Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Benzylalkohol erfolgt über den Abschnitt VI (Kap. 28–38) und das Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse). Die Position 2906 umfasst cyclische Alkohole. Benzylalkohol ist als aromatischer Vertreter in der Unterposition 2906 21 genannt.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionCyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2906
- Unterpositionaromatische290621
- ZolltarifnummerBenzylalkohol
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Benzylalkohol
Der HS-Code für Benzylalkohol lautet 2906.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2906.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2906.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2906.21.00.00.0.
Einreihung von Benzylalkohol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Benzylalkohol erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1). Der Wortlaut der Position 2906 und der Unterposition 2906 21 nennt Benzylalkohol ausdrücklich. Die Ware ist eine chemisch einheitliche organische Verbindung (Kapitel 29, Anmerkung 1). Die AV 3a (spezifischere Beschreibung) kommt nicht zur Anwendung, da die Nennung eindeutig ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Benzylalkohol
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihung2-Phenylethanol (CAS RN 60-12-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr – verwandter aromatischer Alkohol, jedoch andere Verbindung | 2906.29.00.85.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere aromatische cyclische Alkohole – Auffangposition für sonstige aromatische Alkohole, die nicht namentlich genannt sind | 2906.29.00.90.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPhenol (Hydroxybenzol) – Phenole fallen in Position 2907, nicht 2906 | 2907.11.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Benzylalkohol (2906) ≠ 2-Phenylethanol (CAS RN 60-12-8) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr – verwandter aromatischer Alkohol, jedoch andere Verbindung (2906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Benzylalkohol bleibt die Zolltarifnummer 2906.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Benzylalkohol (2906) ≠ andere aromatische cyclische Alkohole – Auffangposition für sonstige aromatische Alkohole, die nicht namentlich genannt sind (2906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Benzylalkohol bleibt die Zolltarifnummer 2906.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Benzylalkohol (2906) ≠ Phenol (Hydroxybenzol) – Phenole fallen in Position 2907, nicht 2906 (2907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Benzylalkohol bleibt die Zolltarifnummer 2906.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Benzylalkohol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36418/20-1 | Aromatischer Alkohol; Benzylalkohol – chemisch einheitliche Verbindung mit einer Reinheit ≥ 99 %, CAS 100-51-6, klare farblose viskose Flüssigkeit, verwendet als Intermediat in der chemischen Synthese. | 2906.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Antidumping- oder Ausgleichszollregistrierung | Die Einfuhren werden registriert, um möglicherweise rückwirkend Strafzölle zu erheben, falls das laufende Prüfverfahren dies ergibt. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
Zollrechner
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Export
Ausfuhrmaßnahmen und Besonderheiten
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie verwandte Industriechemikalien und Erzeugnisse mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.