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Textilien, BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Arbeitsschuh: 6403.40.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh (6403.40.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Arbeitsschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Arbeitsschuh Produktbild

Arbeitsschuhe mit Metallschutz in der Vorderkappe und überwiegendem Lederoberteil werden unter die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit des Obermaterials ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Arbeitsschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingeordnet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 4000 00 0 - andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Arbeitsschuhen ist entscheidend. Bei Abweichungen in Material oder Verwendungszweck kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Der HS-Code für Arbeitsschuh lautet 6403.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.40.00.00.0.

Einreihung von Arbeitsschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Arbeitsschuhs erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1), da die Position 6403 und die Unterposition 640340 den Schuh eindeutig durch seine Merkmale (Lederoberteil, Metallschutz) beschreiben. AV 3b ist nicht anzuwenden, da keine zusammengesetzte Ware vorliegt. Die Anwendung der AV 6 führt zur genauen Unterposition.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Alternative Einreihung

6401.10.00.00.0 8,0 %

Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht)

Alternative Einreihung

6402.91.10.00.0 8,0 %

andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz

Alternative Einreihung

6402.99.05.00.0 8,0 %

andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Arbeitsschuh (6403) ≠ Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht) (6401)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Arbeitsschuh (6403) ≠ andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Arbeitsschuh (6403) ≠ andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Arbeitsschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte der Arbeitsschuh nicht unter die Position 6403 fallen, kommen möglicherweise andere Kapitel in Betracht. Nachfolgend eine Einreihungsalternative außerhalb der 8-stelligen Unterposition 6403.40.00.

Alternative Einreihung

6401.10.00.00.0 8,0 %

Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (wasserdicht, Oberteil und Sohle aus Kautschuk/Kunststoff, vulkanisiert/geklebt, nicht genäht)

Alternative Einreihung

6402.91.10.00.0 8,0 %

andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, den Knöchel bedeckend, mit Metallschutz

Alternative Einreihung

6402.99.05.00.0 8,0 %

andere Schuhe mit Oberteil aus Kautschuk/Kunststoff, nicht knöchelhoch, mit Metallschutz

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Arbeitsschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Arbeitsschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE15674/16-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Spinnstoff und Leder
DEBTI7205/21-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Leder und Kunststoff, Metallschutz
DEBTI20325/18-16403.40.00.00.0
Sicherheitssandale, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Spinnstoff, Kautschuk, Metallschutz
DEBTI19112/21-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder/Spinnstoff/Kunststoff, Metallschutz
DEBTI7203/21-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, Oberteil aus Leder/Spinnstoff/Kunststoff, Metallschutz
DEBTI31729/24-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz
DEBTI31728/24-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz
DEF/3104/06-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil aus Leder, Metallschutz
DE1602/13-16403.40.00.00.0
Sicherheitshalbschuh S1 Scuti, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz
DEBTI28413/19-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe S3, Laufsohlen aus Kautschuk, Oberteil Leder, Metallschutz
DE21416/14-16403.40.00.00.0
Sicherheitshalbschuhe S3, Laufsohlen Kautschuk, Oberteil Leder, Metallschutz
DE2712/15-16403.40.00.00.0
Sicherheitssandalen, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz
DE2709/15-16403.40.00.00.0
Sicherheitssandalen, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder/Spinnstoff, Metallschutz
DE2713/15-16403.40.00.00.0
Sicherheitsschuhe, Laufsohlen Kunststoff, Oberteil Leder, Metallschutz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Arbeitsschuh

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Arbeitsschuhe aus Drittländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrzölle

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Arbeitsschuh

Welche Zolltarifnummer hat Arbeitsschuh?

Die zolltarifliche Einreihung für Arbeitsschuh (Sicherheitsschuh mit Metallschutz in der Vorderkappe und überwiegendem Lederoberteil) erfolgt unter der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 6403.40, der Kombinierten Nomenklatur 6403.40.00 und dem TARIC-Code 6403.40.00.00 zusammen. Die Position 6403 erfasst Schuhe mit Oberteil aus Leder, die Unterposition 6403.40 spezifiziert Schuhe mit Metallschutz.

Welchen HS-Code hat Arbeitsschuh?

Der harmonisierte Systemcode (HS-Code) für Arbeitsschuh lautet 6403.40. Dies ist die sechsstellige internationale Warennummer, die im Rahmen des Harmonisierten Systems zur Klassifizierung von Schuhen mit Lederoberteil und Metallschutz verwendet wird. Auf dieser Basis wird die nationale Zolltarifnummer in der EU entwickelt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Arbeitsschuh?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für Arbeitsschuh der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 beträgt 8 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens oder einer Zollunion kann der Satz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Arbeitsschuh zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Schuharten erfolgt über das Material des Oberteils und die Ausstattung mit Metallschutz. Arbeitsschuhe mit Lederoberteil fallen unter 6403.40, während wasserdichte Gummistiefel mit Metallschutz der Position 6401 zugeordnet werden. Alternative Einreihungen sind möglich bei Kunststoffoberteil (6402) oder bei überwiegendem Spinnstoffoberteil (6404). Die korrekte Klassifizierung erfordert die genaue Bestimmung der Beschaffenheit.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Arbeitsschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu erheblichen Nachteilen führen: Sie riskieren eine fehlerhafte Zollberechnung, die zu Nachzahlungen, Verzugszinsen oder Bußgeldern führen kann. Zudem können Einfuhrkontrollen und Sanktionen wegen Verstoßes gegen Maßnahmen wie das Einfuhrverbot für Katzen- und Hundefelle ausgelöst werden. Im Zweifel ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Arbeitsschuh?

Ja, für Arbeitsschuhe der Zolltarifnummer 6403.40.00.00.0 gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen (Maßnahme 745) sowie von Robbenerzeugnissen (Maßnahme 746) ist in der EU grundsätzlich verboten. Daher müssen Importeure sicherstellen, dass ihre Arbeitsschuhe keine solchen Materialien enthalten. Zudem unterliegen Ausfuhren der Kontrolle für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 740).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Arbeitsschuh?

Die vollständige Zolltarifnummer für Arbeitsschuh ist 11-stellig und lautet 6403.40.00.00.0. Diese 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6403.40), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6403.40.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6403.40.00.00), ergänzt um eine weitere nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Arbeitsschuh?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Arbeitsschuhe unter 6403.40.00.00.0 sind vor allem Anpassungen aufgrund neuer technischer Merkmale oder Änderungen der Zollnomenklatur möglich. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen Fassungen auf der Website der EU-Kommission zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen.

Lassen Sie Ihre Arbeitsschuh in Sekunden klassifizieren

Durch den Import von Arbeitsschuhen entstehen in der Regel Drittlandszoll in Höhe von 8 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die genauen Abgaben für Ihr Ursprungsland zu ermitteln.

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