Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen. Von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer ergibt sich folgende Gliederung:
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2511 - Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumcarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen Bariumoxid der Position|2816
Zolltarifnummer: 2511 1000 00 0 - natürliches Bariumsulfat (Baryt)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung chemischer Erzeugnisse erfordert genaue Angaben zur Beschaffenheit. Bei natürlichen Mineralien wie Baryt ist der Ursprung entscheidend. Prüfen Sie Ihre Produktbeschreibung mit dem Klassifizierungstool, um Abgrenzungsfehler zu vermeiden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baryt
Der HS-Code für Baryt lautet 2511.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2511.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2511.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2511.10.00.00.0.
Einreihung von Baryt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Baryt folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems (HS).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baryt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungnatürliches Bariumcarbonat (Witherit) – Alternative innerhalb Position 2511, wenn es sich um Witherit und nicht Baryt handelt | 2511.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBariumsulfat, chemisch hergestellt – Kapitel 28 | 2833.27.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBariumoxid | 2816.40.00.09.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baryt (2511) ≠ natürliches Bariumcarbonat (Witherit) – Alternative innerhalb Position 2511, wenn es sich um Witherit und nicht Baryt handelt (2511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baryt bleibt die Zolltarifnummer 2511.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baryt (2511) ≠ Bariumsulfat, chemisch hergestellt – Kapitel 28 (2833) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baryt bleibt die Zolltarifnummer 2511.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baryt (2511) ≠ Bariumoxid (2816) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baryt bleibt die Zolltarifnummer 2511.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen kann eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen, sofern die Ware nicht die spezifischen Kriterien der Position 2511 erfüllt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungnatürliches Bariumcarbonat (Witherit) – Alternative innerhalb Position 2511, wenn es sich um Witherit und nicht Baryt handelt | 2511.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBariumsulfat, chemisch hergestellt – Kapitel 28 | 2833.27.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBariumoxid | 2816.40.00.09.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baryt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baryt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3235/13-1 | Bariumoxid Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Mikro- bzw. Nanopulver aus reinem Bariumoxid. Im Sinne des Zolltarifs handelt es sich um Bariumoxid der Position 2816 (HS). | 2816.40.00.90.0 |
| DEF/5392/06-1 | Angaben: Warenart: Calziumsulfat dihydrat / BioChemika Ultra über 99.0 % rein / Produktnummer 21244 - Gewinnung: aus natürlichem Gips durch Sprengen, Brechen, Sieben, Trocknen und Mahlen - Aufmachung: weißes Pulver verpackt in einer Kunststoffdose. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend... Mehr anzeigenAngaben: Warenart: Calziumsulfat dihydrat / BioChemika Ultra über 99.0 % rein / Produktnummer 21244 - Gewinnung: aus natürlichem Gips durch Sprengen, Brechen, Sieben, Trocknen und Mahlen - Aufmachung: weißes Pulver verpackt in einer Kunststoffdose. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Die Ware kennzeichnet sich zolltariflich als Gipsstein. Weniger anzeigen | 2520.10.00.00.0 |
| DE3328/16-1 | Bariumtitanat (BaTiO3) Bei dem Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um ein weißes Pulver von Bariumtitanat mit der CAS-Nr.: 12047-27-7. Die Reinheit beträgt nach den Angaben mehr als 99 GHT. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes Salz der Säuren der Metalloxide in den TARIC-Code 2841... Mehr anzeigenBariumtitanat (BaTiO3) Bei dem Erzeugnis handelt es sich nach den vorgelegten Unterlagen um ein weißes Pulver von Bariumtitanat mit der CAS-Nr.: 12047-27-7. Die Reinheit beträgt nach den Angaben mehr als 99 GHT. Die Ware ist nach ihrer Beschaffenheit als anderes Salz der Säuren der Metalloxide in den TARIC-Code 2841 9085 90 einzureihen. Weniger anzeigen | 2841.90.85.90.0 |
| DE7969/12-1 | Ferrosiliciumbarium Laut Datenblatt und Sollanalyse handelt es sich bei der Ware um eine Ferrolegierung mit Körnungen von 0,1 - 1,6 mm bzw. 0,2 - 0,7 mm. Laut Sollanalyse ist die Zusammensetzung wie folgt: Silicium (Si): 62-70%; Barium (Ba): 10 - 12%; Calcium (Ca): 1 - 2%; Aluminium (Al): 1 - 2%; Eisen (Fe): Rest. Es... Mehr anzeigenFerrosiliciumbarium Laut Datenblatt und Sollanalyse handelt es sich bei der Ware um eine Ferrolegierung mit Körnungen von 0,1 - 1,6 mm bzw. 0,2 - 0,7 mm. Laut Sollanalyse ist die Zusammensetzung wie folgt: Silicium (Si): 62-70%; Barium (Ba): 10 - 12%; Calcium (Ca): 1 - 2%; Aluminium (Al): 1 - 2%; Eisen (Fe): Rest. Es handelt sich um eine andere (ternäre) Ferrolegierung des TARIC-Codes 7202 9980 90. Weniger anzeigen | 7202.99.80.90.0 |
| DEBTI39644/22-1 | Angaben: Compactrol; Calciumsulfat Dihydrat; CAS-Nr.: 10101-41-4; natürlicher, mineralischer Stoff; bergbaulich gewonnen und gemahlen; Einsatzgebiet: Pharmabereich; abgefüllt in Säcken zu 25 kg. Warenbeschaffenheit: Weißer Feststoff, in einem etikettierten Folienbeutel verpackt. Befund: Gipsstein. | 2520.10.00.00.0 |
| DE21688/13-1 | Angaben: Warenart: Calciumsulfat Dihydrat, EINECS-Nr. 231-900-3 - Gewinnung: aus natürlichem Gipsstein durch Sprengen, Trocknen und Mahlen. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Calciumsulfat Dihydrat um Gipsstein der Position... Mehr anzeigenAngaben: Warenart: Calciumsulfat Dihydrat, EINECS-Nr. 231-900-3 - Gewinnung: aus natürlichem Gipsstein durch Sprengen, Trocknen und Mahlen. Feststellungen: Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei dem Calciumsulfat Dihydrat um Gipsstein der Position 2520. Weniger anzeigen | 2520.10.00.00.0 |
| DE19321/12-1 | Angaben: Anorganischer Leuchtstoff zur Leuchtstofflampenproduktion, BSP - Bariumdisilikat: Pb. Warenbeschreibung: Feines weißes, unter dem UV-Licht blau fluoreszierendes, geruchsloses Pulver. Befund: Anorganisches Erzeugnis von der als Luminophore verwendeten Art. | 3206.50.00.00.0 |
| DE4963/13-1 | Angaben: Bariumfluorbromid:Eu (BaFBr: Eu), Leuchtstoff aus mit Europium dotiertem Bariumfluorbromid; weißes, geruchsloses Pulver mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von 6 Mikrometern; Verwendungszweck: Herstellung von Röntgenverstärkerfolien in der medizinischen Röntgendiagnostik. Befund: anorganisches... Mehr anzeigenAngaben: Bariumfluorbromid:Eu (BaFBr: Eu), Leuchtstoff aus mit Europium dotiertem Bariumfluorbromid; weißes, geruchsloses Pulver mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von 6 Mikrometern; Verwendungszweck: Herstellung von Röntgenverstärkerfolien in der medizinischen Röntgendiagnostik. Befund: anorganisches Erzeugnis von der als Luminophore verwendeten Art Weniger anzeigen | 3206.50.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Weitere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Baryt aus Drittländern inklusive Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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