Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7219.34.10.90.0 baut sich aus sieben Hierarchieebenen auf. Jede Ebene grenzt das Erzeugnis genauer ein, vom Abschnitt über das Kapitel bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 72 - EISEN UND STAHL
- Position: 7219 - Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600|mm oder mehr
- Unterposition: 7219 31 - nur kaltgewalzt
- Unterposition: 7219 34 - mit einer Dicke von|0,5|mm bis|1|mm
Kombinierte Nomenklatur: 7219 3410 - mit einem Nickelgehalt von 2,5|GHT oder mehr
Zolltarifnummer: 7219 3410 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die dargestellte Zolltarifnummer gilt nur für flachgewalzte Edelstahlbleche der genau beschriebenen Abmessung, Walzart und Nickelgehaltsklasse. Bei abweichender Dicke, Breite oder Verarbeitung (z. B. warmgewalzt) kann eine andere Codenummer einschlägig sein. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool →, um Ihren konkreten Artikel prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Edelstahl
Der HS-Code für Edelstahl lautet 7219.34 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7219.34.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7219.34.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7219.34.10.90.0.
Einreihung von Edelstahl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Edelstahl in die Position 7219 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 7219 erfasst flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl. AV 3 a) schließt die spezifischste Beschreibung aus: Innerhalb der Position wird nach den Kriterien Walzverfahren, Dicke und Nickelgehalt unterteilt (AV 6). Maßgebend ist die Abrollbreite von 600 mm als Trennlinie zu Position 7220.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Edelstahl
Kaltgewalztes Edelstahlblech (z.B. 1.4301 / V2A) mit Breite ≥ 600 mm, Dicke 0,5–1 mm
Flachgewalztes Edelstahlblech, kaltgewalzt, Dicke 0,5–1 mm, Nickelgehalt ≥ 2,5 %
Warmgewalztes Edelstahlblech, nicht in Rollen (Platten), Dicke 4,75–10 mm, Nickelgehalt ≥ 2,5 %
Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, nicht in Coils, Dicke 4,75–10 mm
Warmgewalztes Edelstahlband in Rollen (Coils), Dicke über 10 mm
Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, in Coils, Dicke > 10 mm
Edelstahlstab (Rund, Vierkant, Flach), kaltfertiggestellt (z.B. V2A, V4A Stabstahl)
Stabstahl aus nicht rostendem Stahl (Inox), kalthergestellt, Nickelgehalt ≥ 2,5 %
Edelstahlband mit einer Breite unter 600 mm (schmales Coil oder Zuschnitt)
Flachgewalztes Edelstahlband, Breite < 600 mm, andere
Edelstahlrohre aus nicht rostendem Stahl → fallen unter Kapitel 73 (Waren aus Eisen oder Stahl)!
Geschweißte Edelstahlrohre, kreisförmiger Querschnitt, kaltgezogen oder kaltgewalzt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Edelstahl (7219) ≠ Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, nicht in Coils, Dicke 4,75–10 mm (7219)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Warmgewalztes Edelstahlblech, nicht in Rollen (Platten), Dicke 4,75–10 mm, Nickelgehalt ≥ 2,5 %. Für Edelstahl bleibt die Zolltarifnummer 7219.34.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Edelstahl (7219) ≠ Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, in Coils, Dicke > 10 mm (7219)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Warmgewalztes Edelstahlband in Rollen (Coils), Dicke über 10 mm. Für Edelstahl bleibt die Zolltarifnummer 7219.34.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Edelstahl (7219) ≠ Stabstahl aus nicht rostendem Stahl (Inox), kalthergestellt, Nickelgehalt ≥ 2,5 % (7222)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Edelstahlstab (Rund, Vierkant, Flach), kaltfertiggestellt (z.B. V2A, V4A Stabstahl). Für Edelstahl bleibt die Zolltarifnummer 7219.34.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere unedle Metalle oder Fertigwaren aus Edelstahl sind in anderen Kapiteln eingereiht. Zwei Beispiele:
Warmgewalztes Edelstahlblech, nicht in Rollen (Platten), Dicke 4,75–10 mm, Nickelgehalt ≥ 2,5 %
Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, nicht in Coils, Dicke 4,75–10 mm
Warmgewalztes Edelstahlband in Rollen (Coils), Dicke über 10 mm
Flachgewalztes Edelstahlblech, warmgewalzt, in Coils, Dicke > 10 mm
Edelstahlstab (Rund, Vierkant, Flach), kaltfertiggestellt (z.B. V2A, V4A Stabstahl)
Stabstahl aus nicht rostendem Stahl (Inox), kalthergestellt, Nickelgehalt ≥ 2,5 %
Edelstahlband mit einer Breite unter 600 mm (schmales Coil oder Zuschnitt)
Flachgewalztes Edelstahlband, Breite < 600 mm, andere
Edelstahlrohre aus nicht rostendem Stahl → fallen unter Kapitel 73 (Waren aus Eisen oder Stahl)!
Geschweißte Edelstahlrohre, kreisförmiger Querschnitt, kaltgezogen oder kaltgewalzt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Edelstahl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Edelstahl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr nach Deutschland / EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Für Edelstahlblech aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 25,3 % zusätzlich zum regulären Zollsatz.
Für Edelstahlblech aus Indien gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 35,3 % sowie ein Ausgleichszoll von 7,5 %.
Für Edelstahlerzeugnisse gilt eine EU-Schutzmaßnahme mit einem zusätzlichen Zoll von 25 % bei Überschreitung bestimmter Einfuhrmengen.
Edelstahl (Eisen und Stahl) unterliegt dem Carbon Border Adjustment Mechanism. Bei der Einfuhr muss über die entstandenen CO₂-Emissionen berichtet werden. Mehr erfahren →
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Ein dauerhafter Strafzoll, der erhoben wird, um unfaire Subventionen im Herkunftsland auszugleichen.
Einfuhrabgaben berechnen
Der effektive Zollsatz für Edelstahl aus Drittländern beträgt 0 % Drittlandszoll zzgl. eines möglichen Schutz-Zusatzzolls (Safeguard 696) von 25 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus China ist ein Antidumpingzoll von 25,3 %, aus Indien ein Antidumpingzoll von 35,3 % sowie ein Ausgleichszoll von 7,5 % zu berücksichtigen.
Ausfuhr aus Deutschland / EU
Exportbeschränkungen und Genehmigungen
Edelstahlerzeugnisse können unter Umständen einem doppelten Verwendungszweck (zivil und militärisch) unterliegen und eine Ausfuhrgenehmigung erfordern. Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Metalle & Halbzeuge
Verwandte Zolltarifnummern für andere Metalle und Stahlerzeugnisse.
