Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist in der folgenden Hierarchie der Zolltarifcodes verankert:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4811 - Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position|4803, 4809|oder 4810|beschriebenen Art
- Unterposition: 4811 41 - Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen
- Unterposition: 4811 41 - selbstklebend
Zolltarifnummer: 4811 4190 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier dargestellte Einreihung ersetzt keine verbindliche Auskunft. Lassen Sie Ihre Ware mit unserem Klassifizierungstool prüfen, um Fehler bei der Zollanmeldung zu vermeiden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufkleber-Papier
Der HS-Code für Aufkleber-Papier lautet 4811.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4811.41.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4811.41.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4811.41.90.00.0.
Einreihung von Aufkleber-Papier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Hauptcode 4811.41.90.00.0 ist für das beschriebene Aufkleber-Papier richtig. Abweichende Waren (andere Breite, andere Klebstoffbasis, bereits fertige Etiketten) fallen unter andere Codes.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufkleber-Papier
Alternative Einreihung
Selbstklebend, Breite ≤10 cm, mit Naturkautschuk/synthetischem Kautschuk gestrichen
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend
Alternative Einreihung
Etiketten, andere, selbstklebend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufkleber-Papier (4811) ≠ Selbstklebend, Breite ≤10 cm, mit Naturkautschuk/synthetischem Kautschuk gestrichen (4811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufkleber-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufkleber-Papier (4811) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufkleber-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufkleber-Papier (4811) ≠ Etiketten, andere, selbstklebend (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufkleber-Papier bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch aus anderen Kapiteln oder Positionen kommen Waren in Betracht, die mit Aufkleber-Papier verwechselt werden können:
Alternative Einreihung
Selbstklebend, Breite ≤10 cm, mit Naturkautschuk/synthetischem Kautschuk gestrichen
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend
Alternative Einreihung
Etiketten, andere, selbstklebend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufkleber-Papier ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufkleber-Papier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um maschenglattes, weißes Papier aus holzfreiem Zellstoff mit einem Quadratmetergewicht von 70 g. Das Papier, das eine Breite von 42,5 cm aufweist, ist auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht auf Acrylatbasis ausgerüstet und mit einem mit einem Trennmittel auf Silikonbasis ausgerüsteten... Mehr anzeigenEs handelt sich um maschenglattes, weißes Papier aus holzfreiem Zellstoff mit einem Quadratmetergewicht von 70 g. Das Papier, das eine Breite von 42,5 cm aufweist, ist auf der Rückseite mit einer Selbstklebeschicht auf Acrylatbasis ausgerüstet und mit einem mit einem Trennmittel auf Silikonbasis ausgerüsteten Schutzpapier abgedeckt. Das Verbunderzeugnis ist aufgewickelt zu einer Rolle, von denen zwei, in Kunststofffolie eingewickelt, auf eine Flachpalette gesetzt sind. Das Papier soll zu Universal-Etiketten (nicht Gegenstand dieser Auskunft) weiterverarbeitet werden. Abbildung: siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von mehr als 10 cm" zum TARIC-Code 4811 41 90 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen etwa 50 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem, wasserabweisend getränktem Papier. Die Breite kann zwischen 19 mm und 50 mm betragen. Das Papier ist einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus einem zubereiteten Klebstoff auf nicht vulkanisierter... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen etwa 50 m langen, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus flachgekrepptem, wasserabweisend getränktem Papier. Die Breite kann zwischen 19 mm und 50 mm betragen. Das Papier ist einseitig mit einer selbstklebenden Schicht aus einem zubereiteten Klebstoff auf nicht vulkanisierter Naturkautschukbasis ausgerüstet. Das Klebeband dient u. a. als Abdeckband. