnummer 2616.90.00.10.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr nach Deutschland und in die Europäische Union und erfasst spezifisch Goldeze und ihre Konzentrate, die durch Aufbereitung aus goldhaltigem Gestein gewonnen werden.

Welchen HS-Code hat Goldkonzentrat?

Der HS-Code für Goldkonzentrat lautet 261690 und umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer. Der HS-Code ist international harmonisiert und gilt für die Position 2616 (Edelmetallerze und ihre Konzentrate) sowie die Unterposition 261690 für andere Edelmetallerze. Er wird durch die Kombinierte Nomenklatur auf 26169000 und den TARIC-Code auf 2616900010 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldkonzentrat?

Der Drittlandszollsatz für Goldkonzentrat unter der Zolltarifnummer 2616.90.00.10.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland, da es sich um ein Erzkonzentrat handelt, für das im Gemeinsamen Zolltarif der EU kein Zoll erhoben wird. Zusätzlich zur Einfuhr fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen bleibt der Satz ebenfalls bei 0 Prozent.

Wie unterscheidet sich Goldkonzentrat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Goldkonzentrat (2616) ist insbesondere Goldpulver (7108) als raffiniertes Gold sowie Goldabfälle und -schrott (7112). Goldkonzentrat ist ein Erzkonzentrat, das noch nicht den Reinheitsgrad von Feingold erreicht hat und daher in Kapitel 26 fällt. Raffiniertes Gold in Pulverform fällt dagegen unter Kapitel 71 und unterliegt anderen zolltariflichen Regelungen, wenngleich der Zollsatz ebenfalls 0 Prozent beträgt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldkonzentrat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Goldkonzentrat kann zu erheblichen Problemen führen. Bei einer fehlerhaften Einreihung etwa in Kapitel 71 (raffiniertes Gold) oder Kapitel 2620 (Rückstände) drohen Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Da der Zollsatz für Goldkonzentrat ohnehin 0 Prozent beträgt, steht bei einer Falscheinreihung weniger die Abgabendifferenz im Vordergrund, sondern die korrekte Anwendung von Ein- und Ausfuhrkontrollmaßnahmen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldkonzentrat?

Ja, für Goldkonzentrat gelten besondere Überwachungsmaßnahmen. Bei der Einfuhr ist die Maßnahme Einfuhrkontrolle – Abfällen (Code 755) zu beachten, die eine strenge Überwachung und Genehmigungspflicht vorsieht, um illegale Verbringung zu verhindern. Auch bei der Ausfuhr besteht eine Kontrolle für Abfälle (Code 751). Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz zu prüfen und können je nach Ursprungs- und Bestimmungsland variieren.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldkonzentrat?

Die Zolltarifnummer für Goldkonzentrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer und lautet 2616.90.00.10.0. In der lesbaren Form mit Punkten wird sie als 2616.90.00.10.0 dargestellt. Die 11 Stellen ergeben sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und dem TARIC-Code (10 Stellen) sowie einer zusätzlichen nationalen Unterteilung für Deutschland (11 Stellen).

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldkonzentrat?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Goldkonzentrat ist die Position 2616 in den letzten Jahren stabil geblieben. Dennoch sollten Importeure regelmäßig prüfen, ob die gültige Fassung der KN für das laufende Jahr noch die gleiche Unterposition vorsieht. Die EU veröffentlicht jährlich eine aktualisierte Kombinierte Nomenklatur, die jeweils zum 1. Januar in Kraft tritt.

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