Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Hierarchiepfad der Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 von der HS-Ebene bis zur deutschen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
- Position: 5810 - Stickereien als Meterware, Streifen oder als Motive
- Unterposition: 5810 91 - andere Stickereien
- Unterposition: 5810 92 - aus Chemiefasern
Kombinierte Nomenklatur: 5810 9210 - mit einem Wert von mehr als|17,50|ECU je|kg Eigengewicht
Zolltarifnummer: 5810 9210 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zutreffende Zolltarifnummer hängt von der Materialart, dem Warenwert und der Verarbeitung ab. Lassen Sie Ihren konkreten Aufnäher mit dem Zolltarifnummern-Klassifizierungstool in Sekunden prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufnäher
Der HS-Code für Aufnäher lautet 5810.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5810.92.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5810.92.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5810.92.10.90.0.
Einreihung von Aufnäher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aufnähern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie AV 3 b (charakterbestimmender Bestandteil bei Warenzusammenstellungen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufnäher
Alternative Einreihung
Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern
Alternative Einreihung
Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufnäher (5810) ≠ Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze (5810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufnäher (5810) ≠ Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern (6307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufnäher (5810) ≠ Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt (5807)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufnäher bleibt die Zolltarifnummer 5810.92.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch in anderen Kapiteln und Positionen des Zolltarifs sind Einreihungen für textilverarbeitete Accessoires möglich. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Einreihung.
Alternative Einreihung
Stickereien aus Chemiefasern, Wert <17,50 EUR/kg, nicht handgearbeitet – für preiswertere Aufnäher unter der Wertgrenze
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Ware – für gewebte (nicht bestickte) Aufnäher mit heißversiegelten Rändern
Alternative Einreihung
Etiketten/Abzeichen gewebt, mit eingewebten Motiven, nicht bestickt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufnäher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufnäher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Stickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 %... Mehr anzeigenStickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - auf der Rückseite mit Kunststoff beschichtet, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet, - laut Antrag zum Aufbügeln auf z. B. Kleidungsstücke. "Stickerei als Motiv, keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickereien, sog. Emblemdruck zum Aufbringen auf Textilien, Foto siehe Anlage, - durch zwei vorgelegte Muster mit verschiedenen Schriftzügen veranschaulicht, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus (laut Antrag) Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei... Mehr anzeigenStickereien, sog. Emblemdruck zum Aufbringen auf Textilien, Foto siehe Anlage, - durch zwei vorgelegte Muster mit verschiedenen Schriftzügen veranschaulicht, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus (laut Antrag) Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit Stickgarnen bestickt, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zum Aufnähen auf Textilien bestimmt. "Stickereien als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe... Mehr anzeigenStickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Unterlage aus augenscheinlich Vliesstoff, mit Stickgarnen bestickt, alles aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); zusätzlich auf der Vorderseite mit unterschiedlichen Motiven bzw. Schriftzügen bedruckt, - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit... Mehr anzeigenAufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert; damit weder ein Band der Position 5806 noch ein Etikett der Position 5807), - an den Schmalseiten teilweise umgeschlagen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Kennzeichnung von Selbstgestricktem. "Andere konfektionierte Ware (Aufnäher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Bügelbild Henne (Art. 32155), siehe Foto, - Motivstickerei, stilisierte Nachbildung einer Henne; in den Abmessungen ca. 6,5 cm x 4,5 cm; in Aufmachung für den Einzelverkauf, auf einer Pappkarte aufgeklebt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt (übliche Verpackung), - keine Ätzstickerei;... Mehr anzeigenStickerei, sog. Bügelbild Henne (Art. 32155), siehe Foto, - Motivstickerei, stilisierte Nachbildung einer Henne; in den Abmessungen ca. 6,5 cm x 4,5 cm; in Aufmachung für den Einzelverkauf, auf