Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Ampulle gliedert sich in Abschnitt XIII, Kapitel 70, Position 7010 und Unterposition 7010.10.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionFlaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas7010
- ZolltarifnummerAmpullen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ampulle
Der HS-Code für Ampulle lautet 7010.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7010.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7010.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7010.10.00.00.0.
Einreihung von Ampulle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 7010 nennt ausdrücklich Ampullen. AV 3a bestimmt, dass die speziellste Position (7010.10) vorgeht. Die AV 6 gilt für die Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ampulle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse > 0,055 l – nur relevant für größere Glasflakons/Flaschchen, nicht für typische Ampullen | 7010.90.71.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungAndere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse ≤ 0,055 l – Auffangposition für Glasbehältnisse, die nicht als Ampullen spezifiziert sind | 7010.90.79.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungKunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39) | 3923.30.10.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungKunststoffampullen/Spritzenpatronen als medizinische Instrumente (z. B. Insulinpumpen-Karpulen) – vZTA DE10890/10-1 | 9018.31.10.00.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ampulle (7010) ≠ Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse > 0,055 l – nur relevant für größere Glasflakons/Flaschchen, nicht für typische Ampullen (7010) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ampulle (7010) ≠ Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse ≤ 0,055 l – Auffangposition für Glasbehältnisse, die nicht als Ampullen spezifiziert sind (7010) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ampulle (7010) ≠ Kunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39) (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere bei Kunststoffampullen ohne medizintechnische Funktion in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39) | 3923.30.10.00.0 | 3 % |
| Alternative EinreihungKunststoffampullen/Spritzenpatronen als medizinische Instrumente (z. B. Insulinpumpen-Karpulen) – vZTA DE10890/10-1 | 9018.31.10.00.0 | 3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ampulle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4195/14-1 | Ampullen (Einkammerkarpulen) aus Borsilikatglas, als Medikamentenbehältnisse für Pens/Autoinjektoren – eingereiht als 'Ampullen aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken' | 7010.10.00.00.0 |
| DE10890/10-1 | Ampullensystem (Accu-Chek Spirit Cartridge-System) aus Kunststoff für Insulinpumpen – eingereiht als 'medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff mit Nadel' | 7010.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen
Zollrechner für Ampulle
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ampulle mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export
Exportmaßnahmen
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