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 4120 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen aufgerollten Streifen aus Papier (Breite etwa 2 cm), der auf der Schauseite mit insgesamt 100 zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten und mit Illustrationen (Diddl-Motiven) farbig bedruckten Aufklebern unterschiedlicher Form und Größe versehen ist. Die Rückseite des Streifens ist mit... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen aufgerollten Streifen aus Papier (Breite etwa 2 cm), der auf der Schauseite mit insgesamt 100 zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten und mit Illustrationen (Diddl-Motiven) farbig bedruckten Aufklebern unterschiedlicher Form und Größe versehen ist. Die Rückseite des Streifens ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein silikonisiertes Trägerpapier gleicher Größe aufgebracht. Der aufgerollte Papierstreifen befindet sich in einer mit Herstellerangaben (z.B. Artikelnummer, Strichcode) bedruckten fünfeckigen Pappschachtel (Größe B x H x T: etwa 6,5 x 6,8 x 2,5 cm) mit einer kleinen Öffnung an der Oberseite, durch die der Papierstreifen beliebig weit herausgezogen und die Aufkleber einzeln abgezogen werden können. Das Ganze ist in eine klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißt. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 3,7 cm breiten, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten Papier (Halbstoff aus Holz), das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis von wasserlöslichem Acrylat versehen ist. Das Erzeugnis ist in einem durchsichtigem... Mehr anzeigenBei dem Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 3,7 cm breiten, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten Papier (Halbstoff aus Holz), das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis von wasserlöslichem Acrylat versehen ist. Das Erzeugnis ist in einem durchsichtigem Kunststoffbeutel verpackt und wird in der Papier- und Druckindustrie zur Ansatzverklebung von Papierbahnen verwendet. Derartige Waren sind als "Papiere, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" in die Unterposition 4811 4190 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um Papierstreifen in unterschiedlichen Breiten (19, 25, 30, 38, 50, 60 oder 75 mm) und mit einer Länge von 50 m, die einseitig mit Kunststoff beschichtet (silikonisiert), auf der Unterseite mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis versehen und auf einer Papprolle aufgewickelt sind.... Mehr anzeigenEs handelt sich um Papierstreifen in unterschiedlichen Breiten (19, 25, 30, 38, 50, 60 oder 75 mm) und mit einer Länge von 50 m, die einseitig mit Kunststoff beschichtet (silikonisiert), auf der Unterseite mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis versehen und auf einer Papprolle aufgewickelt sind. Sie dienen als Klebebänder und sind einzeln in einem etikettierten Tütchen aus Kunststofffolie verpackt. Exemplarische Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, überzogen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um etwa 1,9 cm bis 5,0 cm breite und 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus einem flachgekreppten, beigen oder blauen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Die... Mehr anzeigenEs handelt sich um etwa 1,9 cm bis 5,0 cm breite und 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus einem flachgekreppten, beigen oder blauen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Die Erzeugnisse werden zum sicheren und sterilisationsfesten Verschließen von Bogenverpackungen verwendet und sind in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Jeweils 48 Rollen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 20 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um etwa 1,9 cm bis 5,0 cm breite und 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus einem flachgekreppten, beigen oder blauen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Die... Mehr anzeigenEs handelt sich um etwa 1,9 cm bis 5,0 cm breite und 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus einem flachgekreppten, beigen oder blauen, mit synthetischem Latex getränkten Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung aus nicht vulkanisiertem Naturkautschuk versehen ist. Die Erzeugnisse werden zum sicheren und sterilisationsfesten Verschließen von Bogenverpackungen verwendet und sind in klarsichtiger Kunststofffolie verpackt. Jeweils 48 Rollen sind in einem Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, in Rollen, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von 10 cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 20 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "doppelseitig klebendes Vlies" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um