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BefestigungstechnikKapitel 73Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Befestigungselement: 7318.19.00.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Befestigungselementen erfolgt in der Position 7318 des Harmonisierten Systems. Der repräsentative Hauptcode lautet 7318.19.00.90.0 und umfasst als Auffangposition andere Waren mit Gewinde aus Eisen oder Stahl.

Befestigungselement Produktbild

Da Befestigungselement ein Sammelbegriff ist, kommen je nach konkreter Beschaffenheit auch andere Unterpositionen in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Befestigungselement beschreiben, z. B. Befestigungselemente: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie für Befestigungselemente führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  • Position: 7318 - Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
  • Unterposition: 7318 11 - Waren mit Gewinde
  • Unterposition: 7318 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7318 1900 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Der allgemeine Begriff Befestigungselement ist nicht eindeutig. Je nach exakter Ausführung (Gewindeart, Material, Verwendungszweck) können andere Unterpositionen der Position 7318 zutreffen. Eine verbindliche Einreihung erhalten Sie über das Klassifizierungstool mit Echtzeit-Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Befestigungselement

Der HS-Code für Befestigungselement lautet 7318.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7318.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7318.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7318.19.00.90.0.

Einreihung von Befestigungselement nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Befestigungselemente aus Eisen oder Stahl fallen als Waren des Kapitels 73 unter die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. Die Einreihung in die Auffangposition 7318.19.00.90.0 erfolgt, wenn das Befestigungselement mit Gewinde versehen ist und keiner spezifischeren Unterposition (z. B. 731811 für Schwellenschrauben oder 731815 für Schrauben und Bolzen) zugeordnet werden kann.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Befestigungselement

Alternative Einreihung

7318.29.00.90.0 3,7 %

andere Waren ohne Gewinde (andere) - Auffangposition für Befestigungselemente ohne Gewinde wie Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben

Alternative Einreihung

7318.15.20.00.0 3,7 %

Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen (sehr spezifisch, nicht als Überbegriff geeignet)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Befestigungselement (7318) ≠ andere Waren ohne Gewinde (andere) - Auffangposition für Befestigungselemente ohne Gewinde wie Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (7318)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Befestigungselement bleibt die Zolltarifnummer 7318.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Befestigungselement (7318) ≠ Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen (sehr spezifisch, nicht als Überbegriff geeignet) (7318)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Befestigungselement bleibt die Zolltarifnummer 7318.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Andere Kapitel:

Alternative Einreihung

7318.29.00.90.0 3,7 %

andere Waren ohne Gewinde (andere) - Auffangposition für Befestigungselemente ohne Gewinde wie Nieten, Splinte, Keile, Unterlegscheiben

