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MedizintechnikKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ampulle: 7010.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ampulle (7010.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ampulle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ampulle Produktbild

Ampullen aus Glas werden als Transport- oder Verpackungsbehältnisse in Position 7010 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt vom Material und der Funktion ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ampulle beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Ampulle gliedert sich in Abschnitt XIII, Kapitel 70, Position 7010 und Unterposition 7010.10.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7010 - Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7010 1000 00 0 - Ampullen

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Ampulle erfordert genaue Angaben zu Material und Verwendungszweck. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ampulle

Der HS-Code für Ampulle lautet 7010.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7010.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7010.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7010.10.00.00.0.

Einreihung von Ampulle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln. Position 7010 nennt ausdrücklich Ampullen. AV 3a bestimmt, dass die speziellste Position (7010.10) vorgeht. Die AV 6 gilt für die Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ampulle

Alternative Einreihung

7010.90.71.00.0 3,0 %

Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse > 0,055 l – nur relevant für größere Glasflakons/Flaschchen, nicht für typische Ampullen

Alternative Einreihung

7010.90.79.00.0 3,0 %

Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse ≤ 0,055 l – Auffangposition für Glasbehältnisse, die nicht als Ampullen spezifiziert sind

Alternative Einreihung

3923.30.10.00.0 3,0 %

Kunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39)

Alternative Einreihung

9018.31.10.00.0 3,0 %

Kunststoffampullen/Spritzenpatronen als medizinische Instrumente (z. B. Insulinpumpen-Karpulen) – vZTA DE10890/10-1

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ampulle (7010) ≠ Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse > 0,055 l – nur relevant für größere Glasflakons/Flaschchen, nicht für typische Ampullen (7010)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ampulle (7010) ≠ Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse ≤ 0,055 l – Auffangposition für Glasbehältnisse, die nicht als Ampullen spezifiziert sind (7010)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ampulle (7010) ≠ Kunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39) (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ampulle bleibt die Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere bei Kunststoffampullen ohne medizintechnische Funktion in Betracht:

Alternative Einreihung

7010.90.71.00.0 3,0 %

Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse > 0,055 l – nur relevant für größere Glasflakons/Flaschchen, nicht für typische Ampullen

Alternative Einreihung

7010.90.79.00.0 3,0 %

Andere Glasbehältnisse, pharmazeutische Erzeugnisse ≤ 0,055 l – Auffangposition für Glasbehältnisse, die nicht als Ampullen spezifiziert sind

Alternative Einreihung

3923.30.10.00.0 3,0 %

Kunststoffampullen als Transport-/Verpackungsbehältnisse (Kapitel 39)

Alternative Einreihung

9018.31.10.00.0 3,0 %

Kunststoffampullen/Spritzenpatronen als medizinische Instrumente (z. B. Insulinpumpen-Karpulen) – vZTA DE10890/10-1

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ampulle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ampulle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4195/14-17010.10.00.00.0
Ampullen (Einkammerkarpulen) aus Borsilikatglas, als Medikamentenbehältnisse für Pens/Autoinjektoren – eingereiht als 'Ampullen aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken'
DE10890/10-17010.10.00.00.0
Ampullensystem (Accu-Chek Spirit Cartridge-System) aus Kunststoff für Insulinpumpen – eingereiht als 'medizinisches Instrument in Form einer Spritze aus Kunststoff mit Nadel'
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Ampulle

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ampulle mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ampullen

Welche Zolltarifnummer hat Ampulle?

Die Zolltarifnummer für Ampulle lautet 7010.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Ampullen aus Glas, die als Transport- oder Verpackungsbehältnisse für flüssige Arzneimittel dienen. Die Einreihung basiert auf Position 7010, Unterposition 7010.10, und wird durch vZTA DE4195/14-1 bestätigt.

Welchen HS-Code hat Ampulle?

Der HS-Code für Ampulle lautet 701010. Er umfasst Ampullen aus Glas, die zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendet werden. Der HS-Code ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ampulle?

Der Drittlandszollsatz für Ampulle beträgt 3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Ampulle zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Ampulle hängt vom Material und der Funktion ab. Glasampullen fallen unter Position 7010, während Kunststoffampullen ohne medizintechnische Funktion als Alternative in Kapitel 39 (Kunststoffbehältnisse) eingereiht werden. Ampullen mit medizinischer Instrumentenfunktion, wie Karpulen für Insulinpumpen, sind dagegen als Spritzen der Position 9018 zuzuordnen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ampulle verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unseren Klassifizierungsassistenten nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ampulle?

Für Ampullen der Zolltarifnummer 7010.10.00.00.0 sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Embargos bekannt. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften für Glaswaren. Bei medizinischen Ampullen können zusätzliche Anforderungen aus dem Arzneimittelrecht bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ampulle?

Die Zolltarifnummer für Ampulle ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7010.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (701010), der 8-stelligen KN (70101000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7010100000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ampulle?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 7010 für Ampullen ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Einreihung noch korrekt ist.

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