einer Pappkarte aufgeklebt und in einer Kunststofffolie eingeschweißt (übliche Verpackung), - keine Ätzstickerei; maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Filz aus laut ergänzenden Antragsangaben 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - auf der Rückseite mit Klebstoff beschichtet, - laut ergänzenden Antragsangaben mit einem Wert von mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - wird laut Antrag durch Erhitzen mit einem Bügeleisen zur Dekoration bzw. zur Ausbesserung auf Kleidungsstücke aufgeklebt, - wird als Stickerei der Position 5810 nicht vom Warenkreis der Position 6117 erfasst. "Stickerei als Motiv, keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den... Mehr anzeigenAufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den Schmalseiten umgeschlagen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Kennzeichnung von Selbstgestricktem; aufgrund der Konfektionierung kein Etikett der Position 5807. "Andere konfektionierte Ware (Aufnäher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm, 4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigenEtikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm, 4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten,... Mehr anzeigenEtikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Stickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe... Mehr anzeigenStickerei als Motiv, sog. Aufnäher-Set, Foto siehe Anlage, - sechs Motive in verschiedenen Größen und Formen (rund, rechteckig, quadratisch bzw. unregelmäßig) in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, mit den max. Abmessungen von bis zu 11 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Unterlage aus augenscheinlich Vliesstoff, mit Stickgarnen bestickt, alles aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern); zusätzlich auf der Vorderseite mit unterschiedlichen Motiven bzw. Schriftzügen bedruckt, - auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kleber ausgestattet, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 %... Mehr anzeigenStickerei, sog. Aufnäher, gesticktes Flaggenmotiv, Foto siehe Anlage, - Motivstickerei "Deutschlandfahne", - in den Abmessungen: etwa 8,5 cm x 5,5 cm, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag maschinell hergestellt, - mit einem Stickgrund aus Gewebe aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - auf der Rückseite mit Kunststoff beschichtet, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht, - nicht handgearbeitet, - laut Antrag zum Aufbügeln auf z. B. Kleidungsstücke. "Stickerei als Motiv, keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Abzeichen gestickt, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von etwa 5 cm, - auf einem Stickgrund aus Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, mit Stickgarnen bestickt (Logo der Eintracht Frankfurt), - auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit Kunststoff ausgestattet, - nicht handgearbeitet, - laut... Mehr anzeigenStickerei, sog. Abzeichen gestickt, Foto siehe Anlage, - rund, mit einem Durchmesser von etwa 5 cm, - auf einem Stickgrund aus Geweben aus laut Antrag Chemiefasern, mit Stickgarnen bestickt (Logo der Eintracht Frankfurt), - auf der Rückseite (zum Aufbügeln) mit Kunststoff ausgestattet, - nicht handgearbeitet, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Applikation zum aufnähen oder aufbügeln, Art. 990.128, Foto siehe Anlage, - mit einem Polybeutel mit bedruckten Pappaufhänger verpackt, - als Motiv, in Form eines Tigerkopfes, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 18 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Stickgrund aus einem Gewirke... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Applikation zum aufnähen oder aufbügeln, Art. 990.128, Foto siehe Anlage, - mit einem Polybeutel mit bedruckten Pappaufhänger verpackt, - als Motiv, in Form eines Tigerkopfes, in den Abmessungen von ca. 28 cm x 18 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einem Stickgrund aus einem Gewirke aus ca. 52 GHT synthetischen Chemiefasern (Polyester und Elastan) und ca. 48 GHT Baumwolle, -- auf diesem Grund sind mittels Stickfäden Pailletten aufgestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Etikett, siehe Foto, - Motivstickerei, - mit Applikations- und Einsetzarbeit; keine Ätzstickerei, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 10 cm x 12 cm; an den Rändern mit einem Zackenschnitt versehen (konfektioniert), - laut Antrag: -- mit einem Stickgrund aus 50% Polyester (synthetische... Mehr anzeigenStickerei, sog. Etikett, siehe Foto, - Motivstickerei, - mit Applikations- und Einsetzarbeit; keine Ätzstickerei, - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 10 cm x 12 cm; an den Rändern mit einem Zackenschnitt versehen (konfektioniert), - laut Antrag: -- mit einem Stickgrund aus 50% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 50% Wolle; restliche Garne aus 100% Polyester, -- mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, -- dazu bestimmt, in ein Kleidungsstück eingenäht zu werden. Weniger anzeigen
Applikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus... Mehr anzeigenApplikationsstickerei, sog. Stoffstück mit diversen Applikationen für Mützen, Foto siehe Anlage, - annähernd Y-förmig, bis zu 30 cm breit und ca. 30 cm hoch, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Stickgrund aus zwei Lagen aus einfarbigen, durchscheinenden Geweben aus augenscheinlich Chemiefasern, der mit Stickgarnen, Pailletten und verschiedenen Steinchen aus Kunststoff bestickt ist, - nicht handgearbeitet, - mit einem Wert von lt. Antrag mehr als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei als Motiv, sog. Bügelpatches - Tattoo zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - herzförmig in den Abmessungen von ca. 8,3 cm x 9 cm bzw. 4 cm x 4,5 cm, - jeweils: -- mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei... Mehr anzeigenStickerei als Motiv, sog. Bügelpatches - Tattoo zum Aufbügeln, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - herzförmig in den Abmessungen von ca. 8,3 cm x 9 cm bzw. 4 cm x 4,5 cm, - jeweils: -- mit einem Stickgrund aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit Stickgarnen bestickt, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- auf der Rückseite mit einem klarsichtigen Kunststoff versehen, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickereien als Motiv, sog. Bügeletikett, Art. PATCH, Foto siehe Anlage, - in nahezu kreisrunder Form, mit einem Durchmesser von ca. 6,5 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Unterlage aus Gewebe, alles aus laut Antrag Polyester (synthetische... Mehr anzeigenStickereien als Motiv, sog. Bügeletikett, Art. PATCH, Foto siehe Anlage, - in nahezu kreisrunder Form, mit einem Durchmesser von ca. 6,5 cm, - auf einem zweilagigen Stickgrund mit einer Außenlage aus Gewebe und einer der Verstärkung dienenden Unterlage aus Gewebe, alles aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); u. a. somit keine Ware der Unterposition 5810 9990, - mit Stickgarnen bestickt, - auf der Rückseite mit einer klarsichtigen Folie aus Kunststoff versehen, - keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - laut Antrag mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Motiv, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von mehr als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannt, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 240 cm bis 260 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannt, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 140 cm bis 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus zwei Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden... Mehr anzeigenStickerei, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von ca. 140 cm bis 150 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei, -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus zwei Geweben aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als in Unterposition 5810 10 genannt, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei als Meterware, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Ober- und Unterfaden; keine Ätzstickerei, -- mit Stickfäden aus Chemiefasern, -- mit einem Stickgrund aus einem weißen Gewebe der Position 5903... Mehr anzeigenStickerei als Meterware, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit einer Breite von etwa 140 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Ober- und Unterfaden; keine Ätzstickerei, -- mit Stickfäden aus Chemiefasern, -- mit einem Stickgrund aus einem weißen Gewebe der Position 5903 in Köperbindung aus laut Antrag 65 GHT Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 GHT Baumwolle, --- auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit einer Lage (geprägte Folie) aus Kunststoff (laut Antrag Polyurethan; Zellstruktur erkennbar, keine Mikrokügelchen enthaltend) versehen; das Gewebe ist dicht und geraut, bildet etwa 3/5 der Gesamtdicke und dient damit nicht nur der Verstärkung, - der Stickgrund ist von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden. - laut Antrag mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet, --- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem Gewebe der Position 5903 aus überwiegend synthetischen Chemiefasern und einer Beimischung von künstlichen... Mehr anzeigenStickerei, sog. Möbelbezugsstoff, Foto siehe Anlage, - als Meterware, mit einer Breite von mehr als 30 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- dreilagig gearbeitet, --- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einem Gewebe der Position 5903 aus überwiegend synthetischen Chemiefasern und einer Beimischung von künstlichen Chemiefasern und Baumwolle; auf der Außenseite mit bloßem Auge wahrnehmbar mit geprägtem Zellkunststoff (laut Antrag Poly- urethan) überzogen; das Gewebe ist buntgewebt, geraut und dicker (ca. 3/5 der Gesamtdicke) als der Zellkunststoff und dient damit nicht nur der Verstärkung, --- mit einer Zwischenlage aus einem Wattierungsstoff (Vliesstoff) aus Chemiefasern, --- mit einer Innenlage aus einem einfarbigen Gewebe aus Chemiefasern, -- die drei Lagen sind mit einem aufwendigen Ziermuster versteppt, -- stellt sich als maschinelle Stickerei dar; keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, - mit einem Wert von laut Antrag weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Stickerei als Meterware, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Stickerei, sog. Oberstoff, Art. 5391 - Saison Winter 2011, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Bänder und Garne), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem... Mehr anzeigenStickerei, sog. Oberstoff, Art. 5391 - Saison Winter 2011, Foto siehe Anlage, - als Meterware; laut Antrag mit einer Breite von 145 cm, - laut Untersuchungsergebnis: -- maschinelle Stickerei mit Applikationen (Bänder und Garne), -- keine Ätzstickerei oder Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, -- mit einem Stickgrund aus Geweben aus synthetischen und künstlichen Chemiefasern und Elastomergarnen, - mit einem Wert von laut Antrag 9,89 EURO je kg Eigengewicht. "Stickerei als Meterware, andere als Ätzstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 EUR je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Stickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern... Mehr anzeigenTextillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus zwei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Stickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), ---- maschinell hergestellt, ---- keine Ätzstickerei, ---- mit einem Wert von laut Antrag 10,00 Euro je kg Eigengewicht, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem buntgewebten Gewebe aus Baumwolle, - die die Schauseite bildende Stickerei verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Stickerei als Meterware, keine Ätzstickerei und Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Textillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus Chemiefasern... Mehr anzeigenTextillaminat, Foto siehe Anlage, - als Meterware, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus drei mit ihrer ganzen Fläche aufeinander liegenden und so miteinander durch Kleben verbundenen Lagen: --- mit einer Oberlage (Schauseite): ---- aus einer Applikationsstickerei mit einem Stickgrund aus Gewirke aus Chemiefasern (Polyamid und Viskose), ---- mit aufgestickten Pailletten (Applikationen), ---- maschinell hergestellt, ---- keine Ätzstickerei, ---- mit einem Wert von laut Antrag 10,00 Euro je kg Eigengewicht, --- mit einer Zwischenlage: ---- aus einem gefärbten Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), ---- mit metallisiertem Farbaufstrich, --- mit einer Unterlage: ---- aus einem einfarbigen Gewebe aus Baumwolle, - die die Schauseite bildende Stickerei verleiht der Ware insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild ihren wesentlichen Charakter. "Stickerei als Meterware, keine Ätzstickerei und Stickerei mit herausgeschnittenem Grund, aus Chemiefasern, mit einem Wert von weniger als 17,50 Euro je kg Eigengewicht, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit... Mehr anzeigenAufnäher, sog. Labels zum Einnähen, Foto siehe Anlage, - 20 Stück in einem Polybeutel verpackt, - rechteckig bzw. quadratisch, in den Abmessungen von laut Antrag 5,5 cm x 1,5 cm, 3 cm x 3 cm bzw. 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert; damit weder ein Band der Position 5806 noch ein Etikett der Position 5807), - an den Schmalseiten teilweise umgeschlagen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Kennzeichnung von Selbstgestricktem. "Andere konfektionierte Ware (Aufnäher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufnäher, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein rechteckiges Muster mit den Abmessungen (L x B): ca. 23,5 cm x 20 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen mit eingewebten Schriftzügen und Motiven, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den Schmalseiten durch... Mehr anzeigenAufnäher, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein rechteckiges Muster mit den Abmessungen (L x B): ca. 23,5 cm x 20 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen mit eingewebten Schriftzügen und Motiven, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den Schmalseiten durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert (ohne deutliche Schmelzkanten), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag zur Kennzeichnung von textilen Hilfsmitteln für den Transfer von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung; aufgrund der Konfektionierung kein Etikett der Position 5807. "Andere konfektionierte Ware (Aufnäher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Aufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den... Mehr anzeigenAufnäher, sog. Label handwork, Art. Nr. 1322, Foto siehe Anlage, - rechteckig; mit einer Länge von ca. 5,5 cm und einer Breite von ca. 3,3 cm, - aus einem buntgewebten Gewebe aus