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LandwirtschaftstechnikKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Basilikum-Samen: 1209.99.99.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen (1209.99.99.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Basilikum-Samen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Basilikum-Samen Produktbild

Basilikum-Samen werden zolltarifrechtlich nicht als Gemüsesamen, sondern als Samen einer krautartigen Heilpflanze eingereiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Basilikum-Samen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1209 - Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
  • Unterposition: 1209 91 - andere
  • Unterposition: 1209 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1209 9991 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1209 9999 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1209 9999 10 0 - Samen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Basilikum-Samen erfordert eine genaue Prüfung der Warenbeschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und verbindliche Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Basilikum-Samen

Der HS-Code für Basilikum-Samen lautet 1209.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1209.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1209.99.99.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1209.99.99.10.0.

Einreihung von Basilikum-Samen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Basilikum-Samen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 1209 (Samen zur Aussaat). AV 3a führt zur spezifischeren Unterposition 1209.99.91 (Samen) gegenüber 1209.99.99 (andere). AV 6 überträgt die Einreihung auf die nationale Zolltarifnummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen

Alternative Einreihung

1209.99.99.90.0 4,0 %

andere (Samen, die nicht in 1209.99.99.10.0 fallen)

Alternative Einreihung

1209.91.80.10.0 4,0 %

Samen von Gemüsen - Samen

Alternative Einreihung

1211.90.86.20.1 4,0 %

Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Basilikum-Samen (1209) ≠ andere (Samen, die nicht in 1209.99.99.10.0 fallen) (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basilikum-Samen bleibt die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Basilikum-Samen (1209) ≠ Samen von Gemüsen - Samen (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basilikum-Samen bleibt die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Basilikum-Samen (1209) ≠ Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basilikum-Samen bleibt die Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei grundlegend anderer Warenbeschaffenheit in Betracht:

Alternative Einreihung

1209.91.80.10.0 4,0 %

Samen von Gemüsen - Samen

Alternative Einreihung

1211.90.86.20.1 4,0 %

Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Basilikum-Samen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Basilikum-Samen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI1762/22-11209.99.99.10.0
Samen des Basilikums, zur Aussaat bestimmt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden.
DEBTI51921/18-11209.99.99.10.0
Samen des Basilikums, zur Aussaat bestimmt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse.
DE2668/12-11209.99.99.10.0
Samen des Basilikums, zur Aussaat bestimmt. Hinweis auf Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut.
DEBTI7079/24-11209.99.99.10.0
Schwarze, ovale Samen von Basilikum zur menschlichen Ernährung, keimfähig. Basilikum ist krautartige Pflanze, keine Gemüsepflanze.
DE3582/10-11209.99.99.10.0
Warenzusammenstellung (Anzuchtset) mit Basilikumsamen. Charakterbestimmend sind die Samen.
DE565/12-11209.99.99.10.0
Kräuterdose mit Basilikumsamen zur Pflanzenaufzucht.
DEHH/1653/08-11209.99.99.10.0
Dosenblume mit Basilikumsamen.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz4,0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle - IAS

Schutz der Biodiversität: Die Einfuhr invasiver gebietsfremder Arten (Tiere oder Pflanzen, die heimische Arten verdrängen) ist beschränkt.

Zollrechner für Basilikum-Samen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Basilikum-Samen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Basilikum-Samen

Welche Zolltarifnummer hat Basilikum-Samen?

Die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen lautet 1209.99.99.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Samen von Basilikum (Ocimum basilicum), die zur Aussaat bestimmt sind. Basilikum wird zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als krautartige Heilpflanze eingestuft.

Welchen HS-Code hat Basilikum-Samen?

Der HS-Code für Basilikum-Samen ist 120999. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und steht für Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat, andere. Die weitere Untergliederung erfolgt auf EU-Ebene durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Basilikum-Samen?

Der Drittlandszollsatz für Basilikum-Samen (Zolltarifnummer 1209.99.99.10.0) beträgt 4 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz) kann der Zollsatz reduziert sein oder entfallen.

Wie unterscheidet sich Basilikum-Samen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Gemüsesamen (Position 1209.91) ist entscheidend: Basilikum ist keine Gemüsepflanze, sondern eine krautartige Heilpflanze. Eine Alternative wäre die Einreihung als getrocknete Pflanzenteile (1211.90), die jedoch für Samen zur Aussaat nicht zutrifft. Die spezifischere Unterposition 1209.99.91 (Samen) geht nach AV 3a vor.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Basilikum-Samen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder und Verzögerungen in der Zollabwicklung. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Basilikum-Samen?

Ja, für Basilikum-Samen gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz) und IAS (invasive gebietsfremde Arten). Zudem können Zusatzzölle anfallen. Die Ausfuhr unterliegt ebenfalls der CITES-Kontrolle. Beachten Sie auch die Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen?

Die Zolltarifnummer für Basilikum-Samen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1209.99.99.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (120999), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12099999) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1209999910) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Basilikum-Samen?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Basilikum-Samen ist die Position 1209 stabil, aber die Unterpositionen können angepasst werden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung oder beantragen Sie eine vZTA.

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