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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dentaleinheit: 9018.41.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Dentaleinheit (zahnärztliche Behandlungseinheit) erfolgt unter der Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0. Dieser Code erfasst Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel.

Dentaleinheit Produktbild

Eine Dentaleinheit vereint mehrere Funktionen in einem medizinischen Gerät: Patientenstuhl, Instrumententräger mit Bohrmaschinen, Absaugung, Speibecken, Beleuchtung und Bedienpaneel auf einem gemeinsamen Sockel. Die Einreihung als zusammengesetzte Ware richtet sich nach der Hauptfunktion (AV 3b). Alle Möglichkeiten im Überblick →

Dentaleinheit beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Dentaleinheiten ist in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  • Unterposition: 9018 41 - andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9018 4100 00 0 - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Dentaleinheit hängt von ihrer konkreten Ausstattung ab. Fehlt die Dentalbohrmaschine oder ist die Ware nur ein reiner Zahnarztstuhl ohne Instrumententräger, kommt eine abweichende Einreihung in Betracht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dentaleinheit

Der HS-Code für Dentaleinheit lautet 9018.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.41.00.00.0.

Einreihung von Dentaleinheit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Dentaleinheit ist eine zusammengesetzte Ware, die aus mehreren Komponenten (Stuhl, Bohrmaschine, Absaugung, Leuchte) besteht. Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b wird die Ware nach der Komponente eingereiht, die ihr den wesentlichen Charakter verleiht. Maßgeblich ist die zahnärztliche Bohrmaschine als Kernfunktion. Der Wortlaut der Position 9018.41 erfasst explizit: „Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel“. Fehlt die Bohrmaschine (z. B. reiner Stuhl), ist AV 1 maßgeblich, und die Ware fällt unter Position 9402.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dentaleinheit

Alternative Einreihung

9402.10.00.00.0 0 %

Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon

Alternative Einreihung

9018.49.90.00.0 0 %

andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dentaleinheit (9018) ≠ Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon (9402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentaleinheit bleibt die Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dentaleinheit (9018) ≠ andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentaleinheit bleibt die Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

9402.10.00.00.0 0 %

Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon

Alternative Einreihung

9018.49.90.00.0 0 %

andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dentaleinheit ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dentaleinheit (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/1925/04-19018.41.00.00.0
Bestätigt Einreihung von Dentalbohrmaschinen unter 9018.41.00.00.0
DEBTI10982/17-19018.41.00.00.0
Bestätigt Behandlungseinheit-Systematik unter 9018.41
DEBTI17271/23-19018.41.00.00.0
Bestätigt Teile-Systematik für Dentalbohrmaschinen
DEBTI12728/17-19018.41.00.00.0
Bestätigt breite Auslegung von Dentalbohrmaschinen unter 9018.41
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Dentaleinheiten

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Dentaleinheit. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die relevanten Kosten (Transport, Versicherung) ein, um die Zollbelastung inklusive Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC

Weitere Produkte aus Medizintechnik

Die folgende Übersicht zeigt verwandte medizinische Geräte und Hilfsmittel mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern. Diese Produkte teilen sich teilweise die gleiche Position oder unterscheiden sich in der zolltariflichen Behandlung.

Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dentaleinheiten

Welche Zolltarifnummer hat eine Dentaleinheit?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine Dentaleinheit (zahnärztliche Behandlungseinheit) lautet 9018.41.00.00.0. Diese Position erfasst Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel. Voraussetzung ist, dass die Einheit mindestens eine Dentalbohrmaschine als integralen Bestandteil enthält.

Welchen HS-Code hat eine Dentaleinheit?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für eine Dentaleinheit lautet 901841. Dieser Code wird weltweit für die zolltarifliche Klassifizierung von Dentalbohrmaschinen mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Dentaleinheit?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 beträgt 0 %. Für Medizinprodukte dieser Art gilt ein vollständiger Zollverzicht aufgrund von WTO-Bindungen. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Dentaleinheit zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung der Dentaleinheit erfolgt hauptsächlich gegenüber dem reinen Dentalstuhl (Position 9402) und anderen zahnärztlichen Einzelgeräten (Position 9018.49). Eine Alternative zur Einreihung als Dentaleinheit ist nur dann gegeben, wenn entweder die Dentalbohrmaschine als Hauptfunktion fehlt oder es sich um ein spezialisiertes Einzelgerät ohne integrierte Bohrmaschine handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Dentaleinheit verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu verschiedenen Konsequenzen führen: Nachzahlung von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder wegen falscher Anmeldung und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Zollhinterziehung. Zudem können Embargoverstöße oder Verstöße gegen Ausfuhrbeschränkungen drohen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dentaleinheiten?

Bei der Einfuhr von Dentaleinheiten aus Drittländern gelten keine besonderen handelspolitischen Maßnahmen (z. B. Antidumpingzölle). Bei der Ausfuhr aus der EU bestehen jedoch Beschränkungen und Genehmigungspflichten (Code 467 und 473), da Medizinprodukte den Exportkontrollen für Dual-Use-Güter unterliegen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Dentaleinheit?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Dentaleinheit ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.41.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (901841), der 8-stelligen KN-Code (90184100), dem 10-stelligen TARIC-Code (9018410000) und der elften Stelle für nationale Statistikunterpositionen zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dentaleinheiten?

Die Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert. Für Kapitel 90 (Medizinprodukte) sind Änderungen jedoch selten. Die Einreihung von Dentalbohrmaschinen unter 9018.41 ist seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, insbesondere bei Änderungen im Rahmen der jährlichen KN-Anpassung.

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