Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6304 - Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
- Unterposition: 6304 91 - andere
- Unterposition: 6304 93 - aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
Zolltarifnummer: 6304 9300 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Autositzbezugs hängt vom Material und der Konfektion ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Bezug prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Autositzbezug
Der HS-Code für Autositzbezug lautet 6304.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.93.00.90.0.
Einreihung von Autositzbezug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Autositzbezug
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke) | 6304.91.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle | 6304.92.00.90.0 | 12,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Autositzbezug (6304) ≠ Autositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke) (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Autositzbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Autositzbezug (6304) ≠ Autositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle (6304) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Autositzbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke) | 6304.91.00.00.0 | 12,0 % |
| Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle | 6304.92.00.90.0 | 12,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Autositzbezug ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Autositzbezug (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9719/11-1 | Universal-Autositzschoner (Art. 37.301) aus Polyestergewebe mit Kunststofffolie laminiert | 6304.93.00.90.0 |
| DEF/2012/05-1 | Autositzschoner aus 100% Polyester, als Schonbezug zur dauerhaften Verwendung | 6304.93.00.90.0 |
| DEF/88/05-1 | Autositzbezug für LKW aus Samtgewirken (eingereiht in 6304.91.00.00.0) | 6304.93.00.90.0 |
| DE14067/17-1 | Autositzschonbezug aus 65% Baumwolle/35% Polyester (eingereiht in 6304.92.00.90.0) | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI57774/18-1 | Autositzschutzbezug aus Polyester/PVC-laminiertem Gewebe (Position 5903) | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI24865/23-1 | Schonbezug aus Schlingengewirken mit Zellkunststoff (eingereiht in 6304.91.00.00.0) | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI41578/21-2 | Mehrweg-Sitzschoner aus Nylongewebe | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI59143/24-2 | Mehrweg-Sitzschoner aus Nylongewebe | 6304.93.00.90.0 |
| DE21148/10-1 | Autositz Schnellschoner aus wattiertem Flächenerzeugnis | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI60413/24-1 | Autositzbezug aus Polyester mit PVC-Beschichtung | 6304.93.00.90.0 |
| DEBTI56193/18-1 | Vordersitzbezug Seat Guard aus Nylon | 6304.93.00.90.0 |
| DE3807/11-1 | Nylon Schutzbezug für KFZ | 6304.93.00.90.0 |
| DE9721/11-1 | Universal-Autositzschoner (Art. 37.298) aus Polyester | 6304.93.00.90.0 |
| DE4409/12-1 | Cover-Up Vordersitzbezug aus Polyester | 6304.93.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,0 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Autositzbezüge
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Autositzbezug mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Fahrzeug- & Motorenteile
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Fahrzeug- & Motorenteile mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
