Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie im Zolltarif für Bambus-Tabletts:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4419 - Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
- Unterposition: 4419 11 - aus Bambus
Zolltarifnummer: 4419 1900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer ist entscheidend für den Drittlandszollsatz und die Anwendung von Maßnahmen. Bei abweichender Beschaffenheit – etwa als Sofa-Tablett mit Aussparungen – kann eine andere Einreihung in 4420.90.99.90.0 erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bambus-Tablett
Der HS-Code für Bambus-Tablett lautet 4419.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4419.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4419.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4419.19.00.00.0.
Einreihung von Bambus-Tablett nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bambus-Tablett
Alternative Einreihung
Innenausstattungsgegenstände aus Holz - andere
Alternative Einreihung
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bambus-Tablett (4419) ≠ Innenausstattungsgegenstände aus Holz - andere (4420)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bambus-Tablett bleibt die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bambus-Tablett (4419) ≠ Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche - andere (4419)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bambus-Tablett bleibt die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen können Bambus-Tabletts mit integrierter Technik oder besonderer Zweckbestimmung auch in andere Kapitel fallen. Diese Alternativen sind fachlich abzugrenzen, aber für das reine Bambus-Serviertablett nicht anwendbar.
Alternative Einreihung
Innenausstattungsgegenstände aus Holz - andere
Alternative Einreihung
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bambus-Tablett ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bambus-Tablett (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgabenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Bambus-Tablett. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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