Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 für die N95-Maske zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte NomenklaturGesichtsschutzmasken63079093
- Kombinierte Nomenklaturfiltrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149; andere Masken, die einer ähnlichen Norm für Masken als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen Partikel entsprechen63079093
- TARICaus Vliesstoffen6307909311
- TARICfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken6307909311
- Zolltarifnummerfiltrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für N95-maske
Der HS-Code für N95-maske lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.93.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.93.11.0.
Einreihung von N95-maske nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind die rechtliche Grundlage für die Einreihung. Für die N95-Maske sind folgende AV von besonderer Bedeutung:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für N95-maske
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken – andere) | 6307.90.93.19.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungandere (Gesichtsschutzmasken – andere) | 6307.90.93.20.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungmedizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| N95-maske (6307) ≠ andere (filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 und ähnliche Masken – andere) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N95-maske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| N95-maske (6307) ≠ andere (Gesichtsschutzmasken – andere) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N95-maske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| N95-maske (6307) ≠ medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683 (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für N95-maske bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.93.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von N95-maske (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI1020/21-1 | KN95-Filtrierende Halbmaske (chinesisches Äquivalent zu N95) | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42721/20-1 | FFP2-Atemschutzmaske FT-32 | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42722/20-1 | FFP2-Atemschutzmaske NR D | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI33017/23-1 | FFP2-Feinstaubmaske mit Ausatemventil | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI42724/20-1 | FFP3-Atemschutzmaske mit Ventil | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI45326/23-1 | FFP3-Feinstaubmaske | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI41456/24-1 | FFP2-Feinstaubmaske mit Ventil | 6307.90.93.11.0 |
| DEBTI18832/24-2 | FFP1-Halbmaske (andere – 6307.90.93.20.0) | 6307.90.93.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für N95-Masken
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre N95-Maske. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. das Gewicht ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Folgende Produkte aus der Medizintechnik haben eine eigene Zolltarifnummer und können für den Vergleich herangezogen werden.