Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken6117
- ZolltarifnummerSchals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schlauchschal
Der HS-Code für Schlauchschal lautet 6117.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.10.00.00.0.
Einreihung von Schlauchschal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Schlauchschals fallen als konfektioniertes Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken unter Position 6117.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schlauchschal
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchals aus anderen Spinnstoffen (nicht gewirkt/gestrickt) | 6214.90.00.99.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewirke aus Baumwolle, gefärbt (nicht konfektioniert) | 6006.22.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewirke aus synthetischen Chemiefasern (nicht konfektioniert) | 6003.30.90.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schlauchschal (6117) ≠ Schals aus anderen Spinnstoffen (nicht gewirkt/gestrickt) (6214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schlauchschal bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schlauchschal (6117) ≠ Gewirke aus Baumwolle, gefärbt (nicht konfektioniert) (6006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schlauchschal bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schlauchschal (6117) ≠ Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (nicht konfektioniert) (6003) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schlauchschal bleibt die Zolltarifnummer 6117.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSchals aus anderen Spinnstoffen (nicht gewirkt/gestrickt) | 6214.90.00.99.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewirke aus Baumwolle, gefärbt (nicht konfektioniert) | 6006.22.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewirke aus synthetischen Chemiefasern (nicht konfektioniert) | 6003.30.90.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schlauchschal (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI19487/21-1 | Schalähnliche Ware, sog. Schlauchschal/Loop, in Erwachsenengröße, aus Gestricken, konfektioniert | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI43735/20-1 | Schalähnliche Ware, sog. Schlauchschal, zweilagig, aus Gewirken, konfektioniert | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI18281/24-1 | Schalähnliche Ware, sog. Schlauchschal/Loop, aus Gestricken, konfektioniert | 6117.10.00.00.0 |
| DE12917/12-1 | Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Schaltuch, zu Rundschal zusammengenäht | 6117.10.00.00.0 |
| DEBTI18074/21-1 | Schalähnliche Ware, sog. Tube-Schal, zu Rundschal zusammengenäht | 6117.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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