Hierarchie der Zolltarifnummer
Der folgende Hierarchiebaum zeigt die Position der Zolltarifnummer im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7606 - Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2|mm
- Unterposition: 7606 11 - quadratisch oder rechteckig
- Unterposition: 7606 12 - aus Aluminiumlegierungen
Kombinierte Nomenklatur: 7606 1250 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7606 1292 - andere, mit einer Dicke von
Kombinierte Nomenklatur: 7606 1293 - 3|mm oder mehr, jedoch weniger als 6|mm
TARIC: 7606 1293 85 - andere
TARIC: 7606 1293 85 - ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material
Zolltarifnummer: 7606 1293 86 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer dient der Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutze das Klassifizierungstool oder beantrage eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-Blech
Der HS-Code für Aluminium-Blech lautet 7606.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7606.12.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7606.12.93.86. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7606.12.93.86.0.
Einreihung von Aluminium-Blech nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhranmeldung wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer benötigt. Für Aluminium-Blech ist der angegebene Code zu verwenden. Die Ausfuhr unterliegt keinen besonderen Beschränkungen; eine Ausfuhranmeldung ist ab einem Warenwert von 1.000 Euro erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-Blech
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium – für Waren aus Reinaluminium (geringe Handelsrelevanz für Standard-Blech) | 7606.11.91 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, lackiert/beschichtet – wenn die Ware oberflächenbehandelt ist | 7606.12.50 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungAluminium-Verbundplatten – wenn Kern aus Kunststoff oder mineralischen Stoffen | 7606.12.30 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, Dicke 6 mm oder mehr – für dickere Bleche/Platten | 7606.12.99 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, Dicke weniger als 3 mm – für dünnere Bleche | 7606.12.92 | 7,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aluminium-Blech (7606) ≠ Bleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium – für Waren aus Reinaluminium (geringe Handelsrelevanz für Standard-Blech) (7606) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Blech bleibt die Zolltarifnummer 7606.12.93.86.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aluminium-Blech (7606) ≠ Bleche aus Aluminiumlegierungen, lackiert/beschichtet – wenn die Ware oberflächenbehandelt ist (7606) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Blech bleibt die Zolltarifnummer 7606.12.93.86.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aluminium-Blech (7606) ≠ Aluminium-Verbundplatten – wenn Kern aus Kunststoff oder mineralischen Stoffen (7606) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Blech bleibt die Zolltarifnummer 7606.12.93.86.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den vorgenannten Alternativen innerhalb des Kapitels 76 kann Aluminium-Blech auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn es z. B. als Teil einer Fertigware (Kapitel 84 oder 87) importiert wird. Reine Bleche ohne weitere Bearbeitung bleiben jedoch in Kapitel 76.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBleche und Bänder aus nicht legiertem Aluminium – für Waren aus Reinaluminium (geringe Handelsrelevanz für Standard-Blech) | 7606.11.91 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, lackiert/beschichtet – wenn die Ware oberflächenbehandelt ist | 7606.12.50 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungAluminium-Verbundplatten – wenn Kern aus Kunststoff oder mineralischen Stoffen | 7606.12.30 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, Dicke 6 mm oder mehr – für dickere Bleche/Platten | 7606.12.99 | 7,5 % |
| Alternative EinreihungBleche aus Aluminiumlegierungen, Dicke weniger als 3 mm – für dünnere Bleche | 7606.12.92 | 7,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminium-Blech ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-Blech (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49954/22-1 | Flacherzeugnis aus legiertem Aluminium (EN AW 7022 T651), Dicke 130 mm | 7606.12.99.86.0 |
| DEBTI41987/23-1 | Blech aus Aluminiumlegierung, 1,15 mm, polyesterbeschichtet | 7606.12.50.89.0 |
| DEBTI14340/25-1 | Bleche Aluminiumlegierung, 0,8 mm, polyesterbeschichtet, Automobil | 7606.12.50.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0,9 % | EVFTA |
| Thailand | 7,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Aluminium-Blech
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die anfallenden Einfuhrabgaben für Aluminium-Blech zu berechnen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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