Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist in folgende Hierarchiestufen gegliedert:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 gilt für handelsübliche Ausgleichsscheiben aus Stahl ohne spezifische Form- oder Passungsmerkmale. Wenn die Scheibe erkennbar als Teil einer bestimmten Maschine gestaltet ist (z. B. mit speziellen Aussparungen oder engen Toleranzen), kommt eine Einreihung als Maschinenteil in Betracht. Nutzen Sie zur Absicherung den Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe
Der HS-Code für Ausgleichsscheibe lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Ausgleichsscheibe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die AV-Positionen in der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) sind zusätzliche Unterteilungen für bestimmte Waren. Für Ausgleichsscheiben gibt es keine spezifische AV-Position; alle Waren dieser Position fallen in die Unterposition 7326.90.98 (andere). Die 11-stellige Zolltarifnummer ergibt sich aus der TARIC-Unterteilung und dem länderspezifischen Zusatzcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe
Alternative Einreihung
Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein.
Alternative Einreihung
Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar.
Alternative Einreihung
Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein. (7318)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar. (8479)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter. (8466)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln des Zolltarifs:
Alternative Einreihung
Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein.
Alternative Einreihung
Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar.
Alternative Einreihung
Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ausgleichsscheibe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Ausgleichsscheiben
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ausgleichsscheibe: Geben Sie Zollwert und Ursprungsland an, um die Zollbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
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Brecher
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Roboter-Arm
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Transferpresse
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Betonmischer
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Aluminiumdrehteil
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Heizelement
8516.80.20.90.0 · 2,7 %
Spannzange
8466.10.20.00.0 · 1,2 %
Klemmhalter
8466.10.31.00.0 · 1,2 %
