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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Calciumcitrat: 2918.15.00.90.0

Die Zolltarifnummer für chemisch einheitliches Calciumcitrat (Tricalciumdicitrat) lautet gemäß Verbindlicher Zolltarifauskunft (vZTA) 2918.15.00.90.0. Diese Position erfasst Salze und Ester der Citronensäure. Die Einreihung gilt für Reinheiten ab 97 %, unabhängig vom Hydratisierungsgrad.

Calciumcitrat Produktbild

Für Calciumcitrate sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Calciumcitrat beschreiben, z. B. Calcium-Citrat: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Calciumcitrat gliedert sich hierarchisch wie folgt:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2918 - Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2918 11 - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2918 15 - Salze und Ester der Citronensäure
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2918 1500 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte zolltarifliche Einreihung von Calciumcitrat hängt von der chemischen Reinheit ab. Für eine sichere Bestimmung Ihrer Ware nutzen Sie den digitalen Klassifizierungsassistenten →

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Calciumcitrat

Der HS-Code für Calciumcitrat lautet 2918.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2918.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2918.15.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2918.15.00.90.0.

Einreihung von Calciumcitrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Calciumcitrat gelten besondere Ausfuhrkontrollen, insbesondere sofern es sich um Abfälle oder chemische Verbindungen handelt, die unter die REACH-Verordnung fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Calciumcitrat

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 6,5 %

Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3824.99.25.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Calciumcitrat (2918) ≠ Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Calciumcitrat (2918) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Calciumcitrat bleibt die Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung von Calciumcitrat in andere Kapitel ist nur bei erheblich abweichender Beschaffenheit denkbar:

Alternative Einreihung

3824.99.25.00.0 6,5 %

Pyrolignite (z. B. Calciumpyrolignit); rohes Calciumtartrat; rohes Calciumcitrat

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3824.99.25.00.0 6,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Calciumcitrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Calciumcitrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9840/09-12918.15.00.90.0
Tricalciumdicitrat; chemisch einheitliches Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 813-94-5, weißes Pulver. Einreihung als anderes Salz der Citronensäure unter 2918.15.00.90.0.
DE9851/09-12918.15.00.90.0
Calciumcitrat; chemisch einheitliche Verbindung, Reinheit mindestens 97,5 %, weißes geruchloses Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0 als Carbonsäure mit Alkoholfunktion.
DEBTI47206/24-12918.15.00.90.0
Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat; Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 5785-44-4, feines weißes Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0.
DEBTI43026/21-12918.15.00.90.0
Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat; chemisch einheitliches Salz der Citronensäure, Reinheit mindestens 97 %, CAS 5785-44-4, feines weißes Pulver. Einreihung unter 2918.15.00.90.0.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Calciumcitrat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Calciumcitrat. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. das Gewicht ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Calciumcitrate

Welche Zolltarifnummer hat Calciumcitrat?

Die Zolltarifnummer für chemisch einheitliches Calciumcitrat (Tricalciumdicitrat) lautet 2918.15.00.90.0. Dies gilt für das wasserfreie Salz ebenso wie für das Tetrahydrat, sofern die Reinheit mindestens 97 % beträgt. Die Position erfasst Salze und Ester der Citronensäure.

Welchen HS-Code hat Calciumcitrat?

Der HS-Code für Calciumcitrat ist 2918.15. Er ist sechsstellig und basiert auf dem Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung von Waren. Die Position 2918 umfasst Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen; die Unterposition 2918.15 erfasst Salze und Ester der Citronensäure.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Calciumcitrat?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Calciumcitrat der Zolltarifnummer 2918.15.00.90.0 beträgt 6,5 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich Calciumcitrat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung zu anderen Citratsalzen erfolgt über das Kation: Calciumcitrat wird unter 2918.15.00.90.0 eingereiht, während Natriumcitrat unter 2918.15.00.11.0 fällt. Zur Alternative rohes Calciumcitrat unter 3824.99.25.00.0 besteht der Unterschied in der Reinheit – chemisch einheitliche Ware ab 97 % gehört in Kapitel 29.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Calciumcitrat verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Abfertigung sowie zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem riskieren Sie, dass die Ware von den Zollbehörden beschlagnahmt oder zurückgewiesen wird. Eine korrekte Einreihung ist daher unabdingbar.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Calciumcitrat?

Ja, für Calciumcitrat gelten Einfuhrkontrollen gemäß der REACH-Verordnung (Code 761). Es muss geprüft werden, ob der eingeführte chemische Stoff REACH-konform registriert ist. Für Ausfuhren gelten zudem Kontrollen für Abfälle (Code 751), falls es sich um ein Abfallprodukt handelt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Calciumcitrat?

Die Zolltarifnummer für Calciumcitrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer nach der deutschen TARIC-Erweiterung. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2918.15), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2918.15.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (2918.15.00.90) und der nationalen 11. Stelle .0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Calciumcitrat?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder der TARIC-Unterpositionen jährlich zum 1. Januar ändern. Für Calciumcitrat ist die Position 2918.15 seit Jahren stabil, aber die 11. Stelle kann sich bei Neufassungen der nationalen Warenverzeichnisse ändern.

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