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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Menthol-kristall: 2906.11.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Menthol-Kristallen erfolgt in die Unterposition 2906.11.00.00.0. Es handelt sich um L-Menthol, eine chemisch einheitliche cyclische Verbindung. Die Einreihung wird durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI9573/23-1 bestätigt.

Menthol-kristall Produktbild

Menthol-Kristalle sind als Reinstoff einzureihen, nicht als Riechstoffmischung oder ätherisches Öl. Lesen Sie weiter, um die genaue Einreihung, Zollsätze und Maßnahmen zu erfahren oder nutzen Sie den Zolltarifrechner für eine schnelle Einreihung.

Neben dem Hauptcode gibt es weitere mögliche Unterpositionen. Diese sind für Sie als Alle Möglichkeiten im Überblick → dargestellt.

Menthol-Kristall eingeben, um zu klassifizieren...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2906.11.00.00.0 leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2906 - Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2906 11 - alicyclische
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2906 1100 00 0 - Menthol

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Menthol-Kristallen als ätherisches Öl (Kapitel 33) oder als Zubereitung (Kapitel 38) ist ein häufiger Fehler. Nur die Unterposition 2906 11 ist für die chemisch einheitliche Verbindung L-Menthol korrekt. Nutzen Sie den Zolltarifrechner, um die richtige Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Menthol-kristall

Der HS-Code für Menthol-kristall lautet 2906.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2906.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2906.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2906.11.00.00.0.

Einreihung von Menthol-kristall nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Menthol-Kristallen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich. Kapitel 29 erfasst organische chemische Erzeugnisse, wobei Anmerkung 1 zu Kapitel 29 bestimmt, dass Waren, die chemisch einheitlich sind, in dieses Kapitel einzureihen sind. Menthol-Kristalle sind eine definierte Einzelsubstanz.

Nach AV 6 ist für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der Wortlaut der Unterpositionen maßgeblich. Die Codenummer 29061100 sieht Menthol explizit vor, sodass keine Auffangposition (290619) herangezogen werden darf.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Menthol-kristall

Alternative Einreihung

2906.11.00.00.0 5,5 %

Menthol – spezifische Unterposition für Menthol

Alternative Einreihung

2906.12.00.00.0 5,5 %

Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole

Alternative Einreihung

2906.13.00.00.0 5,5 %

Sterine und Inosite

Alternative Einreihung

2906.19.00.00.0 5,5 %

andere alicyclische Alkohole

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Menthol-kristall (2906) ≠ Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole (2906)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Menthol-kristall bleibt die Zolltarifnummer 2906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Menthol-kristall (2906) ≠ Sterine und Inosite (2906)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Menthol-kristall bleibt die Zolltarifnummer 2906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Menthol-kristall (2906) ≠ andere alicyclische Alkohole (2906)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Menthol-kristall bleibt die Zolltarifnummer 2906.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei der Einreihung von Menthol-Kristallen kommen auch andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht. Diese unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich der Warenbeschaffenheit.

Alternative Einreihung

2906.12.00.00.0 5,5 %

Cyclohexanol, Methylcyclohexanole, Dimethylcyclohexanole

Alternative Einreihung

2906.13.00.00.0 5,5 %

Sterine und Inosite

Alternative Einreihung

2906.19.00.00.0 5,5 %

andere alicyclische Alkohole

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Menthol-kristall ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Menthol-kristall (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI9573/23-12906.11.00.00.0
Cyclischer Alkohol, L-Menthol – chemisch einheitliche Verbindung L-Menthol mit einer Reinheit von mindestens 99,7 %, CAS-Nr. 2216-51-5, weiße feste Masse mit Geruch nach kühler Minze. Eingereiht in Unterposition 2906 1100.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrabgaben berechnen

Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Menthol-Kristalle aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Menthol-Kristalle

Welche Zolltarifnummer hat Menthol-Kristall?

Menthol-Kristallen wird die Zolltarifnummer 2906.11.00.00.0 zugewiesen. Diese Nummer gilt für die chemisch einheitliche Verbindung L-Menthol (CAS 2216-51-5) in fester, kristalliner Form. Sie wird in der Unterposition 29061100 als „Menthol“ geführt und durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI9573/23-1 bestätigt.

Welchen HS-Code hat Menthol-Kristall?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Menthol-Kristall lautet 290611. Dieser 6-stellige Code identifiziert die Ware auf internationaler Ebene als „alicyclische cyclische Alkohole“ mit der spezifischen Nennung von Menthol. Er ist Grundlage für die weitere Differenzierung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Menthol-Kristall?

Der Drittlandszollsatz für Menthol-Kristall (Code 103) beträgt 5,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann ein Zollsatz von 0 % gewährt werden. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Menthol-Kristall zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Waren erfolgt primär über die chemische Reinheit. Menthol-Kristalle als Reinsubstanz (≥ 99,7 %) werden in Kapitel 29 eingereiht. Eine Alternative wie Pfefferminzöl (3301) ist ein Gemisch, Riechstoffmischungen (3302) enthalten Menthol nur als Bestandteil. Kühlgele mit Menthol (3824) sind Zubereitungen. Diese Unterscheidungen sind für die korrekte Einreihung entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Menthol-Kristall verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu mehreren Problemen führen. Es drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, mögliche Zollstrafen sowie Verzögerungen der Zollabfertigung. Zudem kann eine fehlerhafte Nummer die Anwendung von Präferenzzollsätzen unmöglich machen oder Maßnahmen wie Einfuhrkontrollen auslösen, die eigentlich nicht erforderlich wären.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Menthol-Kristall?

Für Menthol-Kristall gelten bestimmte Einfuhrmaßnahmen. Dazu zählen die Veterinärkontrolle (Code 410) und die Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750). Diese Maßnahmen sind jedoch produktspezifisch zu prüfen. Ausfuhrseitig besteht eine Kontrolle für Abfälle (Code 751). Es bestehen keine Antidumpingmaßnahmen oder Embargos für reines Menthol.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Menthol-Kristall?

Die deutsche Zolltarifnummer für Menthol-Kristall hat 11 Stellen. In der Darstellung mit Punkten lautet sie 2906.11.00.00.0. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code (290611), die 8-stellige KN-Unterposition lautet 29061100 und der TARIC-Code 2906110000. Für die Zollanmeldung wird die vollständige 11-stellige Nummer benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Menthol-Kristall?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. In der Regel erfolgt eine Aktualisierung alle 5 Jahre auf HS-Ebene. Für Menthol (290611) sind in den letzten Jahren keine Änderungen bekannt. Aktuelle Anpassungen betreffen meist die TARIC-Codes auf der 10. und 11. Stelle, die jährlich überprüft werden.

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