Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3912.31.00.00.0 ist Teil der folgenden hierarchischen Gliederung des Harmoniserten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionCellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen3912
- UnterpositionCelluloseether391231
- ZolltarifnummerCarboxymethylcellulose und ihre Salze
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Carboxymethylcellulose
Der HS-Code für Carboxymethylcellulose lautet 3912.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3912.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3912.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3912.31.00.00.0.
Einreihung von Carboxymethylcellulose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Carboxymethylcellulose gelten besondere Ausfuhrkontrollen gemäß der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase und der Abfallverbringungsverordnung. Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Carboxymethylcellulose
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKlebstoffe, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger – relevant, wenn Carboxymethylcellulose als Lebensmittelkleber in verkaufsfertiger Aufmachung (vZTA DE11636/17-1) | 3506.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Celluloseether – falls nicht eindeutig Carboxymethylcellulose, sondern andere Celluloseether | 3912.39.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen – bei Mischungen/Zubereitungen mit CMC | 3824.99.93.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Carboxymethylcellulose (3912) ≠ Klebstoffe, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger – relevant, wenn Carboxymethylcellulose als Lebensmittelkleber in verkaufsfertiger Aufmachung (vZTA DE11636/17-1) (3506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carboxymethylcellulose bleibt die Zolltarifnummer 3912.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carboxymethylcellulose (3912) ≠ Andere Celluloseether – falls nicht eindeutig Carboxymethylcellulose, sondern andere Celluloseether (3912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carboxymethylcellulose bleibt die Zolltarifnummer 3912.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Carboxymethylcellulose (3912) ≠ Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen – bei Mischungen/Zubereitungen mit CMC (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Carboxymethylcellulose bleibt die Zolltarifnummer 3912.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den obigen Alternativen kann für CMC-haltige Erzeugnisse auch eine Einreihung außerhalb von Kapitel 39 in Betracht kommen. Besonders bei pharmazeutischen Anwendungen oder bestimmten technischen Produkten sind folgende Kapitel relevant:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKlebstoffe, in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger – relevant, wenn Carboxymethylcellulose als Lebensmittelkleber in verkaufsfertiger Aufmachung (vZTA DE11636/17-1) | 3506.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen – bei Mischungen/Zubereitungen mit CMC | 3824.99.93.90.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Carboxymethylcellulose (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10275/23-1 | Carboxymethylether; Natriumsalz; CAS-Nr. 9004-32-4 in Pulverform mit einer Reinheit von >= 99 % | 3912.31.00.00.0 |
| DE12879/14-1 | Croscarmellose Natrium (vernetzter Carboxymethylether der Cellulose, Natriumsalz), CAS-Nr. 74811-65-7 | 3912.31.00.00.0 |
| DEBTI39501/22-1 | Croscarmellose Natrium (vernetzter Carboxymethylether der Cellulose, Natriumsalz) in Form eines weißen Pulvers für den Pharmabereich | 3912.31.00.00.0 |
| DE11636/17-1 | Lebensmittelkleber mit Carboxymethylcellulose (E466) in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3506.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Carboxymethylcellulose
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihre Carboxymethylcellulose aus der 11-stelligen Zolltarifnummer 3912.31.00.00.0. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Menge an, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollpräferenzen zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Die folgenden Produkte werden ebenfalls im Kapitel 39 oder in benachbarten Abschnitten eingereiht und können hilfreiche Vergleichsfälle sein: