Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Calciumcitrat gliedert sich hierarchisch wie folgt:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCarbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2918
- UnterpositionCarbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate291811
- UnterpositionSalze und Ester der Citronensäure291815
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calciumcitrat
Der HS-Code für Calciumcitrat lautet 2918.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.15.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0.
Einreihung von Calciumcitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Calciumcitrat gelten besondere Ausfuhrkontrollen, insbesondere sofern es sich um Abfälle oder chemische Verbindungen handelt, die unter die REACH-Verordnung fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calciumcitrat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat | 3824.99.25.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3824.99.25.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Calciumcitrat (2918) ≠ Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Calciumcitrat (2918) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung von Calciumcitrat in andere Kapitel ist nur bei erheblich abweichender Beschaffenheit denkbar:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat | 3824.99.25.00.0 | 6,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3824.99.25.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Calciumcitrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9840/09-1 | Tricalciumdicitrat; chemisch einheitliches Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 813-94-5, weißes Pulver. Einreihung als anderes Salz der Citronensäure unter 2918.15.00.90.0. | 2918.15.00.90.0 |
| DE9851/09-1 | Calciumcitrat; chemisch einheitliche Verbindung, Reinheit mindestens 97,5 %, weißes geruchloses Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0 als Carbonsäure mit Alkoholfunktion. | 2918.15.00.90.0 |
| DEBTI47206/24-1 | Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat; Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 5785-44-4, feines weißes Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0. | 2918.15.00.90.0 |
| DEBTI43026/21-1 | Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat; chemisch einheitliches Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 5785-44-4, feines weißes Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0. | 2918.15.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner für Calciumcitrat
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit deren Zolltarifnummern.