Hierarchie der Zolltarifnummer
Maschinenteile werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8487 ist die Auffangposition für Maschinenteile ohne elektrische Merkmale, die keiner anderen Position zugeordnet werden können:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84–85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren; Teile davon
- Kapitel: 84 - Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
- Position: 8487 - Teile von Maschinen oder Apparaten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne elektrische Merkmale
- Unterposition: 8487 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8487 9059 - andere
Zolltarifnummer: 8487 9059 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Maschinenteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Maschinenteil
Der HS-Code für allgemeine Maschinenteile ist 8487.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8487.90.59 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8487.90.59.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8487.90.59.90.0 .
Einreihung von Maschinenteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Maschinenteile können je nach Material, Funktion und Zuordenbarkeit zu einer Muttermaschine unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Teil eindeutig einer Maschine zugeordnet werden kann oder ob es sich um ein allgemeines, nicht spezifiziertes Teil handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Maschinenteil
Maschinenteil nicht identifizierbar nach Muttermaschine, aus Eisen oder Stahl
Maschinenteile aus Eisen oder Stahl, in Kapitel 84 anderweit nicht genannt (Auffangposition)
Gesintertes Maschinenteil (Sintermetallverfahren) aus Eisen oder Stahl
Maschinenteile aus Eisen oder Stahl, gesintert
Maschinenteil aus Aluminium, Kupfer, Messing oder anderen Nichteisenmetallen
Maschinenteile aus anderem als Eisen oder Stahl
Teil einer identifizierbaren Maschine der Pos. 8479 (z.B. Förderanlage, Extruder)
Teile von Maschinen mit eigener Funktion (Pos. 8479), aus Eisen oder Stahl
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Maschinenteil (8487) ≠ Teil einer spezifischen Maschine (z.B. 8413.90)
Wenn das Teil eindeutig einer bestimmten Maschine zugeordnet werden kann, gilt deren Teilposition. Position 8487 ist nur die Auffangposition.
Maschinenteil (8487) ≠ allgemeine Stahlware (7326)
Einfache Stahlformteile ohne erkennbaren Maschinenbezug fallen unter Kapitel 73. Nur Teile mit maschinentechnischer Funktion gehören in Kapitel 84.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Stahlteile mit Maschinenbezug gehören in Kapitel 84. Einfache Formteile ohne erkennbare Maschinenfunktion werden in Kapitel 73 eingereiht:
Kein erkennbarer Maschinenbezug; einfache Stahlformteile ohne maschinentechnische Funktion
Andere Waren aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Maschinenteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Maschinenteil ab – Material, Funktion und Zuordenbarkeit zur Muttermaschine. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Teil und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Maschinenteil (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Maschinenteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Befestigungsflansch aus Stahl, geschmiedet und bearbeitet, zur Verbindung von Rohrleitungen oder Anlagenkomponenten; dient als Verbindungselement im Maschinenbau
AV 1, Pos. 8487.90
Drehgelenk aus Stahl für Maschinen und Anlagen, dient der drehbeweglichen Verbindung von Bauteilen; keiner bestimmten Maschine zuordenbar
AV 1, Pos. 8487.90
Linienführung aus Stahl, gefräst und gehärtet, zur Führung von Werkstücken oder Bauteilen in Maschinen und Anlagen; nicht für eine bestimmte Maschine bestimmt
AV 1, Pos. 8487.90
Maschinenteil aus Stahl, CNC-gefräst, als Adapter zwischen zwei Maschinenbaugruppen; keiner spezifischen Maschinenposition zuordenbar
AV 1, Pos. 8487.90
Halterung aus Stahl, mechanisch bearbeitet, zur Befestigung von Maschinenkomponenten; nicht für eine bestimmte Maschine bestimmt
AV 1, Pos. 8487.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China1,7 %Drittlandszoll
USA1,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei1,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien1,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand1,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen bestimmte Teile
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Maschinenteile mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen eine Ausfuhrgenehmigung. Mehr erfahren →
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