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Bau & InstallationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bodenfliese: 6907.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bodenfliese (6907.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bodenfliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bodenfliese Produktbild

Bodenfliesen werden aus keramischen Rohstoffen (Tonminerale) geformt und gebrannt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in Position 6907 des Kapitels 69 (Keramische Waren). Entscheidend ist der Wasseraufnahmekoeffizient: Feine Steinzeugfliesen mit einer Wasseraufnahme von max. 0,5 % fallen in die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0. Für Fliesen mit höherer Wasseraufnahme kommen andere Unterpositionen in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bodenfliese beschreiben: Material, Wasseraufnahme, Größe, Glasur

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Bodenfliese durchläuft im Zolltarif folgende Gliederungsebenen:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
  • Unterposition: 6907 21 - Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907|30|und 6907|40
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6907 2100 00 0 - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von 0,5|% oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Für keramische Fliesen aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 69,7 %. Auch aus Indien und der Türkei sind zusätzliche Zölle möglich. Prüfen Sie die genauen Abgaben mit unserem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenfliese

Der HS-Code für Bodenfliese lautet 6907.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.21.00.00.0.

Einreihung von Bodenfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 bestimmt sich die Position nach dem Wortlaut der Positionsüberschrift und der Anmerkungen. Die Position 6907 erfasst unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten sowie unglasierte keramische Steinchen für Mosaike. Bodenfliesen als plattenförmige, keramische Erzeugnisse zum Verlegen auf Fußböden fallen unabhängig von ihrer Form (quadratisch, rechteckig oder andere Formen) unter diese Position, sofern sie nicht unter eine der ausgeschlossenen Unterpositionen (6907 30 Mosaiksteine oder 6907 40 fertige Formstücke) fallen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenfliese

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % - für Spaltplatten, Steinzeug II

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 10 % - für weiche, stark saugende Keramikfliesen

Alternative Einreihung

6907.30.00.00 5,0 %

Mosaiksteine und ähnliche Waren

Alternative Einreihung

6907.40.00.00 5,0 %

Fertige Formstücke

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bodenfliese (6907) ≠ Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % - für Spaltplatten, Steinzeug II (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenfliese (6907) ≠ Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 10 % - für weiche, stark saugende Keramikfliesen (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bodenfliese (6907) ≠ Mosaiksteine und ähnliche Waren (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die keramische Bodenfliese glasiert ist, kommt die Position 6908 (glasierte keramische Fliesen) in Betracht. Auch selbstklebende Fliesen aus Kunststoff (Position 3918) sind eine zolltarifliche Alternative.

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % - für Spaltplatten, Steinzeug II

Alternative Einreihung

6907.23.00.00.0 5,0 %

Fliesen, Boden- und Wandplatten mit Wasseraufnahme > 10 % - für weiche, stark saugende Keramikfliesen

