Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Calciumcitrat gliedert sich hierarchisch wie folgt:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
- Unterposition: 2918 15 - Salze und Ester der Citronensäure
Zolltarifnummer: 2918 1500 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte zolltarifliche Einreihung von Calciumcitrat hängt von der chemischen Reinheit ab. Für eine sichere Bestimmung Ihrer Ware nutzen Sie den digitalen Klassifizierungsassistenten →
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calciumcitrat
Der HS-Code für Calciumcitrat lautet 2918.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.15.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0.
Einreihung von Calciumcitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Calciumcitrat gelten besondere Ausfuhrkontrollen, insbesondere sofern es sich um Abfälle oder chemische Verbindungen handelt, die unter die REACH-Verordnung fallen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calciumcitrat
Alternative Einreihung
Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Calciumcitrat (2918) ≠ Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Calciumcitrat (2918) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung von Calciumcitrat in andere Kapitel ist nur bei erheblich abweichender Beschaffenheit denkbar:
Alternative Einreihung
Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calciumcitrat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Calciumcitrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Zollrechner für Calciumcitrat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Calciumcitrat. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. das Gewicht ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit deren Zolltarifnummern.
Harnstoff
2924.19.00.90.0 · 6,5 %
Magnesiumnitrat
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Cyanursäure
2933.69.80.60.0 · 6,5 %
Lösungsmittel
3814.00.90.99.0 · 6,5 %
Polydextrose
3907.10.00.00.0 · 6,5 %
Acryl-Dichtstoff
3214.10.10.00.0 · 5 %
L-Theanin
2922.50.00.90.0 · 6,5 %
Härter
3824.99.92.99.0 · 6,5 %
Carnauba-Wachs
1521.10.00.00.0 · 0 %
