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IndustriechemieKapitel 28Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver: 2818.20.00.90.0

Die Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver lautet 2818.20.00.90.0. Sie gilt für reines, nicht aktiviertes Aluminiumoxid (Al2O3) in Pulverform, das nicht als künstlicher Korund oder Aluminiumhydroxid eingestuft wird.

Aluminiumoxid-Pulver Produktbild

Aluminiumoxid-Pulver (Al2O3) ist ein weißes, feinkristallines anorganisches Pulver, das durch Calcinieren von Aluminiumhydroxid gewonnen wird. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Reinheit, Aktivierung und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aluminiumoxid-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
  • Position: 2818 - Aluminiumoxid (einschließlich künstlicher Korund); Aluminiumhydroxid
  • Unterposition: 2818 20 - anderes Aluminiumoxid
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2818 2000 90 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver erfordert genaue Kenntnis der chemischen Zusammensetzung und des Verwendungszwecks. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver

Der HS-Code für Aluminiumoxid-Pulver lautet 2818.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2818.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2818.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2818.20.00.90.0.

Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Die Position 2818 erfasst Aluminiumoxid, künstlichen Korund und Aluminiumhydroxid. Die Unterposition 2818.20 (anderes Aluminiumoxid) ist einschlägig, wenn keine der spezielleren Unterpositionen (künstlicher Korund, aktiviertes Oxid, Hydroxid) zutrifft.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver

Alternative Einreihung

2818.10.11.90.0 4,0 %

künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm

Alternative Einreihung

2818.10.91.90.0 4,0 %

künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm

Alternative Einreihung

2818.20.00.10.0 4,0 %

aktiviertes Aluminiumoxid (spez. Oberfläche ≥350 m²/g)

Alternative Einreihung

2818.30.00.20.0 4,0 %

Aluminiumhydroxid-Pulver

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm (2818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm (2818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ aktiviertes Aluminiumoxid (spez. Oberfläche ≥350 m²/g) (2818)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere Einreihungsmöglichkeit außerhalb der Position 2818 besteht in folgenden Fällen:

Alternative Einreihung

2818.10.11.90.0 4,0 %

künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm

Alternative Einreihung

2818.10.91.90.0 4,0 %

künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm

Alternative Einreihung

2818.30.00.20.0 4,0 %

Aluminiumhydroxid-Pulver

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9802/12-12818.20.00.90.0
Calciniertes Al2O3-Pulver, Reinheit >99%, nicht aktiviert
DE16443/12-12818.20.00.90.0
Al2O3-Mikropulver, Reinheit >99%, kein künstlicher Korund
DE3850/14-12818.20.00.90.0
Pulverförmiges Al2O3, 99,7%, für Isolatoren
DEBTI1632/22-12818.20.00.90.0
High Purity Alumina, alpha-Al2O3, für Saphirherstellung
DEBTI38621/24-12818.10.11.90.0
Künstlicher Korund als Schleifmittel, Al2O3 ≥98,5%
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,0 %

Drittlandszoll

USA4,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Aluminiumoxid-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Aluminiumoxid-Pulver aus Ihrem Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Aluminiumoxid-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver (Al2O3, Reinheit >99 %) lautet 2818.20.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für nicht aktiviertes, nicht als künstlicher Korund eingestuftes Aluminiumoxid in Pulverform. Die Einreihung erfolgt in die Unterposition 2818.20 (anderes Aluminiumoxid) der Kombinierten Nomenklatur.

Welchen HS-Code hat Aluminiumoxid-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Aluminiumoxid-Pulver lautet 281820. Er umfasst Aluminiumoxide, ausgenommen künstlichen Korund und Aluminiumhydroxid. Auf EU-Ebene wird der Code um zwei Stellen zur KN 28182000 und um weitere zwei Stellen zum TARIC-Code 2818200090 ergänzt, woraus die vollständige Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 resultiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aluminiumoxid-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Aluminiumoxid-Pulver unter der Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 beträgt 4 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Aluminiumoxid-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu künstlichem Korund (2818.10), der als Schleifmittel konfektioniert ist und eine spezifische Kristallstruktur aufweist. Eine weitere Alternative ist aktiviertes Aluminiumoxid (2818.20.00.10) mit einer spezifischen Oberfläche ≥350 m²/g. Reines, calciniertes Al2O3-Pulver ohne diese Eigenschaften fällt unter 2818.20.00.90.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Zollabfertigung verzögert oder die Ware zurückgewiesen werden. Zudem können Exportkontrollen (Dual Use) umgangen werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aluminiumoxid-Pulver?

Ja, für Aluminiumoxid-Pulver gelten besondere Maßnahmen: Eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (478) kann erforderlich sein, da das Pulver auch militärisch verwendbar ist. Bei Abfallqualitäten greift die Einfuhrkontrolle für Abfälle (755). Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (119) und Schiffsbau (117), sofern die Ware entsprechend verwendet wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver ist 11-stellig: 2818.20.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (281820), der 8-stelligen KN (28182000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2818200090) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aluminiumoxid-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Aluminiumoxid-Pulver ist die Position 2818.20 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze durch Handelsabkommen oder technische Anpassungen verschieben. Eine regelmäßige Prüfung der aktuellen Fassung wird empfohlen.

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