Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8429.52.10.00.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8429 - Selbstfahrende Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), Erd- oder Straßenhobel (Grader), Schürfwagen (Scraper), Bagger, Schürf- und andere Schaufellader, Straßenwalzen und andere Bodenverdichter
- Unterposition: 8429 51 - Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader
- Unterposition: 8429 52 - Maschinen mit um 360$o drehbarem Oberwagen
Zolltarifnummer: 8429 5210 00 0 - Bagger auf Gleisketten
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8429.52.10.00.0 gilt für selbstfahrende Bagger auf Gleisketten mit um 360° drehbarem Oberwagen. Abweichende Bauformen (Radfahrwerk, andere Aufbauten) können anderen Unterpositionen zugeordnet werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumaschine
Der HS-Code für Baumaschine lautet 8429.52 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8429.52.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8429.52.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8429.52.10.00.0.
Einreihung von Baumaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Baumaschinen in die Position 8429 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 3a des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen. AV 3a kommt zur Anwendung, wenn eine Ware nach mehreren Positionen in Betracht kommt – die speziellere Beschreibung (hier: Bagger auf Gleisketten) geht der allgemeineren vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Maschinen mit um 360° drehbarem Oberwagen (nicht auf Gleisketten) | 8429.52.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlaniermaschinen (Bulldozer und Angledozer) auf Gleisketten | 8429.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungStraßenwalzen und andere Bodenverdichter | 8429.40.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRammen und Pfahlzieher | 8430.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumaschine (8429) ≠ andere Maschinen mit um 360° drehbarem Oberwagen (nicht auf Gleisketten) (8429) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumaschine bleibt die Zolltarifnummer 8429.52.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumaschine (8429) ≠ Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) auf Gleisketten (8429) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumaschine bleibt die Zolltarifnummer 8429.52.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumaschine (8429) ≠ Straßenwalzen und andere Bodenverdichter (8429) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumaschine bleibt die Zolltarifnummer 8429.52.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Baumaschinen fallen aufgrund ihrer spezifischen Funktion in andere Kapitel des Zolltarifs. Nachfolgend ein Beispiel aus Kapitel 84 außerhalb der Position 8429:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Maschinen mit um 360° drehbarem Oberwagen (nicht auf Gleisketten) | 8429.52.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlaniermaschinen (Bulldozer und Angledozer) auf Gleisketten | 8429.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungStraßenwalzen und andere Bodenverdichter | 8429.40.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRammen und Pfahlzieher | 8430.10.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumaschine ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17382/13-1 | Selbstfahrender Bagger auf Gleisketten, Hydraulikbagger | 8429.52.10.00.0 |
| DEBTI27714/19-1 | Selbstfahrender Bagger auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/5600/07-1 | Selbstfahrender Bagger mit 360° Oberwagen auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/5612/07-1 | Selbstfahrender Bagger mit 360° Oberwagen auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/5611/07-1 | Selbstfahrender Bagger mit 360° Oberwagen auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/5598/07-1 | Selbstfahrender Bagger mit 360° Oberwagen auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/5609/07-1 | Selbstfahrender Bagger mit 360° Oberwagen auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DEM/778/05-1 | Selbstfahrender Kompaktbagger auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
| DE10519/17-1 | Materialumschlagmaschine mit 360° Oberwagen, nicht auf Gleisketten | 8429.52.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Baumaschinen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Baumaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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