Hierarchie der Zolltarifnummer
Fahrräder werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8712 umfasst ausschließlich Fahrräder ohne Motor – Fahrräder mit Elektrohilfsmotor fallen unter Position 8711:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8712 - Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor
Kombinierte Nomenklatur: 8712 0030 - Zweiräder mit Kugellager
Zolltarifnummer: 8712 0030 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Fahrrad kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrrad
Der HS-Code für Fahrräder ist 8712 — er ist 4-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8712.00.30 für Zweiräder mit Kugellager und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8712.00.30.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8712.00.30.90.0 .
Einreihung von Fahrrad nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Fahrräder können je nach Herkunftsland und Antriebsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Fahrrad einen Motor besitzt und aus welchem Land es versandt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrrad
Standard-Fahrrad mit Kugellager, nicht aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Tunesien, Kambodscha, Pakistan oder Philippinen
Zweiräder mit Kugellager (Rennrad, MTB, Cityrad, Trekkingrad, Kinderrad)
Fahrrad ohne Kugellager und kein Einrad
Andere Fahrräder ohne Kugellager (selten, z.B. einfache Modelle ohne Kugellagerung)
Versand aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka oder Tunesien → gesonderte Unterposition wegen Antidumping-Überwachung
Zweirad mit Kugellager, versandt aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka oder Tunesien
Versand aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen → gesonderte Unterposition wegen Antidumping-Überwachung
Zweirad mit Kugellager, versandt aus Kambodscha, Pakistan oder den Philippinen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahrrad (8712) ≠ E-Bike / Pedelec (8711)
Fahrräder mit Elektrohilfsmotor fallen unter Position 8711 (Krafträder), nicht unter 8712. Entscheidend ist das Vorhandensein eines Motors.
Fahrrad (8712) ≠ Kinderspielzeug (9503)
Spielzeugfahrräder für Kinder fallen unter Position 9503, wenn sie rein zur spielerischen Verwendung dienen. Lernfahrräder mit echter Pedalfunktion sind Fahrräder der Position 8712.
Einreihung in ein anderes Kapitel
E-Bikes und Pedelecs mit Elektromotor fallen nicht unter Position 8712, sondern unter Position 8711 (Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor):
Fahrrad mit Elektrohilfsmotor ≤ 250 W und Trethilfe → anderes Kapitel (8711)!
E-Bike / Pedelec mit Elektrohilfsmotor bis 250 W, mit Trethilfe
Elektrisches Zweirad > 250 W oder Geschwindigkeit > 25 km/h → Kraftrad-Position (8711)!
Elektrisches Kraftrad / S-Pedelec mit Elektromotor > 250 W oder ohne Trethilfebegrenzung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrrad ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Herkunftsland, Antriebsart, Ausstattung und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrrad (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Fahrrädern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Fahrrad im Wesentlichen bestehend aus: einem Rahmen aus Stahl, einem hohen Lenker in der Art eines Choppers, einem Sattel, einer Bremse (Rücktrittbremse), zwei Rädern (Felgen mit Luftreifen, 26 Zoll), einer Treteinheit mit Kurbeln und Pedalen, mit einem im Rahmen eingeclipsten Werbebanner.
AV 1, Pos. 8712.00.30
Komplette, verkaufsfähige Fahrräder (ohne Nachrüstsatz mit Motor und Akkumulator). Zweiräder ohne Motor, mit Kugellager, andere als von den Codenummern 8712 0030 10 0 bis 8712 0030 20 0 erfasst.
AV 1, Pos. 8712.00.30
Fahrräder, sog. Zusammenstellung eines teilmontierten Fahrrades – in der Bauart von zweirädrigen Herrenfahrrädern (sog. Fixie/Singlespeed-Rädern), mit lackierten Rahmen aus Stahl, vollständigen Laufrädern, Bremsen, Sattel, Kurbelgarnituren und Pedalen; teilmontiert eingehend.
AV 1 und 2a, Pos. 8712.00.30
Zweirad, sog. Lernfahrrad, Learn 2 Ride/Stahl 16", zerlegt eingehend, in Form eines 16-Zoll-Zweirades mit Kugellager, mit abnehmbarer Treteinheit, zwei Bremsen, zwei Rädern mit Vollschaumreifen, Sattel, Schutzblechen, Schiebestange und abnehmbaren Stützrädern.
AV 1 und 5b, Pos. 8712.00.30
Zweirad ohne Motor in Form eines mobilen Steppers mit zwei Rädern, mit Rahmen aus Aluminium, Kette, zwei Trittflächen, laut Antrag mit Kugellager und Gleitlager, Gangschaltung mit acht Gängen, Freilauf, Lenker, Vorder- und Hinterradbremse, ohne Sattel; aus China versandt.
AV 1, Pos. 8712.00.30
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
14 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China14 %Drittlandszoll + AD-Zoll 48,5 %
USA14 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei14 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien14 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand14 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Fahrräder aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 48,5 % zusätzlich zum Drittlandszollsatz von 14 %. Dieser gilt für Fahrräder mit Kugellager aus China.
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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