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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sojaschrot: 2304.00.00.00.0

Sojaschrot (Sojaextraktionsschrot) ist der feste Rückstand, der bei der Gewinnung von Sojaöl anfällt. Es fällt als Nebenprodukt der Pressung oder Lösungsmittelextraktion an und wird überwiegend als eiweißreiches Futtermittel verwendet. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Position 2304 als Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl.

Sojaschrot Produktbild

Wichtig: Sojaschrot ist nicht mit ganzen Sojabohnen (Position 1201) oder Futtermittelzubereitungen (Position 2309) zu verwechseln. Entscheidend ist, dass es sich um einen Rückstand der Ölgewinnung handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Sojaschrot zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2304 0000 00 0 - Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Sojaschrot hängt entscheidend davon ab, dass es sich um einen Rückstand der Ölgewinnung handelt. Liegen Zusätze wie Vitamine, Mineralstoffe oder andere Futtermittelkomponenten vor, kommt nicht Position 2304, sondern Position 2309 (Futtermittelzubereitungen) in Betracht. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sojaschrot

Der HS-Code für Sojaschrot lautet 2304.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2304.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2304.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2304.00.00.00.0.

Einreihung von Sojaschrot nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Neben der korrekten Einreihung in Position 2304 sind weitere Zolltarifnummern für ähnliche Produkte relevant. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Alternativen und die zolltariflichen Abgrenzungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sojaschrot

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSojabohnen, auch geschrotet - andere (Position 1201)1201.90.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (Position 2309)2309.90 0 %
Alternative EinreihungÖlkuchen aus anderen pflanzlichen Fetten/Ölen2306 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Sojaschrot (2304) ≠ Sojabohnen, auch geschrotet - andere (Position 1201) (1201)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaschrot bleibt die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sojaschrot (2304) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (Position 2309) (2309)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaschrot bleibt die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sojaschrot (2304) ≠ Ölkuchen aus anderen pflanzlichen Fetten/Ölen (2306)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sojaschrot bleibt die Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Sojaschrot nicht zutreffen, können folgende Codes aus anderen Kapiteln relevant sein.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSojabohnen, auch geschrotet - andere (Position 1201)1201.90.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sojaschrot ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sojaschrot (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEB/2905/07-1Sojaschrot LP - Fester Rückstand der Sojaölgewinnung2304.00.00.00.0
DEB/2904/07-1Sojaschrot HP - Fester Rückstand der Sojaölgewinnung2304.00.00.00.0
DEBTI35287/18-1Rückstand der Sojaölherstellung - Sojabohnenmehl, Proteingehalt 46-55%2304.00.00.00.0
DEB/2479/06-1Rückstand der Sojaölgewinnung - Granulat oder Pulver2304.00.00.00.0
DEBTI51114/18-1Rückstand aus entfetteten Sojabohnen - Sterilization Soy Fiber2304.00.00.00.0
DE3136/14-1Sojabohnenmehl - Rückstand der Sojaölherstellung, Tierfutter2304.00.00.00.0
DE22193/09-1Entfettetes Sojamehl - Rückstand der Sojaölherstellung2304.00.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Importkosten-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Sojaschrot. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein und erhalten Sie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie die Gesamtbelastung.

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Ausfuhrzollsätze

Ausfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sojaschrot

Welche Zolltarifnummer hat Sojaschrot?

Sojaschrot wird unter der Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 eingereiht. Diese elfteilige Nummer erfasst Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets. Die Einreihung basiert darauf, dass Sojaschrot als Nebenprodukt der Sojaölgewinnung anfällt und nicht als ganze Sojabohne oder Futtermittelzubereitung gilt.

Welchen HS-Code hat Sojaschrot?

Der HS-Code für Sojaschrot lautet 2304. Dieser sechsstellige Code ist international harmonisiert und steht für Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl. Die ersten vier Ziffern 2304 bezeichnen die Position, die sechste Ziffer 0 zeigt an, dass keine weitere Unterteilung auf HS-Ebene erfolgt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sojaschrot?

Der Drittlandszollsatz für Sojaschrot der Zolltarifnummer 2304.00.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Das bedeutet, dass für die Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Zusätzlich wird bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 Prozent auf den Zollwert erhoben.

Wie unterscheidet sich Sojaschrot zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Sojaschrot erfolgt hauptsächlich zu ganzen Sojabohnen (Position 1201) und zu Futtermittelzubereitungen (Position 2309). Entscheidend ist, dass Sojaschrot als fester Rückstand der Ölgewinnung anfällt. Eine Alternative zur Position 2304 wäre die Einreihung als andere Ölkuchen unter Position 2306, falls es sich um Rückstände anderer Ölsaaten handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sojaschrot verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Zudem können Einfuhrkontrollen und Maßnahmen wie die Kontrolle für ökologische Erzeugnisse nicht korrekt angewendet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sojaschrot?

Ja, für Sojaschrot gelten besondere Einfuhrkontrollmaßnahmen. Die Maßnahme 750 betrifft die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse – hier ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. Maßnahme 755 betrifft die Einfuhrkontrolle für Abfälle, die eine Genehmigungspflicht vorsieht. Für die Ausfuhr gilt Maßnahme 751 (Ausfuhrkontrolle für Abfälle).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sojaschrot?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sojaschrot ist eine 11-stellige Zolltarifnummer und lautet 2304.00.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2304.00), der 8-stelligen Code der Kombinierten Nomenklatur (2304.00.00) und der 10-stelligen TARIC-Code (2304.00.00.00). Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sojaschrot?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Sojaschrot ist die Position 2304 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da Einfuhrkontrollen wie die für Bio-Produkte oder Abfälle aktualisiert werden können.

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