Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 gliedert sich wie folgt in die Nomenklatur ein:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- Unterpositionandere732690
- Kombinierte Nomenklaturandere Waren aus Eisen oder Stahl73269092
- Kombinierte Nomenklaturandere73269098
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aufsteckgabel
Der HS-Code für Aufsteckgabel lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Aufsteckgabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Aufsteckgabel erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) sowie der Anmerkung 2 zu Abschnitt XVI. Da die Aufsteckgabel nicht fest in den Gabelstapler eingebaut wird, sondern nur aufgesteckt ist, gilt sie nicht als Teil der Maschine (Position 8431), sondern als Zubehör, das nach seiner eigenen Beschaffenheit einzureihen ist.
Maßgeblich sind daher die stoffliche Beschaffenheit (Stahl) und die Herstellungsart (geschweißt). Die Unterpositionen für geschmiedete oder gesinterte Waren (7326.90.92, 7326.90.94, 7326.90.96) sind nicht anwendbar.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aufsteckgabel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427 | 8431.20.00.60.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungGabelstapler selbst (Elektrokraftkarren) | 8427.10.10.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Aufsteckgabel (7326) ≠ Gabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427 (8431) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteckgabel bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Aufsteckgabel (7326) ≠ Gabelstapler selbst (Elektrokraftkarren) (8427) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aufsteckgabel bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGabelzinke für Gabelstapler – Teil, erkennbar ausschließlich bestimmt für Maschinen der Position 8427 | 8431.20.00.60.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungGabelstapler selbst (Elektrokraftkarren) | 8427.10.10.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aufsteckgabel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI47819/22-1 | Gabelverlängerungen für Gabelstapler – aus Stahl gefertigte Gabelzinken als Verlängerung | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI29555/24-1 | Gabelverlängerungen aus Stahl für Gabelstapler | 7326.90.98.90.0 |
| DE9588/14-1 | Auf Gabelzinken aufsteckbare Erzeugnisse aus Stahl zum Heben von Lasten | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI27645/19-1 | Auf Gabelzinken aufsteckbare Stahlerzeugnisse mit Haken | 7326.90.98.90.0 |
| DE4751/14-1 | Auf Gabelzinken aufschiebbare Stahlträger mit Wirbellasthaken | 7326.90.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Aufsteckgabeln
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Aufsteckgabel aus verschiedenen Ursprungsländern. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 2,7 % und die EUSt von 19 %.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Hier finden Sie verwandte Waren aus Stahl und deren Zolltarifnummern zum Vergleich.