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Textilien, BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Arbeitsschuh: 6403.40.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh (6403.40.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Arbeitsschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Arbeitsschuh Produktbild

Arbeitsschuhe mit Metallschutz in der Vorderkappe und überwiegendem Lederoberteil werden unter die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Obermaterials ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingeordnet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 4000 00 0 - andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Arbeitsschuhen ist entscheidend. Bei Abweichungen in Material oder Verwendungszweck kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Der HS-Code für Arbeitsschuh lautet 6403.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.40.00.00.0.

Einreihung von Arbeitsschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Arbeitsschuhs erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1), da die Position 6403 und die Unterposition 640340 den Schuh eindeutig durch seine Merkmale (Lederoberteil, Metallschutz) beschreiben. AV 3b ist nicht anzuwenden, da keine zusammengesetzte Ware vorliegt. Die Anwendung der AV 6 führt zur genauen Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht)6401.10.00.00.0 8,0 %
Alternative Einreihungandere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz6402.91.10.00.0 8,0 %
Alternative Einreihungandere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz6402.99.05.00.0 8,0 %
Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen, andere6404.19.90.00.0 8,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Arbeitsschuh (6403) ≠ Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht) (6401)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Arbeitsschuh (6403) ≠ andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz (6402)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Arbeitsschuh (6403) ≠ andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz (6402)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte der Arbeitsschuh nicht unter die Position 6403 fallen, kommen möglicherweise andere Kapitel in Betracht. Nachfolgend eine Einreihungsalternative außerhalb der 8-stelligen Unterposition 6403.40.00.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSchuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht)6401.10.00.00.0 8,0 %
Alternative Einreihungandere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz6402.91.10.00.0 8,0 %
Alternative Einreihungandere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz6402.99.05.00.0 8,0 %
Alternative EinreihungSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen, andere6404.19.90.00.0 8,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arbeitsschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitsschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE15674/16-1Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff und Leder6403.40.00.00.0
DEBTI7205/21-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Leder und Kunststoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI20325/18-1Sicherheitssandale, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Spinnstoff, Kautschuk, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI19112/21-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder/Spinnstoff/Kunststoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI7203/21-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Leder/Spinnstoff/Kunststoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI31729/24-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI31728/24-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEF/3104/06-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
DE1602/13-1Sicherheitshalbschuh S1 Scuti, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DEBTI28413/19-1Sicherheitsschuhe S3, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
DE21416/14-1Sicherheitshalbschuhe S3, Laufsohlen Kautschuk, Oberteil Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
DE2712/15-1Sicherheitssandalen, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DE2709/15-1Sicherheitssandalen, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz6403.40.00.00.0
DE2713/15-1Sicherheitsschuhe, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder, Metallschutz6403.40.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China8,0 %Drittlandszoll
USA8,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand8,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Arbeitsschuh

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Arbeitsschuhe aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrzölle

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Welche Zolltarifnummer hat Arbeitsschuh?

Die zolltarifliche Einreihung für Arbeitsschuh (Sicherheitsschuh mit Metallschutz in der Vorderkappe und überwiegendem Lederoberteil) erfolgt unter der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6403.40, der Kombinierten Nomenklatur 6403.40.00 und dem TARIC-Code 6403.40.00.00 zusammen. Die Position 6403 erfasst Schuhe mit Oberteil aus Leder, die Unterposition 6403.40 spezifiziert Schuhe mit Metallschutz.

Welchen HS-Code hat Arbeitsschuh?

Der harmonisierte Systemcode (HS-Code) für Arbeitsschuh lautet 6403.40. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die im Rahmen des Harmonisierten Systems zur Klassifizierung von Schuhen mit Lederoberteil und Metallschutz verwendet wird. Auf dieser Basis wird die nationale Zolltarifnummer in der EU entwickelt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Arbeitsschuh?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Arbeitsschuh der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 beträgt 8 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens oder einer Zollunion kann der Satz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Arbeitsschuh zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Schuharten erfolgt über das Material des Oberteils und die Ausstattung mit Metallschutz. Arbeitsschuhe mit Lederoberteil fallen unter 6403.40, während wasserdichte Gummistiefel mit Metallschutz der Position 6401 zugeordnet werden. Alternative Einreihungen sind möglich bei Kunststoffoberteil (6402) oder bei überwiegendem Spinnstoffoberteil (6404). Die korrekte Klassifizierung erfordert die genaue Bestimmung der Beschaffenheit.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Arbeitsschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu erheblichen Nachteilen führen: Sie riskieren eine fehlerhafte Zollberechnung, die zu Nachzahlungen, Verzugszinsen oder Bußgeldern führen kann. Zudem können Einfuhrkontrollen und Sanktionen wegen Verstoßes gegen Maßnahmen wie das Einfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle ausgelöst werden. Im Zweifel ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Arbeitsschuh?

Ja, für Arbeitsschuhe der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen (Maßnahme 745) sowie von Robbenerzeugnissen (Maßnahme 746) ist in der EU grundsätzlich verboten. Daher müssen Importeure sicherstellen, dass ihre Arbeitsschuhe keine solchen Materialien enthalten. Zudem unterliegen Ausfuhren der Kontrolle für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 740).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh?

Die vollständige Zolltarifnummer für Arbeitsschuh ist 11-stellig und lautet 6403.40.00.00.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6403.40), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6403.40.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6403.40.00.00), ergänzt um eine weitere nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Arbeitsschuh?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Arbeitsschuhe unter 6403.40.00.00.0 sind vor allem Anpassungen aufgrund neuer technischer Merkmale oder Änderungen der Zollnomenklatur möglich. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen Fassungen auf der Website der EU-Kommission zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen.

Lassen Sie Ihre Arbeitsschuh in Sekunden klassifizieren

Durch den Import von Arbeitsschuhen entstehen in der Regel Drittlandszoll in Höhe von 8 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Abgaben für Ihr Ursprungsland zu ermitteln.

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