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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Baby-Pullover: 6111.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Baby-Pullover (6111.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Baby-Pullover unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Baby-Pullover Produktbild

Baby-Pullover sind gestrickte oder gewirkte Oberbekleidungsstücke für Säuglinge und Kleinkinder. Die Einreihung richtet sich nach dem Material (Baumwolle) und der Zweckbestimmung als Kleinkinderbekleidung. Alle Möglichkeiten im Überblick finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Baby-Pullover beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Baby-Pullover gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6111 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
  • Unterposition: 6111 20 - aus Baumwolle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6111 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Baby-Pullover werden oft fälschlich unter Position 6110 (Pullover für Erwachsene oder Kinder) oder unter Kapitel 62 (Webwaren) eingereiht. Die spezifische Position 6111 für Kleinkinderbekleidung aus Gewirken ist jedoch einschlägig. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baby-Pullover

Der HS-Code für Baby-Pullover lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.

Einreihung von Baby-Pullover nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung in Position 6111 ist für Kleinkinderbekleidung aus Gewirken oder Gestricken bis zu einer Körpergröße von etwa 86 cm vorgesehen. Die Unterposition 6111.20 erfasst Waren aus Baumwolle. Die 11. Stelle 0 kennzeichnet ‚andere‘, da Handschuhe (Unterposition 6111.20.10) ausgenommen sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baby-Pullover

Alternative Einreihung

6110.20.99.00.0 12,0 %

Pullover aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen

Alternative Einreihung

6209.20.00.90.0 12,0 %

Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle - andere

Alternative Einreihung

6111.20.10.00.0 12,0 %

Kleinkinderbekleidung aus Baumwolle - Handschuhe

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Baby-Pullover (6111) ≠ Pullover aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen (6110)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baby-Pullover (6111) ≠ Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle - andere (6209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baby-Pullover (6111) ≠ Kleinkinderbekleidung aus Baumwolle - Handschuhe (6111)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baby-Pullover bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere Kapitel mit möglicher Relevanz sind:

Alternative Einreihung

6110.20.99.00.0 12,0 %

Pullover aus Baumwolle, für Frauen oder Mädchen

Alternative Einreihung

6209.20.00.90.0 12,0 %

Bekleidung für Kleinkinder, aus Baumwolle - andere

Alternative Einreihung

6111.20.10.00.0 12,0 %

Kleinkinderbekleidung aus Baumwolle - Handschuhe

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baby-Pullover ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Baby-Pullover (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI31686/21-26111.20.90.00.0
Pullover für Kleinkinder, aus Baumwolle/Polyester-Gewirken, Größe 86/92
DEBTI1760/23-16111.20.90.00.0
Pullover für Kleinkinder, aus Baumwolle/Polyester-Schlingengewirken, Größe 86/92
DEF/2869/06-26111.20.90.00.0
Babystrampler-Set mit Pullover, aus Baumwolle, Größe 56
DEF/3655/06-26111.20.90.00.0
Babystrampler-Set mit Pullover, aus Baumwolle, Größen 50-62
DEF/1937/07-16111.20.90.00.0
Sweater für Kleinkinder, aus Baumwolle, Größe 56
DEBTI35819/18-16111.20.90.00.0
Babystrampler-Set mit Pulli, aus Baumwolle, Größe 56
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und -maßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Baby-Pullover

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Baby-Pullover. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den anwendbaren Zollsatz zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrbeschränkungen und -maßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Baby-Pullover

Welche Zolltarifnummer hat Baby-Pullover?

Die zutreffende 11-stellige Zolltarifnummer für Baby-Pullover lautet 6111.20.90.00.0. Diese Nummer gilt für gestrickte oder gewirkte Oberbekleidung für Kleinkinder aus Baumwolle. Die Einreihung basiert auf der spezifischen Position 6111 (Kleinkinderbekleidung aus Gewirken), der Materialposition 6111.20 (Baumwolle) und der verbleibenden Unterposition für ‚andere‘.

Welchen HS-Code hat Baby-Pullover?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Baby-Pullover ist 6111.20. Er umfasst die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer. Der HS-Code 6111.20 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör aus Gewirken oder Gestricken für Kleinkinder, aus Baumwolle. Auf dieser Basis wird die nationale Tarifierung in der EU weiter auf 8 (KN) und 10 (TARIC) Stellen verfeinert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Baby-Pullover?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Baby-Pullover (Code 6111.20.90.00.0) beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen – wie Großbritannien (TCA), Schweiz (EFTA), Türkei (Zollunion) oder Vietnam (EVFTA) – kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 9,6 %.

Wie unterscheidet sich Baby-Pullover zolltechnisch?

Zolltechnisch unterscheidet sich der Baby-Pullover durch seine spezifische Zweckbestimmung als Kleinkinderbekleidung von anderen Pullover-Arten. Die Abgrenzung erfolgt primär zur Position 6110 (Pullover für Erwachsene/Kinder) und zur Alternative Kapitel 62 (Webwaren). Entscheidend sind die Machart (Gewirke/Gestricke statt Webwaren) und die Größe (Kleinkinder bis ca. 86 cm Körpergröße).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Baby-Pullover verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verzugs- und Strafzuschläge sowie im schlimmsten Fall ein Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Zudem besteht das Risiko von Warenbeschlagnahmungen oder -vernichtungen bei Einfuhrkontrollen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Baby-Pullover?

Für die Einfuhr von Baby-Pullover aus Drittländern gelten die allgemeinen zolltariflichen Regelungen. Darüber hinaus bestehen in der EU Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 745) sowie für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746). Diese Verbote betreffen die gesamte Warenkategorie, sodass bei Verdacht auf solche Bestandteile besondere Nachweise erforderlich sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Baby-Pullover?

Die vollständige Zolltarifnummer für Baby-Pullover ist die 11-stellige Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6111.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur der EU (6111.20.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6111.20.90.00) plus der 11. Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Baby-Pullover?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den Internationalen Zollrat (WCO) und die EU-Kommission. Die HS-Code-Struktur wird alle fünf Jahre überarbeitet, während KN- und TARIC-Codes jährlich angepasst werden können. Es ist daher wichtig, die aktuell gültige Fassung – wie hier für 2025 ausgewiesen – zu verwenden.

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