Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- Unterpositionandere230990
- Kombinierte Nomenklaturandere, einschließlich Vormischungen23099031
- Kombinierte NomenklaturGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 51 bis 1702 30 99, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend23099031
- Kombinierte NomenklaturStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend23099031
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23099051
- Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT23099051
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schafkorn
Der HS-Code für Schafkorn lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.51. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.51.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.51.90.0.
Einreihung von Schafkorn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schafkorn erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil). Maßgeblich ist der Stärkegehalt als wesentliches Merkmal.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schafkorn
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStärke > 10% bis 30%, keine/geringe Milcherzeugnisse, andere | 2309.90.41.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungStärke ≤ 10% oder keine Stärke, keine/geringe Milcherzeugnisse | 2309.90.31.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere, weder Stärke/Glucose noch Milcherzeugnisse enthaltend | 2309.90.96.95.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schafkorn (2309) ≠ Stärke > 10% bis 30%, keine/geringe Milcherzeugnisse, andere (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schafkorn bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schafkorn (2309) ≠ Stärke ≤ 10% oder keine Stärke, keine/geringe Milcherzeugnisse (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schafkorn bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schafkorn (2309) ≠ Andere, weder Stärke/Glucose noch Milcherzeugnisse enthaltend (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schafkorn bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schafkorn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26455/18-1 | Luzerne Rollen Mischfuttermittel für Nager | 2309.90.41.89.0 |
| DEBTI45866/21-1 | Ergänzungsfuttermittel für Wiederkäuer (u.a. Schafe) | 2309.90.41.89.0 |
| DEBTI11381/17-1 | Backwarenmehl als Einzelfuttermittel | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI3282/21-1 | Vitamin D3 Feed Grade für Futtermittelindustrie | 2309.90.51.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Schafkorn unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Antidumpingzöllen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
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