Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 28 - ANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN
- Position: 2818 - Aluminiumoxid (einschließlich künstlicher Korund); Aluminiumhydroxid
- Unterposition: 2818 20 - anderes Aluminiumoxid
Zolltarifnummer: 2818 2000 90 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver erfordert genaue Kenntnis der chemischen Zusammensetzung und des Verwendungszwecks. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver
Der HS-Code für Aluminiumoxid-Pulver lautet 2818.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2818.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2818.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2818.20.00.90.0.
Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Die Position 2818 erfasst Aluminiumoxid, künstlichen Korund und Aluminiumhydroxid. Die Unterposition 2818.20 (anderes Aluminiumoxid) ist einschlägig, wenn keine der spezielleren Unterpositionen (künstlicher Korund, aktiviertes Oxid, Hydroxid) zutrifft.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver
Alternative Einreihung
künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm
Alternative Einreihung
künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm
Alternative Einreihung
aktiviertes Aluminiumoxid (spez. Oberfläche ≥350 m²/g)
Alternative Einreihung
Aluminiumhydroxid-Pulver
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm (2818)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm (2818)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aluminiumoxid-Pulver (2818) ≠ aktiviertes Aluminiumoxid (spez. Oberfläche ≥350 m²/g) (2818)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminiumoxid-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2818.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere Einreihungsmöglichkeit außerhalb der Position 2818 besteht in folgenden Fällen:
Alternative Einreihung
künstlicher Korund, Al2O3 ≥98,5 GHT, Pulver <10mm
Alternative Einreihung
künstlicher Korund, Al2O3 <98,5 GHT, Pulver <10mm
Alternative Einreihung
Aluminiumhydroxid-Pulver
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminiumoxid-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminiumoxid-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Aluminiumoxid-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Aluminiumoxid-Pulver aus Ihrem Ursprungsland.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Aluminiumoxid-Pulver angefragt:
Silikonschaum
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
Dl-Methionin
2930.40.90.00.0 · 6,5 %
Carboxymethylcellulose
3912.31.00.00.0 · 6,5 %
Hitzebeständiger Silikonkleber
3214.10.10.00.0 · 5 %
Aktivierte Bleicherde
3802.90.00.90.0 · 5,7 %
Chrompicolinat
2933.39.99.90.0 · nicht ermittelt
Cyclohexanon
2914.22.00.00.0 · 5,5 %
Rna
2934.99.90.90.0 · 6,5 %
Calciumcitrat
2918.15.00.90.0 · 6,5 %
