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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Butyl-acrylat: 2916.12.00.90.0

Butyl-acrylat (n-Butylacrylat, Acrylsäurebutylester) ist ein Ester der Acrylsäure und wird als Monomer in der Kunststoff- und Klebstoffindustrie eingesetzt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Kapitel 29 als organisch-chemische Verbindung.

Butyl-acrylat Produktbild

Neben der Hauptnummer gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für verwandte Produkte. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Butyl-acrylat oder 2916.12.00.90.0

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab. Nachfolgend die Hierarchie:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2916 - Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2916 11 - ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2916 12 - Ester der Acrylsäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2916 1200 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer ist entscheidend für die Berechnung von Zöllen und die Einhaltung von Einfuhrvorschriften. Bei Unsicherheit nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur Überprüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Butyl-acrylat

Der HS-Code für Butyl-acrylat lautet 2916.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2916.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2916.12.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2916.12.00.90.0.

Einreihung von Butyl-acrylat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Butyl-acrylat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Butyl-acrylat ist als Ester der Acrylsäure in Position 2916 genannt. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 2916.12 (Ester der Acrylsäure). Da keine spezifischere Unterposition für n-Butylacrylat existiert, erfolgt die Einreihung in die Sammelposition 2916.12.00.90 (andere).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Butyl-acrylat

Alternative Einreihung

2916.12.00.10.0 6,5 %

2-tert-Butyl-6-(3-tert-butyl-2-hydroxy-5-methylbenzyl)-4-methylphenylacrylat - spezifischer Acrylsäureester, nicht Butylacrylat

Alternative Einreihung

3901.90.80.85.0 6,5 %

Terpolymer aus Ethylen, n-Butylacrylat und Kohlenmonoxid (CAS RN 61843-70-7), in Form von Pellets

Alternative Einreihung

3906.90.90.73.0 6,5 %

Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Butyl-acrylat (2916) ≠ 2-tert-Butyl-6-(3-tert-butyl-2-hydroxy-5-methylbenzyl)-4-methylphenylacrylat - spezifischer Acrylsäureester, nicht Butylacrylat (2916)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-acrylat bleibt die Zolltarifnummer 2916.12.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Butyl-acrylat (2916) ≠ Terpolymer aus Ethylen, n-Butylacrylat und Kohlenmonoxid (CAS RN 61843-70-7), in Form von Pellets (3901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-acrylat bleibt die Zolltarifnummer 2916.12.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Butyl-acrylat (2916) ≠ Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure (3906)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Butyl-acrylat bleibt die Zolltarifnummer 2916.12.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Produkte mit ähnlicher chemischer Struktur, aber anderer Hauptfunktion oder Zusammensetzung, können in andere Kapitel fallen:

Alternative Einreihung

3901.90.80.85.0 6,5 %

Terpolymer aus Ethylen, n-Butylacrylat und Kohlenmonoxid (CAS RN 61843-70-7), in Form von Pellets

Alternative Einreihung

3906.90.90.73.0 6,5 %

Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Butyl-acrylat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Butyl-acrylat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13119/12-12916.12.00.90.0
Dipropylenglycoldiacrylat – Ester der Acrylsäure, eingereiht in 2916.12.00.90.0
DE18322/12-12916.12.00.90.0
2-Phenoxyethylacrylat – Ester der Acrylsäure, eingereiht in 2916.12.00.90.0
DE18197/12-12916.12.00.90.0
Laurylacrylat – Ester der Acrylsäure, eingereiht in 2916.12.00.90.0
DE18196/12-12916.12.00.90.0
Isobornylacrylat – Ester der Acrylsäure, eingereiht in 2916.12.00.90.0
DE10429/17-12916.12.00.90.0
Isobornylacrylat – Ester der Acrylsäure, eingereiht in 2916.12.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Butyl-acrylat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Butyl-acrylat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Butyl-acrylate

Welche Zolltarifnummer hat Butyl-acrylat?

Butyl-acrylat (n-Butylacrylat, Acrylsäurebutylester) wird unter der Zolltarifnummer 2916.12.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst Ester der Acrylsäure, die nicht anderweitig spezifiziert sind. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse), Position 2916 (Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren).

Welchen HS-Code hat Butyl-acrylat?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Butyl-acrylat lautet 2916.12. Dieser 6-stellige Code wird weltweit für die zolltarifliche Einreihung von Estern der Acrylsäure verwendet. Die ersten vier Ziffern (2916) stehen für die Position der ungesättigten einbasischen Carbonsäuren, die Ziffern 5 und 6 (12) spezifizieren die Ester der Acrylsäure.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Butyl-acrylat?

Der Drittlandszollsatz für Butyl-acrylat (Zolltarifnummer 2916.12.00.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU, wie China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Schweiz) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Butyl-acrylat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Butyl-acrylat erfolgt gegenüber anderen Acrylsäureestern und Polymeren. Eine Alternative ist die Unterposition 2916.12.00.10.0, die für einen spezifischen Ester reserviert ist. Butylacrylat als einfacher n-Butylester fällt in die Sammelposition 2916.12.00.90.0. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Polymeren des Kapitels 39, die als Kunststoffe eingereiht werden.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Butyl-acrylat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Butyl-acrylat?

Für Butyl-acrylat bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Antidumpingzölle. Allerdings unterliegt die Ausfuhr von Abfällen, die Butylacrylat enthalten können, der Ausfuhrkontrolle (Maßnahme 751). Zudem kann eine Aussetzung des Zollsatzes auf 0 % für Waren gelten, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Butyl-acrylat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Butyl-acrylat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2916.12.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2916.12), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2916.12.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2916.12.0090) sowie einer weiteren Unterteilung für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Butyl-acrylat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Butyl-acrylat ist die Position 2916.12 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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