Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 gliedert sich wie folgt in die Nomenklatur ein:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Aufsteckgabeln werden NICHT als Teile von Gabelstaplern der Position 8431 eingereiht, auch wenn sie an einem Stapler verwendet werden. Die vZTA-Beschlüsse DEBTI47819/22-1 und DEBTI29555/24-1 bestätigen die Position 7326. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufsteckgabel
Der HS-Code für Aufsteckgabel lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Aufsteckgabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Aufsteckgabel erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) sowie der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI. Da die Aufsteckgabel nicht fest in den Gabelstapler eingebaut wird, sondern nur aufgesteckt ist, gilt sie nicht als Teil der Maschine (Position 8431), sondern als Zubehör, das nach seiner eigenen Beschaffenheit einzureihen ist.
Maßgeblich sind daher die stoffliche Beschaffenheit (Stahl) und die Herstellungsart (geschweißt). Die Unterpositionen für geschmiedete oder gesinterte Waren (7326.90.92, 7326.90.94, 7326.90.96) sind nicht anwendbar.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufsteckgabel
Alternative Einreihung
Gabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427
Alternative Einreihung
Gabelstapler selbst (Elektrokraftkarren)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aufsteckgabel (7326) ≠ Gabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427 (8431)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteckgabel bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Aufsteckgabel (7326) ≠ Gabelstapler selbst (Elektrokraftkarren) (8427)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteckgabel bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Gabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427
Alternative Einreihung
Gabelstapler selbst (Elektrokraftkarren)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aufsteckgabel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufsteckgabel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Aufsteckgabeln
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Aufsteckgabel aus verschiedenen Ursprungsländern. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 2,7 % und die EUSt von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Hier finden Sie verwandte Waren aus Stahl und deren Zolltarifnummern zum Vergleich.
Metall-Halterung
8302.49.00.99.0 · 2,7 %
Berstscheibe
8481.40.10.90.0 · 2,2 %
Schlauch
3917.32.00.90.0 · 6,5 %
Maschinenteil
8487.90.59.90.0 · 1,7 %
Strahlmittel
7018.20.00.00.0 · 3 %
Fahrschienen-Stopper
8487.90.59.90.0 · 1,7 %
Blechteil
7308.90.59.00.0 · 0 %
Regenerations-Kit
8487.90.90.90.0 · 1,7 %
Silikonschlauch
3917.32.00.90.0 · 6,5 %
