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Textilien & BekleidungKapitel 65Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Turban: 6505.00.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Turban (6505.00.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Turban unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Turban Produktbild

Turbane werden aus gewebten oder gewirkten Spinnstofferzeugnissen hergestellt und dienen als modische Kopfbedeckung oder praktischer Haartrockner. Die korrekte Einreihung hängt vom Material und der Herstellungsweise ab – entscheidend ist die Zuordnung als Kopfbedeckung. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Turban beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Turbane leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Zolltarifs ab:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  • Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 gilt für Turbane aus Spinnstoffen – vorausgesetzt, die Ware ist als fertige Kopfbedeckung erkennbar. Bei abweichender Beschaffenheit oder Verwendung prüfen Sie die Einreihung mit unserem Klassifizierungstool

Achtung: Turbane sind stets dem Kapitel 65 zuzuordnen, nicht dem Bekleidungsabschnitt XI (Kapitel 61–63). Dies ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) geklärt.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Turban

Der HS-Code für Turban lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.

Einreihung von Turban nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Turbanen folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Turban

Alternative Einreihung

6505.00.30.00.0 2,7 %

Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm

Alternative Einreihung

6505.00.10.00.0 2,7 %

aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501

Alternative Einreihung

6504.00.00.00.0 2,7 %

Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt

Alternative Einreihung

6506.10.80.00.0 2,7 %

Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Turban (6505) ≠ Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm (6505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Turban bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Turban (6505) ≠ aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501 (6505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Turban bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Turban (6505) ≠ Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt (6504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Turban bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Folgender Code aus anderen Kapiteln kommt für Turbane nicht in Betracht, dient aber der Abgrenzung:

Alternative Einreihung

6505.00.30.00.0 2,7 %

Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm

Alternative Einreihung

6505.00.10.00.0 2,7 %

aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Position 6501

Alternative Einreihung

6504.00.00.00.0 2,7 %

Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung von Streifen aus Stoffen aller Art hergestellt

Alternative Einreihung

6506.10.80.00.0 2,7 %

Sicherheitskopfbedeckungen, aus anderen Stoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Turban ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Turban (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24625/14-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. orientalischer Turban, aus Geweben aus Spinnstoffen, mit Stickereien, Borte und Perlen verziert
DE18964/17-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haar Turban, aus zwei Zuschnitten aus Gewirken aus Spinnstoffen
DE13553/16-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban, aus zwei Zuschnitten aus Gewirken aus Spinnstoffen
DEBTI27593/21-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban Frottier, aus Geweben aus Spinnstoffen
DE11068/17-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban, aus Spinnstofferzeugnissen kapuzenartig zusammengenäht
DE7140/14-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban, aus Spinnstofferzeugnissen
DEBTI14186/21-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban aus Microfaser, aus Gewirken aus Spinnstoffen
DEBTI2650/23-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Haarturban, aus Spinnstofferzeugnissen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Einfuhrabgabenrechner

Berechnen Sie die Gesamtkosten für die Einfuhr Ihres Turbans: Zoll (2,7 %), Einfuhrumsatzsteuer (19 %) und etwaige zusätzliche Abgaben.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrabgaben

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Turbane

Welche Zolltarifnummer hat ein Turban?

Die zolltarifliche Einreihung eines Turbans aus Spinnstoffen erfolgt unter der Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gebrauchsfertige Kopfbedeckungen aus gewebten oder gewirkten Spinnstofferzeugnissen, die weder Mützen mit Schirm noch Filzhüte sind. Sie ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Turban?

Der HS-Code für einen Turban lautet 6505.00. Dieser 6-stellige Code des Harmonisierten Systems umfasst Hüte und andere Kopfbedeckungen aus Spinnstoffen. Die Position 6505 unterscheidet auf internationaler Ebene nicht nach Material oder Verarbeitung, sondern fasst alle Kopfbedeckungen aus Spinnstoffen zusammen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Turban?

Der Drittlandszollsatz für einen Turban der Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 beträgt 2,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz, beispielsweise aus China, den USA oder Thailand. Für Länder mit Abkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Turban zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Turbans erfolgt primär gegenüber Bekleidung der Kapitel 61–63: Als Kopfbedeckung fällt der Turban in Kapitel 65. Eine Alternative wäre die Einreihung unter 6505.00.30 (Mützen mit Schirm), die bei Turbanen ohne Schirm ausscheidet. Auch die Abgrenzung zu geflochtenen Hüten (6504) ist relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Turban verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem drohen Verzögerungen bei der Zollabfertigung und zusätzliche Prüfungen durch die Zollverwaltung. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Turbane?

Ja, für die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 sind mehrere Maßnahmen zu beachten. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Code 745), die Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (746), die CITES-Artenschutzkontrolle (710) sowie ein Verbot von Gütern, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (705). Diese Maßnahmen sind ursprungsunabhängig zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Turban?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Turban ist die 11-stellige Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6505.00), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6505.00.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6505.00.90.90) zusammen. Die letzte Stelle ist die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Turbane?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen durch die EU-Kommission, in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Die Position 6505 und die Unterposition 6505.00.90 sind jedoch seit Jahren stabil. Trotzdem sollten Sie die aktuellen Fassungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC konsultieren, um sicherzustellen, dass die Nummer 6505.00.90.90.0 noch gültig ist.

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