Alternative Einreihung

6907.30.00.00 5,0 %

Mosaiksteine und ähnliche Waren

Alternative Einreihung

6907.40.00.00 5,0 %

Fertige Formstücke

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenfliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenfliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI52466/21-16907.22.00.00.0
Keramische Fliese, sog. Feinsteinzeug Bodenfliesen, Cementine Grau, Foto siehe Anlage, - in grau-beige; mit glasierter Oberseite und unglasierter Unterseite, - lt. Antrag rektifiziert und in den Abmessungen: ca. 60 cm (Länge) x 30 cm (Breite), - keramisches Erzeugnis nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DEBTI35300/21-16907.21.00.00.0
Fliese, Boden- und Wandplatte, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® (Typ ADRIA), mit Oberfläche R11 und antiker Naturkante, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material... Mehr anzeigen
DE21899/17-16907.21.00.00.0
Fliese, Boden- und Wandplatte, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® EM28124466 (Typ ADRIA), mit Oberfläche R11 und antiker Naturkante, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), -... Mehr anzeigen
DEBTI35302/21-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DE21911/17-16907.21.00.00.0
Fliese, sog. Abdeckplatte aus EMPEROR® -Mittelstück-, mit Oberfläche und 2 Längsseiten aus R11, mit rektifizierten Kanten und mit sog. Betonkern, Fotos siehe Anlage, - die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben und einem vorgelegten Warenmuster, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm... Mehr anzeigen
DE21907/17-16907.21.00.00.0
Fliese, sog. Abdeckplatte aus EMPEROR® - Endstück-, mit Oberfläche, Kopf und 2 Längsseiten aus R11, mit rektifizierten Kanten und mit sog. Betonkern, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca.... Mehr anzeigen
DE21901/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Farben; die Einreihung erfolgt anhand des vorgelegten Warenmusters Typ VINTAGE WOOD weiß, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach... Mehr anzeigen
DEBTI4053/24-16907.21.00.00.0
Keramische Boden- und Wandplatte, sog. Spaltplatte, Foto siehe Anlage, - herbstfarben, unglasiert und auf der Unterseite geriffelt, - in den Abmessungen: ca. 24 cm (Länge) x 11,5 cm (Breite) x 0,8 cm (Höhe), - keramisches Erzeugnis nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag mit... Mehr anzeigen
DEBTI35302/21-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DEBTI35301/21-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in unterschiedlichen Farben, - - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI24129/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 120 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2... Mehr anzeigen
DEBTI24130/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben und Abmessungen: - - ca. 120 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - - ca. 120 cm (Länge) x 60 cm (Breite) x 2... Mehr anzeigen
DEBTI24128/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR®, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach der... Mehr anzeigen
DE21900/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11 und rustikaler Kante, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), -... Mehr anzeigen
DE21901/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Foto siehe Anlage, - in unterschiedlichen Farben; die Einreihung erfolgt anhand des vorgelegten Warenmusters Typ VINTAGE WOOD weiß, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis; nach... Mehr anzeigen
DE21902/17-16907.21.00.00.0
Fliesen, Boden- und Wandplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® mit Oberfläche R11, Fotos siehe Anlage, - ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - in unterschiedlichen Farben, - in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 80 cm (Breite) x 2 cm (Dicke), - keramisches... Mehr anzeigen
DEBTI52466/21-16907.22.00.00.0
Keramische Fliese, sog. Feinsteinzeug Bodenfliesen, Cementine Grau, Foto siehe Anlage, - in grau-beige; mit glasierter Oberseite und unglasierter Unterseite, - lt. Antrag rektifiziert und in den Abmessungen: ca. 60 cm (Länge) x 30 cm (Breite), - keramisches Erzeugnis nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DEBTI35451/20-16907.22.00.00.0
Keramische Fliese, sog. Ersatztischplatte, Foto siehe Anlage, - mit glasierter Oberseite in Holzbrettoptik, - mit unglasierter Unterseite und rautenförmig strukturiert, - in den Abmessungen: ca. 100 cm (Länge) x 13,9 cm (Breite) x 1,1 cm (Dicke), - keramisches Erzeugnis nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges... Mehr anzeigen
DEBTI15180/24-16907.22.00.00.0
Keramische Bodenplatten, sog. Terrassenplatten oder Pflasterplatten, Foto siehe Anlage, - hergestellt aus recycelten keramischen Fliesen, - in den Abmessungen: - - 60 x 40 x 5,5 cm oder 40 x 40 x 5,5 cm oder 30 x 20 x 5,5 cm, - - 60 x 40 x 5 cm oder 40 x 40 x 5 cm oder 30 x 20 x 5 cm, - - 60 x 40 x 4 cm oder 40 x 40 x... Mehr anzeigen
DEBTI7938/17-16907.22.00.00.0
Wandplatten, sog. Fassadenelemente, Foto siehe Anlage, - in Form von rechteckigen Platten, - in unterschiedlichen Größen und Farben, - vorgelegte Warenmuster in den Abmessungen von ca. 39,0 cm x 21,0 cm x 2,7 cm, - an der Rückseite mit mehreren Haltestegen zur Befestigung an Metallklammern, - keramische Erzeugnisse;... Mehr anzeigen
DEBTI44587/23-16907.22.00.00.0
Wandplatten, sog. Verblender, Foto siehe Anlage, - in Form von rechteckigen Platten, - in den Abmessungen: ca. 240 mm x 52 mm x 20-22 mm, - keramische Erzeugnisse; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 0,5 % bis 10 %, - zur... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Bodenfliesen