Alternative Einreihung

7318.15.20.00.0 3,7 %

Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen (sehr spezifisch, nicht als Überbegriff geeignet)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Befestigungselement ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Befestigungselement (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI15712/20-17318.19.00.90.0
Es handelt sich um im Wesentlichen aus verzinktem Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Bolzen, der über die gesamt Länge mit einem metrischen Gewinde (M 10) versehen ist, einer Unterlegscheibe, einer etwa 5 cm langen, hohlzylinderförmigen Distanzhülse, einer etwa 3,3 cm langen, mit diversen Lochungen... Mehr anzeigen
DE21682/12-17318.19.00.90.0
Es handelt sich um im Wesentlichen aus verzinktem Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Bolzen, der über die gesamt Länge mit einem metrischen Gewinde (M 10) versehen ist, einer Unterlegscheibe, einer etwa 5 cm langen, hohlzylinderförmigen Distanzhülse, einer etwa 3,3 cm langen, mit diversen Lochungen... Mehr anzeigen
DE21684/12-17318.19.00.90.0
Es handelt sich um im Wesentlichen aus verzinktem Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einem Bolzen, der über die gesamt Länge mit einem metrischen Gewinde (M 10) versehen ist, einer Unterlegscheibe, einer etwa 5 cm langen, hohlzylinderförmigen Distanzhülse, einer etwa 3,3 cm langen, mit diversen Lochungen... Mehr anzeigen
DEBTI36931/19-17318.15.42.90.0
Es handelt sich um nahezu U-förmig gebogene Erzeugnisse ohne Kopf, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa. Sie sind an beiden Enden mit einem metrischen Gewinde (M12) mit stumpfen Gewindeenden und jeweils einer Unterlegscheibe und einer aufgeschraubten Sechskantmutter... Mehr anzeigen
DEBTI14356/23-17318.15.42.90.0
Es handelt sich um 40 mm lange Bolzen ohne Kopf aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (Gewindedurchmesser: M10 oder M12), einer dazugehörenden Mutter (Gewindeplatte in Form eines sogenannten Hakenkopfes) aus Stahl und je nach Ausführung auch... Mehr anzeigen
DEBTI14350/23-17318.15.42.90.0
Es handelt sich um Bolzen ohne Kopf aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einem über die gesamte Länge reichenden, metrischen Gewinde (Gewindedurchmesser: M8, M10, M12 oder M16), zwei dazugehörenden Muttern (Gewindeplatte in Form eines sogenannten Hakenkopfes und eine Außensechskantmutter), jeweils... Mehr anzeigen
DEBTI6895/20-17318.15.42.90.0
Es handelt sich um U-förmige Erzeugnisse ohne Kopf, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa. Sie sind an beiden Enden jeweils mit einem metrischen Gewinde (M6) mit stumpfem Gewindeende und einer aufgeschraubten Sechskantmutter versehen. Die Erzeugnisse dienen als... Mehr anzeigen
DEBTI9160/23-17318.15.42.90.0
Es handelt sich um U-förmige Erzeugnisse ohne Kopf, aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa. Sie sind an beiden Enden jeweils mit einem metrischen Gewinde (M6) mit stumpfem Gewindeende und einer aufgeschraubten Sechskantmutter versehen. Die Erzeugnisse dienen als... Mehr anzeigen
DEK/1667/08-17318.19.00.90.0
"Ankerbolzen"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser: etwa 9 mm), welcher an einem Ende auf einer Länge von etwa 30 mm mit einem Gewinde versehen und am anderen Ende zu einem Konus ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und einem Spreizclip, aus Stahl, galvanisch verzinkt,... Mehr anzeigen
DEK/1668/08-17318.19.00.90.0
"Ankerbolzen"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser: etwa 9 mm), welcher an einem Ende auf einer Länge von etwa 30 mm mit einem Gewinde versehen und am anderen Ende zu einem Konus ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und einem Spreizclip, aus nicht rostendem Stahl (A 4,... Mehr anzeigen
DEK/1747/08-17318.19.00.90.0
"Zykon-Anker"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser etwa 5,3 mm), der an einem Ende auf einer Länge von etwa 40 mm mit einem Gewinde (M 6) versehen und am anderen Ende zu einem Konus ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und einer etwa 40 mm langen, vierfach gelochten und... Mehr anzeigen
DEK/1729/08-17318.19.00.90.0
"Express-Anker"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser etwa 10 mm), der an einem Ende auf einer Länge von etwa 28 mm mit einem Gewinde (M 10) versehen und am anderen Ende zu zwei Konussen ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und zwei Spreizclips, aus nicht rostendem Stahl... Mehr anzeigen
DEK/223/06-17318.19.00.90.0
"Express-Anker"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser ca. 7,3 mm, Gesamtlänge 93 mm), der an einem Ende auf einer Länge von etwa 28 mm mit einem Gewinde (M 10) versehen und am anderen Ende zu zwei Konussen ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe, aus Stahl, und zwei... Mehr anzeigen
DEK/57/09-17318.19.00.90.0
"Zwangsspreizanker"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift (Durchmesser etwa 12 mm), welcher durchgehend mit einem Gewinde versehen ist, einem Konus mit Innengewinde, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und einem etwa 110 mm langen Spreizclip, aus Stahl, galvanisch verzinkt. Die Erzeugnisse werden zur... Mehr anzeigen
DEK/1749/08-17318.19.00.90.0
"Bolzenanker"; bestehend aus einem zylinderförmigen Stift, welcher auf einer Länge von etwa 57 mm mit einem Gewinde versehen, an einem Ende sich verjüngt und am anderen Ende zu einem Konus ausgearbeitet ist, einer Sechskantmutter, einer Unterlegscheibe und einem Spreizclip, aus nicht rostendem Stahl (A 4, lt.... Mehr anzeigen
DE4956/16-17318.19.00.90.0
Es handelt sich um mehrteilige Erzeugnisse, bestehend aus einem zylinderförmigen Stift aus Stahl, der an einem Ende auf einer Länge von etwa 16 mm mit einem metrischen Gewinde (M6) versehen und am anderen Ende zu einem Konus ausgearbeitet ist, aus einem unterhalb des Konus angebrachten, nahezu kronenförmigen... Mehr anzeigen
DEBTI41343/20-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um längliche, massive Erzeugnisse aus Stahl, die einen kreisrunden Durchmesser aufweisen, an beiden Enden konisch zulaufen und im mittleren Bereich über eine Länge von ca. 6 mm rundum mit Rillen versehen sind. Die Waren dienen als Befestigungselemente an Türen. Länge: ca. 64 mm; Durchmesser: ca. 6... Mehr anzeigen
DE8397/14-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die an den Enden konisch zulaufen und im mittleren Bereich über eine Länge von ca. 6 mm rundum mit Rillen versehen sind. Die Waren dienen als Befestigungselemente an Türen. Länge: ca. 64 mm; Durchmesser: ca. 6 mm. Abbildung siehe Anlage. Derartige... Mehr anzeigen
DE10269/13-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um ein zylindrisches, massives Erzeugnis aus nicht rostendem Stahl ohne Gewinde (Gesamtlänge ca. 160,5 mm; Schaftdurchmesser ca. 8 mm), das an einem Ende zu einem zylindrischen Fortsatz mit kegelförmiger Spitze ausgeformt ist und am anderen Ende einen nach oben hin leicht gewölbten Zylinderkopf... Mehr anzeigen
DEBTI7846/21-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um einen sog. Vorsteckbolzen/Kipperbolzen aus verzinktem Stahlguss. Er ist massiv und nahezu L-förmig geformt. Der längere der beiden Schenkel (Schaft) hat die Form eines Zylinderstiftes (Durchmesser des Querschnitts etwa 15,5 mm) mit runder Spitze und weist am hinteren Ende einen etwa halbumlaufenden... Mehr anzeigen
DE25180/11-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um etwa 103 mm lange, aus Stahl gefertigte Erzeugnisse, die an einem Ende mit einer U-förmigen Gabel mit Augen versehen sind, in die ein T-förmiger Bolzen, an einem Ende mit einer Lochung und einem Sicherungssplint versehen, gesteckt ist. Der massive Schaft der Erzeugnisse ist mit drei ringförmigen... Mehr anzeigen
DEBTI46020/21-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die an einem Ende gefast und an dem anderen Ende mit einem länglichen, sog. Sicherungsblech aus Stahl fest verbunden sind. Das Sicherungsblech ist an den Schmalseiten halbkreisförmig gerundet und weist eine kreisrunde Lochung und eine Langlochung auf. Die... Mehr anzeigen
DEBTI38996/20-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um massive, zylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die an einem Ende gefast und gelocht sind. Das andere Ende ist zu einem rechteckigen Kopf ausgearbeitet, der mit einem rechteckig gebogenen Bügel versehen ist. Die Erzeugnisse dienen in Anhängerkupplungen als Sicherungs- und Verbindungselemente. -... Mehr anzeigen
DE10298/15-17318.29.00.90.0
Es handelt sich um ein massives, zylindrisches, an einem Ende konisch zulaufendes Erzeugnis aus Stahl, das am breiteren Ende mit einer Fase und am schmaleren Ende mit einer abgerundeten Kante versehen ist. Das Erzeugnis soll als Spreizkörper für einen Einschlaganker (nicht Gegenstand dieser vZTA) verwendet... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Zollrechner für Befestigungselemente

