Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Babykleidung ist in die folgende hierarchische Struktur des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6111 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
- Unterposition: 6111 20 - aus Baumwolle
Zolltarifnummer: 6111 2090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Babykleidung hängt maßgeblich von der Materialzusammensetzung und der Herstellungsart (gewirkt/gestrickt oder gewebt) ab. Bei Abweichungen von der typischen Baumwoll-Maschenware sind abweichende Zolltarifnummern möglich. Nutzen Sie den interaktiven Klassifikator, um Ihre konkrete Ware zolltariflich prüfen zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Babykleidung
Der HS-Code für Babykleidung lautet 6111.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6111.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6111.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6111.20.90.00.0.
Einreihung von Babykleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Babykleidung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. AV 3a ist für Zusammenstellungen (Sets) von Babykleidung relevant, wenn die Ware als gemischte Aufmachung angeboten wird, z. B. Geschenkpakete aus Body, Mütze, Socken und Decke. Der Zolltarif klassifiziert solche Waren nach dem Bestandteil, der ihnen das wesentliche Gepräge gibt, sofern nicht die Warenposition die Aufmachung spezifisch erfasst (vgl. vZTA DEBTI10493/23-1). AV 4 greift bei Waren, die in den Positionen nicht genannt sind, und ordnet sie der ähnlichsten Position zu.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Babykleidung
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Einschlägig, wenn Babykleidung überwiegend aus Polyester, Nylon oder anderen Chemiefasern besteht.
Alternative Einreihung
Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere. Einschlägig für nicht gewirkte/gestrickte Babykleidung, z. B. gewebte Kleidchen, Taufkleider, Bademäntel aus Frottiergewebe, Strampelsäcke aus Gewebe.
Alternative Einreihung
Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Alternative für nicht gewirkte Babykleidung aus Chemiefasern.
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus Baumwolle - Handschuhe. Nur für Babyhandschuhe aus Baumwollgewirken.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Babykleidung (6111) ≠ Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Einschlägig, wenn Babykleidung überwiegend aus Polyester, Nylon oder anderen Chemiefasern besteht. (6111)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babykleidung bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Babykleidung (6111) ≠ Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere. Einschlägig für nicht gewirkte/gestrickte Babykleidung, z. B. gewebte Kleidchen, Taufkleider, Bademäntel aus Frottiergewebe, Strampelsäcke aus Gewebe. (6209)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babykleidung bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Babykleidung (6111) ≠ Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Alternative für nicht gewirkte Babykleidung aus Chemiefasern. (6209)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Babykleidung bleibt die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern Ihre Ware nicht unter die Positionen 6111 oder 6209 fällt, kommt eine Einreihung in folgende Kapitel oder Positionen in Betracht:
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Einschlägig, wenn Babykleidung überwiegend aus Polyester, Nylon oder anderen Chemiefasern besteht.
Alternative Einreihung
Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus Baumwolle - andere. Einschlägig für nicht gewirkte/gestrickte Babykleidung, z. B. gewebte Kleidchen, Taufkleider, Bademäntel aus Frottiergewebe, Strampelsäcke aus Gewebe.
Alternative Einreihung
Bekleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder - aus synthetischen Chemiefasern - andere. Alternative für nicht gewirkte Babykleidung aus Chemiefasern.
Alternative Einreihung
Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder - aus Baumwolle - Handschuhe. Nur für Babyhandschuhe aus Baumwollgewirken.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Babykleidung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Babykleidung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Babykleidung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Babykleidung mit unserem Zollrechner: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die zutreffende Zolltarifnummer ein. Für die Hauptposition 6111.20.90.00.0 beträgt der Drittlandszollsatz 12 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Babykleidung eingeführt oder zolltariflich verglichen.
