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WerkzeugmaschinenKapitel 73Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe: 7326.90.98.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Ausgleichsscheiben erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %. Bei Einfuhr aus einem Präferenzland (z. B. Schweiz, Japan) ist der Zollsatz 0 %.

Ausgleichsscheibe Produktbild

Ausgleichsscheiben – auch Passscheiben, Justierscheiben oder Distanzplättchen – sind flache, scheibenförmige Bauteile aus Stahl oder Eisen. Sie dienen im Maschinenbau dem Ausgleich von Toleranzen, der Distanzierung oder der Justage. Sie sind einfache geometrische Formteile, die gestanzt, gedreht oder gefräst werden. Alle möglichen Einreihungsalternativen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ausgleichsscheibe beschreiben, z. B. Passscheibe: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist in folgende Hierarchiestufen gegliedert:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  • Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  • Unterposition: 7326 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 gilt für handelsübliche Ausgleichsscheiben aus Stahl ohne spezifische Form- oder Passungsmerkmale. Wenn die Scheibe erkennbar als Teil einer bestimmten Maschine gestaltet ist (z. B. mit speziellen Aussparungen oder engen Toleranzen), kommt eine Einreihung als Maschinenteil in Betracht. Nutzen Sie zur Absicherung den Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe

Der HS-Code für Ausgleichsscheibe lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.

Einreihung von Ausgleichsscheibe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die AV-Positionen in der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) sind zusätzliche Unterteilungen für bestimmte Waren. Für Ausgleichsscheiben gibt es keine spezifische AV-Position; alle Waren dieser Position fallen in die Unterposition 7326.90.98 (andere). Die 11-stellige Zolltarifnummer ergibt sich aus der TARIC-Unterteilung und dem länderspezifischen Zusatzcode.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe

Alternative Einreihung

7318.29.00.00.0 2,7 %

Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein.

Alternative Einreihung

8479.90.70.99.0 2,7 %

Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar.

Alternative Einreihung

8466.93.60.00.0 2,7 %

Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein. (7318)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar. (8479)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter. (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln des Zolltarifs:

Alternative Einreihung

7318.29.00.00.0 2,7 %

Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein.

Alternative Einreihung

8479.90.70.99.0 2,7 %

Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar.

Alternative Einreihung

8466.93.60.00.0 2,7 %

Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ausgleichsscheibe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE20617/13-17326.90.98.90.0
Scheiben- und kreisförmiges Erzeugnis aus Stahlblech, sog. Distanzscheibe, zum Ausgleichen von Unebenheiten
DEBTI25204/17-17326.90.98.90.0
Flache, ringförmige Erzeugnisse aus Stahl, als Distanzscheiben an Maschinen verwendet
DE22176/15-17326.90.98.90.0
Geschlossene, flache, ringförmige Scheiben aus Stahl als Anschlag in Schaltgetrieben
DEK/24042/09-17326.90.98.90.0
Anschlagscheibe, geschlossene flache ringförmige Scheiben aus Stahl
DEBTI11473/22-18479.90.70.99.0
Distanzscheibe für Spindelantrieb einer Anhängerkupplung als Teil für mechanische Geräte
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner für Ausgleichsscheiben

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ausgleichsscheibe: Geben Sie Zollwert und Ursprungsland an, um die Zollbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ausgleichsscheiben

Welche Zolltarifnummer hat Ausgleichsscheibe?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für eine handelsübliche Ausgleichsscheibe (Passscheibe, Justierscheibe, Distanzplättchen) aus Stahl lautet 7326.90.98.90.0. Diese Nummer gilt für scheibenförmige Distanzstücke aus Eisen oder Stahl, die dem Toleranzausgleich oder der Distanzierung im Maschinenbau dienen.

Welchen HS-Code hat Ausgleichsscheibe?

Der HS-Code für Ausgleichsscheiben aus Stahl ist 7326.90. Dies entspricht der 6-stelligen Harmonisierten System-Nummer für andere Waren aus Eisen oder Stahl, genauer der Unterposition 732690 (andere). Die ersten 6 Ziffern sind weltweit einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ausgleichsscheibe?

Der Drittlandszollsatz für Ausgleichsscheiben der Zolltarifnummer 7326909890 beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhr aus einem Land mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Ausgleichsscheibe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich gegenüber Unterlegscheiben der Position 7318, die der Kraftverteilung unter Schraubenköpfen dienen. Ausgleichsscheiben dienen dem Toleranzausgleich. Eine Alternative ist die Einreihung als Maschinenteil unter 8479 oder 8466, wenn die Scheibe erkennbar für eine bestimmte Maschine bestimmt ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugs- oder Strafzuschlägen sowie zu einer Betriebsprüfung durch den Zoll führen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Im schwerwiegenden Fall kann eine Steuerstrafanzeige wegen Verdachts der Zollhinterziehung drohen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ausgleichsscheibe?

Für Ausgleichsscheiben der Nummer 7326909890 gelten unter anderem die Dual-Use-Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 478) sowie ein Verbot für Waren, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Code 705). Zudem besteht eine Berichtspflicht nach CBAM (CO2-Grenzausgleich) und eine allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe?

Die Zolltarifnummer für Ausgleichsscheiben ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 732690, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 73269098, dem 10-stelligen TARIC-Code 7326909890 und der 11-stelligen Endnummer 7326.90.98.90.0 für die deutsche Einfuhr.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ausgleichsscheibe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Nummer 7326.90.98.90.0 ist jedoch seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des Zolltarifs prüfen, da neue Unterteilungen oder Streichungen möglich sind.

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