Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Dentaleinheiten ist in die folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
- Unterposition: 9018 41 - andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
Zolltarifnummer: 9018 4100 00 0 - Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Dentaleinheit hängt von ihrer konkreten Ausstattung ab. Fehlt die Dentalbohrmaschine oder ist die Ware nur ein reiner Zahnarztstuhl ohne Instrumententräger, kommt eine abweichende Einreihung in Betracht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dentaleinheit
Der HS-Code für Dentaleinheit lautet 9018.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.41.00.00.0.
Einreihung von Dentaleinheit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Dentaleinheit ist eine zusammengesetzte Ware, die aus mehreren Komponenten (Stuhl, Bohrmaschine, Absaugung, Leuchte) besteht. Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b wird die Ware nach der Komponente eingereiht, die ihr den wesentlichen Charakter verleiht. Maßgeblich ist die zahnärztliche Bohrmaschine als Kernfunktion. Der Wortlaut der Position 9018.41 erfasst explizit: „Dentalbohrmaschinen, auch mit anderen zahnärztlichen Ausrüstungen auf einem gemeinsamen Sockel“. Fehlt die Bohrmaschine (z. B. reiner Stuhl), ist AV 1 maßgeblich, und die Ware fällt unter Position 9402.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dentaleinheit
Alternative Einreihung
Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon
Alternative Einreihung
andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dentaleinheit (9018) ≠ Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon (9402)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentaleinheit bleibt die Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dentaleinheit (9018) ≠ andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte (9018)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dentaleinheit bleibt die Zolltarifnummer 9018.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Dentalstühle, Friseurstühle oder ähnliche Stühle und Teile davon
Alternative Einreihung
andere zahnärztliche Instrumente, Apparate und Geräte
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dentaleinheit ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dentaleinheit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Dentaleinheiten
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Dentaleinheit. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die relevanten Kosten (Transport, Versicherung) ein, um die Zollbelastung inklusive Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhrbestimmungen
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Die folgende Übersicht zeigt verwandte medizinische Geräte und Hilfsmittel mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern. Diese Produkte teilen sich teilweise die gleiche Position oder unterscheiden sich in der zolltariflichen Behandlung.
Hörgerät
9021.40.00.00.0 · 0,0 %
Kompressionsstrumpf
6115.10.10.00.0 · 8 %
Persönliche Schutzausrüstung
6210.10.92.00.0 · 12 %
Pipette
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
Abstrichtupfer
3005.90.50.00.0 · 0 %
Schmerzgel
3004.90.00.00.0 · 0 %
Op-Kittel
6210.10.92.00.0 · 12 %
Tablette
3004.90.00.00.0 · 0 %
Schwangerschaftstest
3822.19.00.90.0 · 0 %