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Befestigungselement basierend auf dem Drittlandszollsatz von 3,7 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Befestigungselemente

Welche Zolltarifnummer hat Befestigungselement?

Die repräsentative Zolltarifnummer für den Sammelbegriff Befestigungselement lautet 7318.19.00.90.0. Diese Auffangposition der Position 7318 umfasst andere Waren mit Gewinde aus Eisen oder Stahl. Da der Begriff weit gefasst ist, kann die konkrete Zolltarifnummer je nach exakter Ausführung (Gewindeart, Material, Verwendungszweck) abweichen.

Welchen HS-Code hat Befestigungselement?

Der HS-Code (6-stellig) für die Auffangposition von Befestigungselementen mit Gewinde aus Eisen oder Stahl lautet 731819. Er steht für "andere" Waren mit Gewinde der Position 7318. Spezifischere HS-Codes gelten für Schwellenschrauben (731811), Schrauben und Bolzen (731815) oder Muttern (731816).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Befestigungselement?

Der Drittlandszollsatz für Befestigungselemente der Zolltarifnummer 7318.19.00.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Importen aus Ländern mit Freihandelsabkommen wie Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea oder Vietnam kann der Zollsatz auf 0 % gesenkt werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Befestigungselement zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative hängt von der konkreten Beschaffenheit ab. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal ist das Vorhandensein eines Gewindes: Befestigungselemente ohne Gewinde wie Nieten oder Splinte fallen in die Unterposition 731829. Auch das Material ist entscheidend: Kunststoff (3926), Kupfer (7415) oder Aluminium (7616) führen zu anderen Kapiteln.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Befestigungselement verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder wegen unrichtiger Angaben sowie Strafzölle bei unberechtigter Inanspruchnahme von Zollpräferenzen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Befestigungselement?

Für Befestigungselemente der Position 7318 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung). Zudem gilt der CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus), der ab 2026 eine Berichtspflicht über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen vorsieht. Für Waren, die in Luftfahrzeugen oder Bohrplattformen verwendet werden, sind Zollaussetzungen möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Befestigungselement?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Befestigungselemente lautet 7318.19.00.90.0 (ohne Trennzeichen) beziehungsweise 7318.19.00.90.0 (mit Punkten). Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (731819), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (73181900), dem 10-stelligen TARIC-Code (7318190090) und der 11. Stelle für den nationalen Zollsatz.

Ändern sich Zolltarifnummern für Befestigungselement?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den aktualisierten EU-Zolltarif (TARIC) und die Überarbeitung des Harmonisierten Systems (HS) alle fünf Jahre. Die letzte große HS-Reform trat 2022 in Kraft. Für die Position 7318 sind in den letzten Jahren keine grundlegenden Strukturänderungen erfolgt. Importeure sollten dennoch regelmäßig die aktuellen Codes prüfen.

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