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bodenfliese inklusive Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und Antidumpingzoll.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Bodenfliesen

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bodenfliesen

Welche Zolltarifnummer hat eine Bodenfliese?

Die zolltarifliche Einreihung einer keramischen Bodenfliese richtet sich nach dem Wasseraufnahmekoeffizienten (WAK). Die Hauptnummer für Feinsteinzeug-Fliesen (WAK ≤ 0,5 %) lautet 6907.21.00.00.0. Bei höherer Wasseraufnahme kommen die Nummern 6907.22.00.00.0 (WAK > 0,5 % bis 10 %) oder 6907.23.00.00.0 (WAK > 10 %) in Betracht.

Welchen HS-Code hat eine Bodenfliese?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für keramische Bodenfliesen lautet 690721. Dieser sechsstellige Code ist international einheitlich. Die nationale Erweiterung zur Kombinierten Nomenklatur (KN) ist 69072100, der TARIC-Code 6907210000 und die vollständige Zolltarifnummer 6907.21.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bodenfliesen?

Der Drittlandszollsatz für keramische Bodenfliesen der Position 6907 beträgt einheitlich 5 %. Daneben fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 % an. Für bestimmte Herkunftsländer wie China (69,7 %) oder Indien (8,7 %) können zusätzlich endgültige Antidumpingzölle gelten.

Wie unterscheidet sich eine Bodenfliese zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär über den Wasseraufnahmekoeffizienten (WAK). Feinsteinzeug mit WAK ≤ 0,5 % fällt in die Nummer 6907.21.00.00.0. Bei WAK > 0,5 % bis 10 % ist 6907.22.00.00.0 die korrekte Alternative. Sonderfälle wie Mosaiksteine (6907.30) oder fertige Formstücke (6907,40) sind von der Abgrenzung ausgenommen. Die Abgrenzung zu Alternativen ist entscheidend für die korrekte Tarifierung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bodenfliesen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Antidumpingabgaben führen. Zudem drohen Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Eine unrichtige Nummer kann auch die Geltendmachung von Zollpräferenzen (z. B. 0 % aus der Türkei) verhindern.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bodenfliesen?

Ja, für keramische Fliesen gelten mehrere Maßnahmen. Aus China besteht ein endgültiger Antidumpingzoll von 69,7 %. Für Indien gilt ein Antidumpingzoll von 8,7 %, für die Türkei von 20,9 %. Zudem können Einfuhrkontrollen für Abfälle (Code 755) und Beschränkungen der Überführung in den freien Verkehr (Code 475) zur Anwendung kommen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bodenfliesen?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Bodenfliesen lautet 6907.21.00.00.0. Die lesbare Darstellung mit Punkten ist 6907.21.00.00.0. Der internationale HS-Code hat sechs Stellen (690721), die Kombinierte Nomenklatur acht Stellen (69072100) und der TARIC-Code zehn Stellen (6907210000).

Ändern sich Zolltarifnummern für Bodenfliesen?

Die HS-Codes (sechs Stellen) werden alle fünf Jahre überprüft. Die KN-Codes (acht Stellen) und TARIC-Codes (zehn Stellen) können jährlich angepasst werden. Maßnahmen wie Antidumpingzölle können durch Verordnungen der EU-Kommission jederzeit geändert werden. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU im TARIC-System.

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