ein beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis eines Acrylats versehenes Papiervlies (Gesamtdicke etwa 0,12 mm), das zudem einseitig... Mehr anzeigenBei der als "doppelseitig klebendes Vlies" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um ein beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis eines Acrylats versehenes Papiervlies (Gesamtdicke etwa 0,12 mm), das zudem einseitig mit einem silikonisierten Schutzpapier abgedeckt ist. Lt. Datenblatt ist es in etwa 6, 9, 12, 15, 19, 25, 30, 38, 50, 75, 100 oder 1000 mm breiten Rollen aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition 4811 41 20 genannte" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 3,7 cm breiten, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten Papier (Halbstoff aus Holz), das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis von wasserlöslichem Acrylat versehen ist. Das Erzeugnis ist in einem durchsichtigem... Mehr anzeigenBei dem Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 3,7 cm breiten, auf einer Papprolle aufgewickelten Streifen aus einem flachgekreppten Papier (Halbstoff aus Holz), das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis von wasserlöslichem Acrylat versehen ist. Das Erzeugnis ist in einem durchsichtigem Kunststoffbeutel verpackt und wird in der Papier- und Druckindustrie zur Ansatzverklebung von Papierbahnen verwendet. Derartige Waren sind als "Papiere, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" in die Unterposition 4811 4190 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus flachgekrepptem Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Acrylemulsionsbasis (Kunststoff) versehen ist. Das Erzeugnis kann zum Beispiel bei Malerarbeiten zu Abdeckzwecken verwendet werden. Es ist in unterschiedlichen... Mehr anzeigenEs handelt sich um 50 m lange, auf einer Papprolle aufgewickelte Streifen aus flachgekrepptem Papier, das einseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Acrylemulsionsbasis (Kunststoff) versehen ist. Das Erzeugnis kann zum Beispiel bei Malerarbeiten zu Abdeckzwecken verwendet werden. Es ist in unterschiedlichen Breiten erhältlich und einzeln oder als 3-er Pack mit einem Papieraufkleber und Papierkarte verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zum TARIC-Code 4811 41 90 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um quadratische Zuschnitte aus Papier mit einer Kantenlänge von etwa 8 mm, die beidseitig mit einer Klebeschicht auf der Grundlage von Kunststoff selbstklebend ausgerüstet sind. 500 Stück dieser Klebepads sind auf der einen Seite mit Schutzpapier abgedeckt und in doppelreihiger Anordnung mit der... Mehr anzeigenEs handelt sich um quadratische Zuschnitte aus Papier mit einer Kantenlänge von etwa 8 mm, die beidseitig mit einer Klebeschicht auf der Grundlage von Kunststoff selbstklebend ausgerüstet sind. 500 Stück dieser Klebepads sind auf der einen Seite mit Schutzpapier abgedeckt und in doppelreihiger Anordnung mit der anderen Seite auf einen Streifen aus mit einem Trennmittel ausgerüsteten Schutzpapier aufgesetzt. Der Papierstreifen ist auf eine Spule aus Kunststoff aufgewickelt (Abbildung siehe Anlage) und in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Pappschachtel verpackt. Mit den Klebepads sollen fotografische Abzüge oder Ausdrucke in einem Sammelalbum eingeklebt und fixiert werden. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, überzogen, in quadratischen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als in der Unterposition 4811 4120" zur Codenummer 4811 4190 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Länge etwa 21,0 cm, Breite etwa 15,0 cm), der auf der Rückseite mit einer selbstklebenden Schicht ausgerüstet und ablösbar auf ein Schutzpapier aufgezogen ist. Die Schauseite des Papierzuschnitts ist verziert mit einer geschlossenen Schicht Glitter auf einer... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Länge etwa 21,0 cm, Breite etwa 15,0 cm), der auf der Rückseite mit einer selbstklebenden Schicht ausgerüstet und ablösbar auf ein Schutzpapier aufgezogen ist. Die Schauseite des Papierzuschnitts ist verziert mit einer geschlossenen Schicht Glitter auf einer dünnen Kunststofffolie als Träger. Das Erzeugnis soll zum Basteln verwendet werden. Zehn Zuschnitte sind farbig sortiert in einer mit Produktinformationen bedruckten Schachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, auf der Oberfläche verziert, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von mehr als 10 cm" zum TARIC-Code 4811 41 90 00. