Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyester-Flagge
Der HS-Code für Polyester-Flagge lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Polyester-Flagge nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Für Polyester-Flaggen ist Position 6307 (Andere konfektionierte Waren) maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyester-Flagge
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghandgearbeitet – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen maschinell gefertigt werden | 6307.90.98.91.0 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungaus Vliesstoffen – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen aus Gewebe bestehen | 6307.90.98.20 | 6,3 % |
| Alternative Einreihungaus Gewirken oder Gestricken – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen aus Gewebe bestehen | 6307.90.10.00 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungPolyesterfolien/-platten aus Kunststoff (Kap. 39) – nicht zutreffend, da es sich um ein textiles Erzeugnis handelt | 3921.90.10.90.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Polyester-Flagge (6307) ≠ handgearbeitet – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen maschinell gefertigt werden (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Flagge bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polyester-Flagge (6307) ≠ aus Vliesstoffen – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen aus Gewebe bestehen (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Flagge bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polyester-Flagge (6307) ≠ aus Gewirken oder Gestricken – nicht zutreffend, da Polyester-Flaggen aus Gewebe bestehen (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyester-Flagge bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist aufgrund des Materials und der Konfektion ausgeschlossen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPolyesterfolien/-platten aus Kunststoff (Kap. 39) – nicht zutreffend, da es sich um ein textiles Erzeugnis handelt | 3921.90.10.90.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyester-Flagge (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI24784/19-1 | Fahne, sog. Flagge, aus bedruckten Geweben aus 100 % Polyester, rechteckig, mit Ösen, konfektioniert, nicht handgearbeitet | 6307.90.98.99.0 |
| DE21154/11-1 | Andere konfektionierte Ware, sog. Flagge, aus bedruckten Geweben aus 100 % Polyester, mit Ösen, nicht handgearbeitet | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35315/22-1 | Flagge, aus bedruckten Geweben aus 100 % Polyester, rechteckig, mit Ösen, konfektioniert, nicht handgearbeitet | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35654/18-1 | Deko-Fahne, sog. Flagge Fan, aus bedrucktem Polyestergewebe, auf Kunststoffstab | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI48664/23-1 | Fahne, sog. Riesenflagge, aus Polyestergewebe, mit Ösen, konfektioniert | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI48666/23-2 | Deko-Fahne, sog. Flagge mit Holzstab, aus Polyestergewebe | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI32838/22-1 | Handfahne, aus Polyestergewebe, auf Holzstab | 6307.90.98.99.0 |
| DE7952/12-1 | Andere konfektionierte Ware, sog. Flagge, aus Polyester, mit Ösen | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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