Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen. Nachfolgend der vollständige Pfad von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3808 - Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z.|B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
- Unterposition: 3808 91 - andere
- Unterposition: 3808 94 - Desinfektionsmittel
Kombinierte Nomenklatur: 3808 9490 - andere
Zolltarifnummer: 3808 9490 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung eines Alkohol-Tuchs hängt entscheidend von der charakterbestimmenden Wirkung ab. Bei Desinfektionstüchern mit Ethanol oder Isopropanol ist die desinfizierende Wirkung maßgeblich. Verwenden Sie zur sicheren Klassifizierung unseren Einreihungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alkohol-tuch
Der HS-Code für Alkohol-tuch lautet 3808.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3808.94.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3808.94.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3808.94.90.90.0.
Einreihung von Alkohol-tuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Alkohol-Tüchern erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 3 b, da es sich um eine gemischte Ware handelt (Vliestuch-Träger + Desinfektionsmittel). Der die Ware charakterisierende Bestandteil ist die desinfizierende Alkoholzubereitung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alkohol-tuch
Alternative Einreihung
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Waren (Kapitel 30) – für medizinische Tupfer, bei denen der Träger (Vlies) charakterbestimmend ist; jedoch bei alkoholgetränkten Tüchern mit desinfizierender Wirkung nicht zutreffend
Alternative Einreihung
Mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkte Vliesstoffe (Kapitel 34) – für Reinigungstücher ohne desinfizierende Hauptwirkung
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Alkohol-tuch (3808) ≠ Watte, Gaze, Binden und ähnliche Waren (Kapitel 30) – für medizinische Tupfer, bei denen der Träger (Vlies) charakterbestimmend ist; jedoch bei alkoholgetränkten Tüchern mit desinfizierender Wirkung nicht zutreffend (3005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-tuch bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Alkohol-tuch (3808) ≠ Mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkte Vliesstoffe (Kapitel 34) – für Reinigungstücher ohne desinfizierende Hauptwirkung (3401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-tuch bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Alkohol-tuch (3808) ≠ Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen (3808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-tuch bleibt die Zolltarifnummer 3808.94.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein weiterer möglicher Code außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition 3808.94.90:
Alternative Einreihung
Watte, Gaze, Binden und ähnliche Waren (Kapitel 30) – für medizinische Tupfer, bei denen der Träger (Vlies) charakterbestimmend ist; jedoch bei alkoholgetränkten Tüchern mit desinfizierender Wirkung nicht zutreffend
Alternative Einreihung
Mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkte Vliesstoffe (Kapitel 34) – für Reinigungstücher ohne desinfizierende Hauptwirkung
Alternative Einreihung
Desinfektionsmittel auf der Grundlage von quartären Ammoniumsalzen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Alkohol-tuch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Alkohol-tuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Alkohol-Tuch
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Alkohol-Tuch mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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