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Textilien & BekleidungKapitel 58Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aufnäher: 5810.92.10.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aufnäher (5810.92.10.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aufnäher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aufnäher Produktbild

Aufnäher als bestickte Stoffabzeichen, Bügelbilder oder Embleme unterliegen der Position 5810 (Stickereien als Motive). Die maßgebliche Unterteilung erfolgt nach der Wertgrenze von 17,50 EUR/kg Eigengewicht und der Art der Verarbeitung (handgearbeitet oder nicht). Prüfen Sie weitere Einreihungsmöglichkeiten: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aufnäher beschreiben: Material (z. B. Polyester), Art der Motivstickerei, Wert/kg Eigengewicht, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige Hierarchiepfad der Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 von der HS-Ebene bis zur deutschen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
  • Position: 5810 - Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
  • Unterposition: 5810 91 - andere Stickereien
  • Unterposition: 5810 92 - aus Chemiefasern
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 5810 9210 - mit einem Wert von mehr als|17,50|ECU je|kg Eigengewicht
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5810 9210 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von der Materialart, dem Warenwert und der Verarbeitung ab. Lassen Sie Ihren konkreten Aufnäher mit dem Zolltarifnummern-Klassifizierungstool in Sekunden prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufnäher

Der HS-Code für Aufnäher lautet 5810.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5810.92.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5810.92.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5810.92.10.90.0.

Einreihung von Aufnäher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Aufnähern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie AV 3 b (charakterbestimmender Bestandteil bei Warenzusammenstellungen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufnäher

Alternative Einreihung

5810.92.90.90.0 5,8 %

Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze

Alternative Einreihung

6307.90.98.99.0 5,8 %

Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern

Alternative Einreihung

5807.10.10.00.0 5,8 %

Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aufnäher (5810) ≠ Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze (5810)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufnäher (5810) ≠ Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern (6307)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aufnäher (5810) ≠ Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt (5807)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch in anderen Kapiteln und Positionen des Zolltarifs sind Einreihungen für textilverarbeitete Accessoires möglich. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.

