Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Asphalt gliedert sich in folgende Hierarchie:
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 27 - MINERALISCHE BRENNSTOFFE, MINERALÖLE UND ERZEUGNISSE IHRER DESTILLATION; BITUMINÖSE STOFFE; MINERALWACHSE
Zolltarifnummer: 2715 0000 00 0 - Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z.|B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen)
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Asphalt hängt von der genauen Zusammensetzung und Verarbeitungsform ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Asphalt
Der HS-Code für Asphalt lautet 2715.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2715.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2715.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2715.00.00.00.0.
Einreihung von Asphalt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Asphalt in die Position 2715 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) aufgrund des Wortlauts der Position, der bituminöse Mischungen ausdrücklich nennt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Asphalt
Alternative Einreihung
Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande
Alternative Einreihung
Naturbitumen und Naturasphalt - andere
Alternative Einreihung
Waren aus Asphalt - in Rollen
Alternative Einreihung
Waren aus Asphalt - andere
Alternative Einreihung
Bitumen aus Erdöl
Alternative Einreihung
Makadam aus Schlacken, Teermakadam
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Asphalt (2715) ≠ Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande (2714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Asphalt (2715) ≠ Naturbitumen und Naturasphalt - andere (2714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Asphalt (2715) ≠ Waren aus Asphalt - in Rollen (6807)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Asphalt bleibt die Zolltarifnummer 2715.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande
Alternative Einreihung
Naturbitumen und Naturasphalt - andere
Alternative Einreihung
Waren aus Asphalt - in Rollen
Alternative Einreihung
Waren aus Asphalt - andere
Alternative Einreihung
Bitumen aus Erdöl
Alternative Einreihung
Makadam aus Schlacken, Teermakadam
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Asphalt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Asphalt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Polymermodifiziertes Bitumen; Bituminöse Mischung, hergestellt durch teilweise Vernetzung einer reinen Bitumenmatrix mit einem Polymernetzwerk. Befund: Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix,... Mehr anzeigenPolymermodifiziertes Bitumen; Bituminöse Mischung, hergestellt durch teilweise Vernetzung einer reinen Bitumenmatrix mit einem Polymernetzwerk. Befund: Bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen). Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Asphalt aus jedem Land.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Entdecken Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Bau & Installation:
Selbstklebende Fliese
3918.10.90.90.0 · 6,5 %
Pvc-Matte
3918.10.10.90.0 · 6,5 %
Edelstahl-C-Schiene
7222.40.50.00.0 · 0 %
Glasfolie
3919.90.80.65.0 · 6,5 %
Wärmetauscher-Platte
8419.90.85.90.0 · 1,7 %
Wellplatte
3925.90.80.00.0 · 6,5 %
Sandstein
2516.20.00.00.0 · 0 %
Keramik-Bodenfliese
6907.21.00.00.0 · 5,0 %
Einsteckschloss
8301.40.11.00.0 · 2,7 %
