Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist in folgende Hierarchiestufen gegliedert:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- Unterpositionandere732690
- Kombinierte Nomenklaturandere Waren aus Eisen oder Stahl73269092
- Kombinierte Nomenklaturandere73269098
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe
Der HS-Code für Ausgleichsscheibe lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Ausgleichsscheibe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die AV-Positionen in der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) sind zusätzliche Unterteilungen für bestimmte Waren. Für Ausgleichsscheiben gibt es keine spezifische AV-Position; alle Waren dieser Position fallen in die Unterposition 7326.90.98 (andere). Die 11-stellige Zolltarifnummer ergibt sich aus der TARIC-Unterteilung und dem länderspezifischen Zusatzcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ausgleichsscheibe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungUnterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein. | 7318.29.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar. | 8479.90.70.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter. | 8466.93.60.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Unterlegscheiben und ähnliche Waren ohne Gewinde aus Eisen/Stahl – in Frage kommend, wenn die Scheibe als klassische Unterlegscheibe zur Lastverteilung unter Schraubenköpfen dient. Ausgeschlossen, da Ausgleichsscheiben primär dem Toleranzausgleich dienen und nicht der Schraubensicherung. vZTA-Praxis stuft Distanzscheiben in 7326 ein. (7318) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar. (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ausgleichsscheibe (7326) ≠ Teile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter. (8466) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ausgleichsscheibe bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln des Zolltarifs:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile für mechanische Geräte des Kapitels 84 – nur anwendbar, wenn die Ausgleichsscheibe erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für ein bestimmtes Gerät bestimmt ist (z.B. vZTA DEBTI11473/22-1). Bei allgemeinen Ausgleichsscheiben ohne spezifische Maschinenbindung nicht anwendbar. | 8479.90.70.99.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für Werkzeugmaschinen der Position 8456–8465 – nur bei erkennbarer Bestimmung als Teil einer bestimmten Werkzeugmaschine. Allgemeine Ausgleichsscheiben ohne spezifische Form- und Passungsmerkmale fallen nicht hierunter. | 8466.93.60.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ausgleichsscheibe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20617/13-1 | Scheiben- und kreisförmiges Erzeugnis aus Stahlblech, sog. Distanzscheibe, zum Ausgleichen von Unebenheiten | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI25204/17-1 | Flache, ringförmige Erzeugnisse aus Stahl, als Distanzscheiben an Maschinen verwendet | 7326.90.98.90.0 |
| DE22176/15-1 | Geschlossene, flache, ringförmige Scheiben aus Stahl als Anschlag in Schaltgetrieben | 7326.90.98.90.0 |
| DEK/24042/09-1 | Anschlagscheibe, geschlossene flache ringförmige Scheiben aus Stahl | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI11473/22-1 | Distanzscheibe für Spindelantrieb einer Anhängerkupplung als Teil für mechanische Geräte | 8479.90.70.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Ausgleichsscheiben
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ausgleichsscheibe: Geben Sie Zollwert und Ursprungsland an, um die Zollbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
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