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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Autositzbezug: 6304.93.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Autositzbezugs erfolgt unter der Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0. Autositzbezüge sind konfektionierte Spinnstoffwaren, die als zusätzlicher Schutzbezug über die Originalsitze gezogen werden.

Autositzbezug Produktbild

Für Autositzbezug sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6304 - Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  • Unterposition: 6304 91 - andere
  • Unterposition: 6304 93 - aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6304 9300 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Autositzbezugs hängt vom Material und der Konfektion ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Bezug prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Autositzbezug

Der HS-Code für Autositzbezug lautet 6304.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.93.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.93.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.93.00.90.0.

Einreihung von Autositzbezug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Autositzbezug

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke)6304.91.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle6304.92.00.90.0 12,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Autositzbezug (6304) ≠ Autositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke) (6304)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Autositzbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Autositzbezug (6304) ≠ Autositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle (6304)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Autositzbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Gewirken oder Gestricken (z.B. Samtgewirke)6304.91.00.00.0 12,0 %
Alternative EinreihungAutositzbezüge aus Geweben aus Baumwolle6304.92.00.90.0 12,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Autositzbezug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Autositzbezug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE9719/11-1Universal-Autositzschoner (Art. 37.301) aus Polyestergewebe mit Kunststofffolie laminiert6304.93.00.90.0
DEF/2012/05-1Autositzschoner aus 100% Polyester, als Schonbezug zur dauerhaften Verwendung6304.93.00.90.0
DEF/88/05-1Autositzbezug für LKW aus Samtgewirken (eingereiht in 6304.91.00.00.0)6304.93.00.90.0
DE14067/17-1Autositzschonbezug aus 65% Baumwolle/35% Polyester (eingereiht in 6304.92.00.90.0)6304.93.00.90.0
DEBTI57774/18-1Autositzschutzbezug aus Polyester/PVC-laminiertem Gewebe (Position 5903)6304.93.00.90.0
DEBTI24865/23-1Schonbezug aus Schlingengewirken mit Zellkunststoff (eingereiht in 6304.91.00.00.0)6304.93.00.90.0
DEBTI41578/21-2Mehrweg-Sitzschoner aus Nylongewebe6304.93.00.90.0
DEBTI59143/24-2Mehrweg-Sitzschoner aus Nylongewebe6304.93.00.90.0
DE21148/10-1Autositz Schnellschoner aus wattiertem Flächenerzeugnis6304.93.00.90.0
DEBTI60413/24-1Autositzbezug aus Polyester mit PVC-Beschichtung6304.93.00.90.0
DEBTI56193/18-1Vordersitzbezug Seat Guard aus Nylon6304.93.00.90.0
DE3807/11-1Nylon Schutzbezug für KFZ6304.93.00.90.0
DE9721/11-1Universal-Autositzschoner (Art. 37.298) aus Polyester6304.93.00.90.0
DE4409/12-1Cover-Up Vordersitzbezug aus Polyester6304.93.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,0 %Drittlandszoll
USA12,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,6 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,0 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Autositzbezüge

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Autositzbezug mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Autositzbezüge

Welche Zolltarifnummer hat ein Autositzbezug?

Die Zolltarifnummer für einen typischen Autositzbezug aus Polyestergewebe lautet 6304.93.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für konfektionierte Spinnstoffwaren zur Innenausstattung aus synthetischen Chemiefasern, ausgenommen Gewirke oder Gestricke.

Welchen HS-Code hat ein Autositzbezug?

Der HS-Code (6-stellig) für Autositzbezüge aus synthetischen Chemiefasern lautet 630493. Dieser Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Autositzbezüge?

Der Drittlandszollsatz für Autositzbezüge der Zolltarifnummer 6304.93.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Autositzbezug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum Sitzmöbelteil (Position 9401) und zu Bettausstattungen (Position 9404). vZTA bestätigen, dass Autositzbezüge als Zubehör zur Innenausstattung gehören. Eine Alternative ist die Einreihung unter 6304.91.00.00.0 bei Bezügen aus Gewirken oder Gestricken.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Autositzbezug verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Extremfall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Autositzbezüge?

Für Autositzbezüge der Position 6304 bestehen keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die im Schiffs- oder Luftfahrzeugbau verwendet werden (Code 117, 119). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Autositzbezug?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Autositzbezug ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.93.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (630493), der 8-stelligen KN (63049300) und der 10-stelligen TARIC (6304930090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Autositzbezüge?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 6304 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC der EU-Kommission.

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