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Bau & InstallationKapitel 27Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Asphalt: 2715.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Asphalt (2715.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Asphalt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Asphalt Produktbild

Asphalt ist ein bituminöser Baustoff, der überwiegend im Straßenbau verwendet wird. Die genaue Einreihung hängt von der Zusammensetzung und Verarbeitungsform ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Asphalt beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Asphalt gliedert sich in folgende Hierarchie:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 27 - MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2715 0000 00 0 - Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z.|B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Asphalt hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitungsform ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Asphalt

Der HS-Code für Asphalt lautet 2715.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2715.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2715.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2715.00.00.00.0.

Einreihung von Asphalt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Asphalt in die Position 2715 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) aufgrund des Wortlauts der Position, der bituminöse Mischungen ausdrücklich nennt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Asphalt

Alternative Einreihung

2714.10.00.00.0 0 %

Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande

Alternative Einreihung

2714.90.00.00.0 0 %

Naturbitumen und Naturasphalt - andere

Alternative Einreihung

6807.10.00.00.0 0 %

Waren aus Asphalt - in Rollen

Alternative Einreihung

6807.90.00.00.0 0 %

Waren aus Asphalt - andere

Alternative Einreihung

2713.20.00.00.0 0 %

Bitumen aus Erdöl

Alternative Einreihung

2517.20.00.00.0 0 %

Makadam aus Schlacken, Teermakadam

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Asphalt (2715) ≠ Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande (2714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Asphalt (2715) ≠ Naturbitumen und Naturasphalt - andere (2714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Asphalt (2715) ≠ Waren aus Asphalt - in Rollen (6807)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

2714.10.00.00.0 0 %

Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande

Alternative Einreihung

2714.90.00.00.0 0 %

Naturbitumen und Naturasphalt - andere

Alternative Einreihung

6807.10.00.00.0 0 %

Waren aus Asphalt - in Rollen

Alternative Einreihung

6807.90.00.00.0 0 %

Waren aus Asphalt - andere

Alternative Einreihung

2713.20.00.00.0 0 %

Bitumen aus Erdöl

Alternative Einreihung

2517.20.00.00.0 0 %

Makadam aus Schlacken, Teermakadam

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Asphalt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Asphalt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5018/23-12715.00.00.00.0
Polymermodifiziertes Bitumen; Bituminöse Mischung, hergestellt durch teilweise Vernetzung einer reinen Bitumenmatrix mit einem Polymernetzwerk. Befund: Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix,... Mehr anzeigen
DEBTI19562/20-12715.00.00.00.0
Fischer Dachtdichtstoff DD BITUDICHT SW 300 auf Bitumenbasis. Befund: Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von... Asphaltmastix, Verschnittbitumen.
DE16260/17-12715.00.00.00.0
Bitumenhaltiger Dichtstoff. Befund: Bituminöse Mischung der Position 2715.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Asphalt aus jedem Land.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Asphalt

Welche Zolltarifnummer hat Asphalt?

Asphalt wird unter der Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer klassifiziert bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Bitumen aus Erdöl, die mit Gesteinskörnung vermischt werden. Sie gilt für loses Asphaltmischgut, Gussasphalt und Walzasphalt, wie er im Straßenbau verwendet wird.

Welchen HS-Code hat Asphalt?

Der HS-Code für Asphalt lautet 2715. Er umfasst bituminöse Mischungen, die technisch hergestellt werden. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 entsprechen dem HS-Code 2715. Dieser Code ist international harmonisiert und wird für die statistische Erfassung und Zollabwicklung verwendet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Asphalt?

Der Drittlandszollsatz für Asphalt (Position 2715) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Asphalt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Asphalt erfolgt gegenüber Naturasphalt (Position 2714), Bitumenbahnen (Position 6807) und reinem Bitumen (Position 2713). Eine Alternative ist die Einreihung als konfektionierte Ware, wenn Asphalt zu Platten oder Rollen verarbeitet wurde. Die korrekte Einreihung hängt von der Verarbeitungsform ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Asphalt verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Asphalt ist die korrekte Einreihung unter 2715.00.00.00.0 entscheidend, da andere Positionen wie 6807 oder 2714 abweichende Zollsätze und Maßnahmen haben können.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Asphalt?

Ja, für Asphalt gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der REACH-Verordnung (Chemikalienkontrolle) sowie der Abfallkontrollverordnung, da Asphalt als Abfall eingestuft werden kann. Zudem ist die Ausfuhr von Asphaltabfällen genehmigungspflichtig. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Asphalt?

Die Zolltarifnummer für Asphalt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2715.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2715), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (27150000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2715000000) zusammen. Die vollständige Nummer wird für die Zollanmeldung benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Asphalt?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Asphalt ist die Position 2715 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Maßnahmen oder Zollsätze ändern können.

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