Spinnstoffen, mit einem eingewebten Schriftzug versehen, - an den Längsseiten mit heißversiegelten Rändern (somit konfektioniert), an den Schmalseiten umgeschlagen, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient laut Antrag der Kennzeichnung von Selbstgestricktem; aufgrund der Konfektionierung kein Etikett der Position 5807. "Andere konfektionierte Ware (Aufnäher), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Konfektionierte Gewebebahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Breite von 8 m oder 10 m und einer Länge von 25 m, veranschaulicht durch einen Musterabschnitt, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus synthetischen Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm und Streifen... Mehr anzeigenKonfektionierte Gewebebahnen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag als Meterware mit einer Breite von 8 m oder 10 m und einer Länge von 25 m, veranschaulicht durch einen Musterabschnitt, - aus ca. 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus synthetischen Monofilen, mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm und Streifen aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm; alles aus laut Antrag Polyethylen, - durch Zusammennähen mehrerer Gewebebahnen zu einem Stück größerer Breite konfektioniert, - an den Rändern lediglich geschnitten; u. a. aufgrund der fehlenden Säume keine Plane, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Andere konfektionierte Ware (konfektionierte Gewebebahnen) aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Ware, sog. Bügelbrettbezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen: ca. 125 cm x 43 cm; an einem Ende abgerundet zugeschnitten, - aus einseitig (Innenseite) mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff (Zellkunststoff;... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Ware, sog. Bügelbrettbezug, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen: ca. 125 cm x 43 cm; an einem Ende abgerundet zugeschnitten, - aus einseitig (Innenseite) mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff (Zellkunststoff; laut Antrag aus Polyurethan) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Baumwolle; die Gewebe sind dicht, bedruckt, bilden die Außenseite und dienen daher nicht nur der Verstärkung des Zellkunststoffs (keine Meterware des Kapitels 39), - an den Rändern mit einem ca. 2 cm breiten Streifen aus undichten Gewirken eingefasst, in den eine Kordel eingearbeitet ist, mit der die Auflage auf dem Bügelbrett befestigt wird, - durch Zusammennähen konfektioniert; nicht handgearbeitet. "Andere konfektionierte Ware (Bügelbrettbezug), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigenUnterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9 cm, -- aus 0,2 mm dicken, undichten Geweben aus Spinnstoffen, -- mit Einfassungen aus Geweben, -- durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, -- soll als Unterbau ("Montur") einer Perücke verwendet werden, auf der Haare verknüpft werden, - keine unvollständige Perücke der Position 6704, weil die Montur noch nicht die wesentlichen Beschaffen- heitsmerkmale der fertigen Ware aufweist; wird als Teil einer Perücke jedoch nicht vom Warenkreis der Position 6704 erfasst, - aufgrund der Beschaffenheit, der Abmessungen und des Verwendungszweckes kein Haarnetz der Position 6505, - stellt sich aufgrund der Beschaffenheit und des Materials auch nicht als konfektioniertes Netz der Position 5608 dar. "Andere konfektionierte Ware (Unterbau einer Perücke), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigenUnterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9 cm, -- aus 0,2 mm dicken, undichten Geweben aus Spinnstoffen, -- mit Einfassungen aus Geweben, -- durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, -- soll als Unterbau ("Montur") einer Perücke verwendet werden, auf der Haare verknüpft werden, - keine unvollständige Perücke der Position 6704, weil die Montur noch nicht die wesentlichen Beschaffen- heitsmerkmale der fertigen Ware aufweist; wird als Teil einer Perücke jedoch nicht vom Warenkreis der Position 6704 erfasst, - aufgrund der Beschaffenheit, der Abmessungen und des Verwendungszweckes kein Haarnetz der Position 6505, - stellt sich aufgrund der Beschaffenheit und des Materials auch nicht als konfektioniertes Netz der Position 5608 dar. "Andere konfektionierte Ware (Unterbau einer Perücke), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Unterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9... Mehr anzeigenUnterbau für Perücke, sog. Montur, Foto siehe Anlage, - lt Antrag: -- auf einer Unterlage aus steifem, klarsichtigem Kunststoff aufgemacht, die nur dem Transport dient und vor der Verwendung der Ware abgenommen wird, -- leicht dreidimensional gewölbt gearbeitet; flachliegend in den Abmessungen von 13 cm x 9 cm, -- aus 0,2 mm dicken, undichten Geweben aus Spinnstoffen, -- mit Einfassungen aus Geweben, -- durch Zusammennähen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, -- soll als Unterbau ("Montur") einer