Alternative Einreihung

5810.92.90.90.0 5,8 %

Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze

Alternative Einreihung

6307.90.98.99.0 5,8 %

Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern

Alternative Einreihung

5807.10.10.00.0 5,8 %

Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufnäher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufnäher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10785/11-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 %... Mehr anzeigen
DEBTI23545/19-15810.92.90.90.0
Stickereien, sog. Emblemdruck zum Aufbringen auf Textilien, Foto siehe Anlage, - durch zwei vorgelegte Muster mit verschiedenen Schriftzügen veranschaulicht, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus (laut Antrag) Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei... Mehr anzeigen
DE958/16-15810.92.10.90.0
Stickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe... Mehr anzeigen
DEBTI1327/25-16307.90.98.99.0
Aufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt,  - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm   bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit... Mehr anzeigen
DE6056/10-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Bügelbild Henne (Art. 32155), siehe Foto, - Motivstickerei, stilisierte Nachbildung einer Henne; in den Abmessungen ca. 6,5 cm x 4,5 cm; in Aufmachung für den Einzelverkauf, auf einer Pappkarte aufgeklebt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt (übliche Verpackung), - keine Ätzstickerei;... Mehr anzeigen
DE19239/13-16307.90.98.99.0
Aufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den... Mehr anzeigen
DEBTI49079/21-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm,   4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigen
DEBTI49079/21-25807.10.10.00.0
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten,... Mehr anzeigen
DE958/16-15810.92.10.90.0
Stickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe... Mehr anzeigen
DE10785/11-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 %... Mehr anzeigen
DE11803/12-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Abzeichen gestickt, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von etwa 5 cm, - auf einem Stickgrund aus Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, mit Stickgarnen bestickt (Logo der Eintracht Frankfurt), - auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit Kunststoff ausgestattet, - nicht handgearbeitet, - laut... Mehr anzeigen
DEBTI35210/18-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Applikation zum aufnähen oder aufbügeln, Art. 990.128, Foto siehe Anlage, - mit einem Polybeutel mit bedruckten Pappaufhänger verpackt, - als Motiv, in Form eines Tigerkopfes, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 18 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Stickgrund aus einem Gewirke... Mehr anzeigen
DE18314/09-15810.92.10.90.0
Stickerei, sog. Etikett, siehe Foto, - Motivstickerei, - mit Applikations- und Einsetzarbeit; keine Ätzstickerei, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 10 cm x 12 cm; an den Rändern mit einem Zackenschnitt versehen (konfektioniert), - laut Antrag: -- mit einem Stickgrund aus 50% Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
DE12827/12-15810.92.10.90.0
Applikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus... Mehr anzeigen
DEBTI25184/24-15810.92.10.90.0
Stickerei als Motiv, sog. Bügelpatches - Tattoo zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - herzförmig in den Abmessungen von ca. 8,3 cm x 9 cm bzw. 4 cm x 4,5 cm, - jeweils: -- mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei... Mehr anzeigen
DEBTI47334/21-15810.92.10.90.0
Stickereien als Motiv, sog. Bügeletikett, Art. PATCH, Foto siehe Anlage, - in nahezu kreisrunder Form, mit einem Durchmesser von ca. 6,5 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der   Verstärkung dienenden Unterlage aus Gewebe, alles aus laut Antrag Polyester   (synthetische... Mehr anzeigen
DE10184/10-55810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus... Mehr anzeigen
DE10184/10-15810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus... Mehr anzeigen
DE10185/10-15810.92.90.90.0
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 140 cm bis 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus zwei Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden... Mehr anzeigen
DE12238/11-15810.92.90.90.0
Stickerei als Meterware, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Ober- und Unterfaden; keine Ätzstickerei, -- mit Stickfäden aus Chemiefasern, -- mit einem Stickgrund aus einem weißen Gewebe der Position 5903... Mehr anzeigen
DEBTI22864/22-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm,  - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet, --- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem Gewebe der Position 5903 aus überwiegend     synthetischen Chemiefasern und einer Beimischung von künstlichen... Mehr anzeigen
DE5710/11-15810.92.90.90.0
Stickerei, sog. Oberstoff, Art. 5391 - Saison Winter 2011, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Bänder und Garne), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI22874/17-15810.92.90.90.0
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Stickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern... Mehr anzeigen
DEBTI22997/17-15810.92.90.90.0
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus Chemiefasern... Mehr anzeigen
DEBTI1327/25-16307.90.98.99.0
Aufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt,  - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm   bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit... Mehr anzeigen
DE21425/16-16307.90.98.99.0
Aufnäher, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein rechteckiges Muster mit den Abmessungen (L x B): ca. 23,5 cm x 20 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen mit eingewebten Schriftzügen und Motiven, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den Schmalseiten durch... Mehr anzeigen
DE19239/13-16307.90.98.99.0
Aufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den... Mehr anzeigen
DEBTI34142/18-16307.90.98.99.0
Konfektionierte Gewebebahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Breite von 8 m oder 10 m und einer Länge von 25 m, veranschaulicht durch einen Musterabschnitt, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus synthetischen Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm und Streifen... Mehr anzeigen
DE921/13-16307.90.98.99.0
Andere konfektionierte Ware, sog. Bügelbrettbezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen: ca. 125 cm x 43 cm; an einem Ende abgerundet zugeschnitten, - aus einseitig (Innenseite) mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff (Zellkunststoff;... Mehr anzeigen
DE8540/16-16307.90.98.99.0
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigen
DE8541/16-16307.90.98.99.0
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigen
DE8542/16-16307.90.98.99.0
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigen
DEBTI56968/19-15807.10.10.00.0
Abzeichen, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - ellipsenförmig zugeschnitten, mit einer Hauptachse von ca. 8,5 cm und einer Nebenachse von ca. 7 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (=... Mehr anzeigen
DE3428/16-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. gewebtes Label, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten; mit einer Länge von ca. 4 cm und einer Breite von ca. 1,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und... Mehr anzeigen
DEBTI43022/19-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 1 cm x 5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend... Mehr anzeigen
DEBTI3743/25-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, -- in den Abmessungen von 2,5 cm x 6,4 cm, -- aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen... Mehr anzeigen
DEBTI32311/21-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine... Mehr anzeigen
DEBTI49079/21-25807.10.10.00.0
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten,... Mehr anzeigen
DEBTI49079/21-15807.10.10.00.0
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm,   4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigen
DE7044/13-15807.10.10.00.0
Etiketten, sog. buntgewebtes Schrägetikett "Dormia", Art. ET207*020, Foto siehe Anlage, - als Einzelstücke trapezförmig zugeschnitten; lt. Antrag mit einer Länge von bis zu 35,5 cm und einer Breite von 7 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,8 %

Drittlandszoll

USA5,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,8 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Aufnäher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aufnäher aus China oder einem anderen Drittland. Geben Sie Warenwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aufnäher

Welche Zolltarifnummer hat Aufnäher?

Die zutreffende Zolltarifnummer für typische bestickte Aufnäher aus Chemiefasern (Polyester) mit einem Warenwert über 17,50 EUR/kg lautet 5810.92.10.90.0. Diese Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der EU-Mitgliedstaaten gestützt.

Welchen HS-Code hat Aufnäher?

Der 6-stellige HS-Code (Harmonisiertes System) für bestickte Aufnäher aus Chemiefasern lautet 5810.92. Die Position 5810 umfasst Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aufnäher?

Der Drittlandszollsatz für Aufnäher der Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 beträgt 5,8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Aufnäher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative richtet sich nach der Verarbeitung und dem Warenwert. Bestickte Aufnäher fallen unter Position 5810, gewebte Aufnäher ohne Bestickung unter Position 6307 oder 5807. Innerhalb der Position 5810.92 ist die Wertgrenze von 17,50 EUR/kg maßgeblich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aufnäher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind eine Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, die Anordnung einer Betriebsprüfung durch das zuständige Hauptzollamt sowie ein Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aufnäher?

Für die Einfuhr von Aufnähern der Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 in die EU sind keine aktiven Einfuhrbeschränkungen oder besonderen handelspolitischen Maßnahmen dokumentiert. Es gilt die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung, die für Waren zum Bau von Luftfahrzeugen Anwendung finden kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aufnäher?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für bestickte Aufnäher lautet 5810.92.10.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur und der 10-stelligen EU-TARIC-Nummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aufnäher?

Ja. Die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 kann sich im Rahmen der jährlichen Änderung des TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union) ändern. Betroffen sind in der Regel die nationale 11. Stelle (Unterteilung) oder Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur. Der 6-stellige HS-Code bleibt stabil.

Lassen Sie Ihre Aufnäher in Sekunden klassifizieren

Verwenden Sie das Zolltarifnummern-Tool für Aufnäher. Geben Sie Material, Warenwert und Verarbeitungsart ein.

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