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Kartonpapier (Länge etwa 21,0 cm, Breite etwa 15,0 cm), der auf der Rückseite mit einer selbstklebenden Schicht ausgerüstet und ablösbar auf ein Schutzpapier aufgezogen ist. Die Schauseite des Zuschnitts ist auf der Oberfläche einheitlich matt schwarz gefärbt. Das... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Kartonpapier (Länge etwa 21,0 cm, Breite etwa 15,0 cm), der auf der Rückseite mit einer selbstklebenden Schicht ausgerüstet und ablösbar auf ein Schutzpapier aufgezogen ist. Die Schauseite des Zuschnitts ist auf der Oberfläche einheitlich matt schwarz gefärbt. Das Papier soll zum Basteln verwendet werden, wobei die Schauseite geeignet sein soll, mit Kreide beschrieben zu werden. 12 dieser Zuschnitte sind in einer mit Produktinformationen bedruckten Schachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, auf der Oberfläche gefärbt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von mehr als 10 cm" zum TARIC-Code 4811 41 90 00. Weniger anzeigen
Bei dem als "photo-paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem Warenmuster um ein einseitig gestrichenes und auf der Rückseite selbstklebend ausgerüstetes Papier im Format DIN A4. Die selbstklebende Rückseite ist mit einem Schutzpapier abgedeckt. Das Papier ist zum Bedrucken... Mehr anzeigenBei dem als "photo-paper" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem Warenmuster um ein einseitig gestrichenes und auf der Rückseite selbstklebend ausgerüstetes Papier im Format DIN A4. Die selbstklebende Rückseite ist mit einem Schutzpapier abgedeckt. Das Papier ist zum Bedrucken in Tintenstrahldruckern bestimmt und zu jeweils 20 Blatt verpackt. Laut Datenblatt wird das Erzeugnis auch in den Formaten DIN A3, 10 x 15 cm und 13 x 18 cm gehandelt. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, überzogen, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, mit einer Breite von mehr als 10 cm" zum TARIC-Code 4811 41 90 00. Weniger anzeigen
Bei dem als "Abdeckpapier mit Klebekante" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um einen auf eine Papphülse aufgewickelten, beigefarbenen, etwa 75 mm breiten und 55 m langen Papierstreifen, der imprägniert, mit Schriftzügen bedruckt und auf der... Mehr anzeigenBei dem als "Abdeckpapier mit Klebekante" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um einen auf eine Papphülse aufgewickelten, beigefarbenen, etwa 75 mm breiten und 55 m langen Papierstreifen, der imprägniert, mit Schriftzügen bedruckt und auf der Unterseite auf einer Breite von etwa 23 mm mit einer selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis versehen ist. Das Erzeugnis ist in 75, 150 und 300 mm breiten Rollen aufgemacht. Es ist in klarsichtiger, mit Produktinformationen bedruckter Kunststofffolie verpackt und soll bei Maler- und Lackierarbeiten zu Abdeckzwecken dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in den Positionen 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition 4811 41 20 der Kombinierten Nomenklatur genannte" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Bei der als "doppelseitig klebendes Vlies" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um ein beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis eines Acrylats versehenes Papiervlies (Gesamtdicke etwa 0,12 mm), das zudem einseitig... Mehr anzeigenBei der als "doppelseitig klebendes Vlies" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorgelegten Datenblatt und dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um ein beidseitig mit einer selbstklebenden Beschichtung auf der Basis eines Acrylats versehenes Papiervlies (Gesamtdicke etwa 0,12 mm), das zudem einseitig mit einem silikonisierten Schutzpapier abgedeckt ist. Lt. Datenblatt ist es in etwa 6, 9, 12, 15, 19, 25, 30, 38, 50, 75, 100 oder 1000 mm breiten Rollen aufgemacht. Derartige Waren gehören als "Papiere und Pappen, selbstklebend, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als in der Unterposition 4811 41 20 genannte" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Nutzen Sie den Zollrechner für Aufkleber-Papier, um die gesamten Importkosten inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese verwandten Waren aus dem Bereich Büro & Druck haben abweichende Zolltarifnummern:
Roll-Up-Banner
4911.10.90.00.0 · 0 %
Kunststoff-Mappe
3926.10.00.00.0 · 6,5 %
Briefbeschwerer
7013.99.00.90.0 · 11 %
Papierhalter
8304.00.00.00.0 · 2,7 %
Tacker
8472.90.80.00.0 · 0 %
Lesezeichen
4820.90.00.00.0 · 0 %
Kunststoffschablone
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Haftnotiz
4820.10.30.00.0 · 0 %
Poster
4911.91.00.90.0 · 0 %