Perücke verwendet werden, auf der Haare verknüpft werden, - keine unvollständige Perücke der Position 6704, weil die Montur noch nicht die wesentlichen Beschaffen- heitsmerkmale der fertigen Ware aufweist; wird als Teil einer Perücke jedoch nicht vom Warenkreis der Position 6704 erfasst, - aufgrund der Beschaffenheit, der Abmessungen und des Verwendungszweckes kein Haarnetz der Position 6505, - stellt sich aufgrund der Beschaffenheit und des Materials auch nicht als konfektioniertes Netz der Position 5608 dar. "Andere konfektionierte Ware (Unterbau einer Perücke), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Abzeichen, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - ellipsenförmig zugeschnitten, mit einer Hauptachse von ca. 8,5 cm und einer Nebenachse von ca. 7 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (=... Mehr anzeigenAbzeichen, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - ellipsenförmig zugeschnitten, mit einer Hauptachse von ca. 8,5 cm und einer Nebenachse von ca. 7 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt, somit keine Ware der Position 5810. "Abzeichen, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften und Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. gewebtes Label, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten; mit einer Länge von ca. 4 cm und einer Breite von ca. 1,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und... Mehr anzeigenEtikett, sog. gewebtes Label, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten; mit einer Länge von ca. 4 cm und einer Breite von ca. 1,5 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 1 cm x 5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend... Mehr anzeigenEtikett, sog. Webetikett, Foto siehe Anlage, - rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von ca. 1 cm x 5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus Chemiefasern, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt, somit keine Ware der Position 5810. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften und Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, -- in den Abmessungen von 2,5 cm x 6,4 cm, -- aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen... Mehr anzeigenEtikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, -- in den Abmessungen von 2,5 cm x 6,4 cm, -- aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (Polyester), -- mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt), -- mit eingewebten Inschriften und Motiven, -- nicht bestickt, - nur in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert und damit nicht weitergehend konfektioniert. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine... Mehr anzeigenEtikett, sog. handmade-Labels, Foto siehe Anlage, - 30 Stück in einem Polybeutel verpackt, - in den Abmessungen von laut Antrag 2,5 cm x 6,4 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten,... Mehr anzeigenEtikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - als Einzelstück herzförmig zugeschnitten; mit Abmessungen von laut Antrag 2,1 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit dünner Lage aus augenscheinlich Vliesstoff aus Spinnstoff unterlegt, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm, 4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag... Mehr anzeigenEtikett, sog. Labels zum Annähen, Foto siehe Anlage, - 9 bzw. 12 Stück in einer Blisterpackung verpackt, - als Einzelstück rechteckig zugeschnitten, in den Abmessungen von laut Antrag 4,5 cm x 2,5 cm, 4,5 cm x 1,0 cm bzw. 2,5 cm x 2,5 cm, - aus einem Jacquardgewebe aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester), - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - mit eingewebten Inschriften und Motiven, - nicht bestickt. "Etikett, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Etiketten, sog. buntgewebtes Schrägetikett "Dormia", Art. ET207*020, Foto siehe Anlage, - als Einzelstücke trapezförmig zugeschnitten; lt. Antrag mit einer Länge von bis zu 35,5 cm und einer Breite von 7 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die... Mehr anzeigenEtiketten, sog. buntgewebtes Schrägetikett "Dormia", Art. ET207*020, Foto siehe Anlage, - als Einzelstücke trapezförmig zugeschnitten; lt. Antrag mit einer Länge von bis zu 35,5 cm und einer Breite von 7 cm, - aus buntgewebten Geweben aus Spinnstoffen; mit eingewebten Inschriften und Motiven, - mit Kanten, die durch Heißschneiden gegen Ausriefeln gesichert sind und keine deutlichen Schmelzkanten aufweisen (= nicht gesäumt / damit nicht weitergehend konfektioniert), - nicht bestickt. "Etiketten, aus Spinnstoffen, zugeschnitten, nicht bestickt, gewebt, mit eingewebten Inschriften oder Motiven" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Aufnäher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Aufnäher aus China oder einem anderen Drittland. Geben Sie Warenwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Vergleichen Sie die Zolltarifnummern verwandter Produkte aus dem Bereich Textilien & Bekleidung.
